Führerschein ohne Farhrerlaubnis

  • Führerschein ohne Farhrerlaubnis
     Nooby
      schrieb am Freitag, 1. Juni 2007
    Hi,

    Ich hätte mal eine Frage wenn ich zur Zeit keinen Führerschein habe (liegt auf dem Landratsamt wegen zu schnellen Fahrens)

    Kann ich dann in der Fahrschule einen Führerschein machen (Motorrad)

    Danke für hilfreiche Antworten
  • Thema
    Re: Führerschein ohne Farhrerlaubnis
    Autor
      F77
      schrieb am Freitag, 1. Juni 2007
    Text
    >Hi,
    >
    >Ich hätte mal eine Frage wenn ich zur Zeit keinen Führerschein habe (liegt auf dem Landratsamt wegen zu schnellen Fahrens)
    >
    >Kann ich dann in der Fahrschule einen Führerschein machen (Motorrad)
    >
    >Danke für hilfreiche Antworten

    Ich denke, das ist kein Problem. Schliesslich kann man den Motoradfuehrerscheinauch auch machen ohne einen Fuehrerschein zu besitzen. Lediglich bei Anhaenger-, LKW- bzw. Bus-fuehrerschein koennte es Probleme geben, da die ja einen Fuehrerschein voraussetzen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Führerschein ohne Farhrerlaubnis
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Samstag, 2. Juni 2007
    Text
    >>Hi,
    >>
    >>Ich hätte mal eine Frage wenn ich zur Zeit keinen Führerschein habe (liegt auf dem Landratsamt wegen zu schnellen Fahrens)
    >>
    >>Kann ich dann in der Fahrschule einen Führerschein machen (Motorrad)
    >>
    >>Danke für hilfreiche Antworten
    >
    >Ich denke, das ist kein Problem. Schliesslich kann man den Motoradfuehrerscheinauch auch machen ohne einen Fuehrerschein zu besitzen. Lediglich bei Anhaenger-, LKW- bzw. Bus-fuehrerschein koennte es Probleme geben, da die ja einen Fuehrerschein voraussetzen.

    Stell einen Antrag und warte ab, was die Behörde dazu sagt.
    Hans Fl.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Führerschein ohne Farhrerlaubnis
    Autor
      tobi*
      schrieb am Samstag, 2. Juni 2007
    Text
    Auch wenn ein Fahrverbot nach §25 StVG verhängt wurde, kannst Du trotzdem die Ausbildung in einer weiteren Klasse durchlaufen. Rechtlich gesehen ist während der Ausbildungsfahrten der Fahrlehrer der Kraftfahrzeugführer (auch bei Zweiradklassen): es wird also nicht gegen das Fahrverbot verstossen.
    Die Zweirad-Prüfung würde ich allerdings in die Zeit nach dem Fahrverbot legen, da auf der Rückfahrt nach bestandener Prüfung Du selbst der Kraftfahrzeugführer bist. Dann wäre es ein Verstoss gegen das Fahrverbot, was neuen Ärger bringen dürfte.

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