Führerschein trotz Sehbehinderung

  • Führerschein trotz Sehbehinderung
     olive
      schrieb am Mittwoch, 14. Dezember 2005
    Hallo!
    Ich lese hier im Forum das es Leute gibt die es trotz Sehbehinderung geschafft haben einen Führerschein für einen PKW zu bekommen. Wie habt ihr das angestellt???? Mein Freund probiert das schon seit Jahren und wird immer abgewiesen. Seit seiner OP sieht er 50-55% und die sind laut Landratsamt und Augenarzt nicht ausreichend, da die 60%verlangen. Er fährt seit einem Jahr mit seinem 25er Roller, diesen Führerschein durfte er machen.
    Er wäre ja schon damit glücklich wenn er einen mit Einschränkung machen dürfte.
    Gebt mir doch einen Tipp wie ihr das hinbekommen habt, trotz Sehbehinderung einen PKW Führerschein machen zu dürfen, ich wäre euch sehr dankbar. Liebe Grüße Karin
  • Thema
    Re: Führerschein trotz Sehbehinderung
    Autor
      Gast1205
      schrieb am Mittwoch, 14. Dezember 2005
    Text
    Hi,
    bei Klasse III sind die Anforderungen nicht so hoch, es wird ja nur ein einfacher Sehtest benötigt. Dein Freund darf bis +/- 8 dpt. mit einer Brille oder Kontaktlinsen (amtsdeutsch "mit Gläsern") korrigieren. Damit müsste es ja noch zu schaffen sein.
    Viel Erfolg ..., Gruß

    >Hallo!
    >Ich lese hier im Forum das es Leute gibt die es trotz Sehbehinderung geschafft haben einen Führerschein für einen PKW zu bekommen. Wie habt ihr das angestellt???? Mein Freund probiert das schon seit Jahren und wird immer abgewiesen. Seit seiner OP sieht er 50-55% und die sind laut Landratsamt und Augenarzt nicht ausreichend, da die 60%verlangen. Er fährt seit einem Jahr mit seinem 25er Roller, diesen Führerschein durfte er machen.
    >Er wäre ja schon damit glücklich wenn er einen mit Einschränkung machen dürfte.
    >Gebt mir doch einen Tipp wie ihr das hinbekommen habt, trotz Sehbehinderung einen PKW Führerschein machen zu dürfen, ich wäre euch sehr dankbar. Liebe Grüße Karin

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  • Thema
    Re: Re: Führerschein trotz Sehbehinderung
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Mittwoch, 14. Dezember 2005
    Text
    >Hi,
    >bei Klasse III sind die Anforderungen nicht so hoch, es wird ja nur ein einfacher Sehtest benötigt. Dein Freund darf bis +/- 8 dpt. mit einer Brille oder Kontaktlinsen (amtsdeutsch "mit Gläsern") korrigieren. Damit müsste es ja noch zu schaffen sein.
    >Viel Erfolg ..., Gruß
    >
    >>Hallo!
    >>Ich lese hier im Forum das es Leute gibt die es trotz Sehbehinderung geschafft haben einen Führerschein für einen PKW zu bekommen. Wie habt ihr das angestellt???? Mein Freund probiert das schon seit Jahren und wird immer abgewiesen. Seit seiner OP sieht er 50-55% und die sind laut Landratsamt und Augenarzt nicht ausreichend, da die 60%verlangen. Er fährt seit einem Jahr mit seinem 25er Roller, diesen Führerschein durfte er machen.
    >>Er wäre ja schon damit glücklich wenn er einen mit Einschränkung machen dürfte.
    >>Gebt mir doch einen Tipp wie ihr das hinbekommen habt, trotz Sehbehinderung einen PKW Führerschein machen zu dürfen, ich wäre euch sehr dankbar. Liebe Grüße Karin
    Hallo!
    Dein Freund muß den Sehtest schaffen.
    Hans Fl.

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  • Thema
    Re: Re: Führerschein trotz Sehbehinderung
    Autor
      lucky86
      schrieb am Donnerstag, 15. Dezember 2005
    Text
    >Hi,
    >bei Klasse III sind die Anforderungen nicht so hoch, es wird ja nur ein einfacher Sehtest benötigt. Dein Freund darf bis +/- 8 dpt. mit einer Brille oder Kontaktlinsen (amtsdeutsch "mit Gläsern") korrigieren. Damit müsste es ja noch zu schaffen sein.
    >Viel Erfolg ..., Gruß

    *ggg* nein im amtsdeutsch heißt es mittlerweile "mit sehhilfe". und klasse III heißt inzwischen klasse B.
    ja - nen bisschen klug...en muss mal sein! ;-)

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  • Thema
    Re: Führerschein trotz Sehbehinderung
    Autor
      Veronika
      schrieb am Montag, 26. Dezember 2005
    Text
    Hallo alle zusammen!

    Also falls ihr wisst welche einschränkungen oder ähnliches man mit diesen sehstärken hat,und wie man es schafft überhaupt zur Prüfung zugelassen zu werden lasst es mich bitte wissen, will auch den Fürherschein machen, habe auf die Ferne 30-40 und auf die nähe 60-70%! Die leider laut augenklinik münchen nicht zu korrigieren sind! Wird aber weiterhin versucht!

    Danke schon im vorraus!
    LG
    Veronika

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  • Thema
    Re: Führerschein trotz Sehbehinderung
    Autor
      SOF2
      schrieb am Montag, 26. Dezember 2005
    Text
    Ich bin nur auf einem Auge sehbehindert, d.h. ich hab auf dem einen Auge 0,2 (Kurzsichtigkeit), also 20 %. Korrigieren lässt sich das nicht, weil sich bei mir auf Grund dessen, dass das schon von Geburt an war und erst sehr spät bemerkt wurde nicht, weil sich die Sehzellen nicht entwickelt haben.
    Also seh ich auch mit Kontaktlinse/Brille nicht besser als 0,4 (40 %).
    Trotzdem darf ich den Führerschein machen: Geh zum Augenarzt und lass dir ein Gutachten geben. Durch dieses Gutachten wird bestätigt, dass dein Arzt keine Bedenken hat, wenn du fährst. Hat bei mir glaub ich 80 Euro gekostet, aber das ist nicht so wichtig.
    Der Typ in der Führerscheinstelle hat gemeint, dass ich dann damit den Führerschein machen darf, aber es wahrscheinlich eine Auflage gibt: ich darf nur Autos fahren, die 2 Außenspiegel haben (also links und rechts). Leider darf ich damit z.B. keine Ferrari Testarossa aus der 1.Generation fahren :)
    Anfangs hieß es noch, dass ich vielleicht sogar eine Geschwindigkeitsbeschränkung bekomm, z.B. 80 km/h max.
    Aber so wie es aussieht bleibt es bei der Sache mit den Spiegeln...ich denke, ich kann damit leben keinen Testarossa-1 zu fahren; ich werde mir dann eben einen aus der 2.Generation kaufen :)

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  • Thema
    Re: Re: Führerschein trotz Sehbehinderung
    Autor
      gast65
      schrieb am Montag, 29. Januar 2007
    Text
    Hallo,
    also ich habe trotz Sehbehinderung (50% Sehkraft) einen Führerschein gemacht. Den üblichen Sehtest bestehe ich nicht.
    In dem Fall benötigt man ein Gutachten des Augenarztes.
    Die rechtlichen Bestimmungen findet ihr in der Fahrerlaubnisverordnung. Einfach mal danach googeln.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Führerschein trotz Sehbehinderung
    Autor
      Peg
      schrieb am Montag, 29. Januar 2007
    Text
    Zum Thema "Sehen und Auto fahren" gibt es hier wirklich interessante Infos. Auch die Extrathemen zB "Nachtblindheit" sind sehr lesenswert.

    http://www.auge-online.de/Wissenswertes/Autofahren_und_Auge/autofahren_und_auge.html

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  • Thema
    Re: Re: Führerschein trotz Sehbehinderung
    Autor
      Stefanie Blank
      schrieb am Donnerstag, 16. Juni 2011
    Text
    >Ich bin nur auf einem Auge sehbehindert, d.h. ich hab auf dem einen Auge 0,2 (Kurzsichtigkeit), also 20 %. Korrigieren lässt sich das nicht, weil sich bei mir auf Grund dessen, dass das schon von Geburt an war und erst sehr spät bemerkt wurde nicht, weil sich die Sehzellen nicht entwickelt haben.
    >Also seh ich auch mit Kontaktlinse/Brille nicht besser als 0,4 (40 %).
    >Trotzdem darf ich den Führerschein machen: Geh zum Augenarzt und lass dir ein Gutachten geben. Durch dieses Gutachten wird bestätigt, dass dein Arzt keine Bedenken hat, wenn du fährst. Hat bei mir glaub ich 80 Euro gekostet, aber das ist nicht so wichtig.
    >Der Typ in der Führerscheinstelle hat gemeint, dass ich dann damit den Führerschein machen darf, aber es wahrscheinlich eine Auflage gibt: ich darf nur Autos fahren, die 2 Außenspiegel haben (also links und rechts). Leider darf ich damit z.B. keine Ferrari Testarossa aus der 1.Generation fahren :)
    >Anfangs hieß es noch, dass ich vielleicht sogar eine Geschwindigkeitsbeschränkung bekomm, z.B. 80 km/h max.
    >Aber so wie es aussieht bleibt es bei der Sache mit den Spiegeln...ich denke, ich kann damit leben keinen Testarossa-1 zu fahren; ich werde mir dann eben einen aus der 2.Generation kaufen :)

    Hallo,

    wau, ich finde das genial, das Dir Dein Arzt eine Bescheinigung gegeben hat und Du den Führerschein machen kannst.
    Ich habe einen Bruder der seit 7 Jahren versucht den Führerschein zu bekommen. Er hat einen ganz seltenen Gendefekt lt. Uni Klinik in Tübingen und München, der weder durch eine OP noch Brille zu beheben ist. Die Sache ist die er kann alles sehen von Nah und Fern er kann nur nicht die Feinheiten sehen (als ob das für´s fahren wichtig wäre). Er fährt Fahrrad und ist ein ausgezeichneter Beifahrer.
    Kannst Du mir nicht die Adresse Deines Arztes geben, vielleicht erstellt er ein Gutachten von meinem Bruder und gibt uns doch eine Genehmigung für den Führerschein. Du kannst mich auch gerne Anrufen, ich würde gerne mehr über Deine Geschichte erfahren. Meine Telefonnummer ist 07151/9443737. Ganz lieben Dank

    Liebe Grüße

    Stefanie Blank

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  • Thema
    Re: Re: Re: Führerschein trotz Sehbehinderung
    Autor
      Julia Exner
      schrieb am Mittwoch, 29. Juni 2016
    Text
    >>Ich bin nur auf einem Auge sehbehindert, d.h. ich hab auf dem einen Auge 0,2 (Kurzsichtigkeit), also 20 %. Korrigieren lässt sich das nicht, weil sich bei mir auf Grund dessen, dass das schon von Geburt an war und erst sehr spät bemerkt wurde nicht, weil sich die Sehzellen nicht entwickelt haben.
    >>Also seh ich auch mit Kontaktlinse/Brille nicht besser als 0,4 (40 %).
    >>Trotzdem darf ich den Führerschein machen: Geh zum Augenarzt und lass dir ein Gutachten geben. Durch dieses Gutachten wird bestätigt, dass dein Arzt keine Bedenken hat, wenn du fährst. Hat bei mir glaub ich 80 Euro gekostet, aber das ist nicht so wichtig.
    >>Der Typ in der Führerscheinstelle hat gemeint, dass ich dann damit den Führerschein machen darf, aber es wahrscheinlich eine Auflage gibt: ich darf nur Autos fahren, die 2 Außenspiegel haben (also links und rechts). Leider darf ich damit z.B. keine Ferrari Testarossa aus der 1.Generation fahren :)
    >>Anfangs hieß es noch, dass ich vielleicht sogar eine Geschwindigkeitsbeschränkung bekomm, z.B. 80 km/h max.
    >>Aber so wie es aussieht bleibt es bei der Sache mit den Spiegeln...ich denke, ich kann damit leben keinen Testarossa-1 zu fahren; ich werde mir dann eben einen aus der 2.Generation kaufen :)
    >
    >Hallo,
    >
    >wau, ich finde das genial, das Dir Dein Arzt eine Bescheinigung gegeben hat und Du den Führerschein machen kannst.
    >Ich habe einen Bruder der seit 7 Jahren versucht den Führerschein zu bekommen. Er hat einen ganz seltenen Gendefekt lt. Uni Klinik in Tübingen und München, der weder durch eine OP noch Brille zu beheben ist. Die Sache ist die er kann alles sehen von Nah und Fern er kann nur nicht die Feinheiten sehen (als ob das für´s fahren wichtig wäre). Er fährt Fahrrad und ist ein ausgezeichneter Beifahrer.
    >Kannst Du mir nicht die Adresse Deines Arztes geben, vielleicht erstellt er ein Gutachten von meinem Bruder und gibt uns doch eine Genehmigung für den Führerschein. Du kannst mich auch gerne Anrufen, ich würde gerne mehr über Deine Geschichte erfahren. Meine Telefonnummer ist 07151/9443737. Ganz lieben Dank
    >
    >Liebe Grüße
    >
    >Stefanie Blank
    >



    Hallo Stefanie, bist du hier noch aktiv? Habe ein ähnliches Problem wie dein Bruder, vielleicht ist das ja die selbe Krankheit? Lg

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  • Thema
    Re: Re: Führerschein trotz Sehbehinderung
    Autor
      Nick9857
      schrieb am Sonntag, 18. März 2018
    Text
    Hi,
    Könntest du mir adresse name und telefonnummer von deinem Arzt geben? Versuche schon seit geraumer Zeit den Führerschein machen zu dürfen habe eine angeborene Seheinschränlung wodurch ich 50% erreiche habe aber schon bei Studien mitgemacht bei welchen alternative Methoden gesucht werden, zu prüfen ob jemand geeignet ist oder nicht Auto zu fahren und bei mir würde jedesmal gesagt ich dürfe Theoretisch fahren da es mein Körper kompensiert nur ist der Gesetzgeber mit den 70% pflicht im weg würde mich über den Kontakt freuen bitte per Email oder hier im Forum.
    Vielen Dank lg Nick


    >Ich bin nur auf einem Auge sehbehindert, d.h. ich hab auf dem einen Auge 0,2 (Kurzsichtigkeit), also 20 %. Korrigieren lässt sich das nicht, weil sich bei mir auf Grund dessen, dass das schon von Geburt an war und erst sehr spät bemerkt wurde nicht, weil sich die Sehzellen nicht entwickelt haben.
    >Also seh ich auch mit Kontaktlinse/Brille nicht besser als 0,4 (40 %).
    >Trotzdem darf ich den Führerschein machen: Geh zum Augenarzt und lass dir ein Gutachten geben. Durch dieses Gutachten wird bestätigt, dass dein Arzt keine Bedenken hat, wenn du fährst. Hat bei mir glaub ich 80 Euro gekostet, aber das ist nicht so wichtig.
    >Der Typ in der Führerscheinstelle hat gemeint, dass ich dann damit den Führerschein machen darf, aber es wahrscheinlich eine Auflage gibt: ich darf nur Autos fahren, die 2 Außenspiegel haben (also links und rechts). Leider darf ich damit z.B. keine Ferrari Testarossa aus der 1.Generation fahren :)
    >Anfangs hieß es noch, dass ich vielleicht sogar eine Geschwindigkeitsbeschränkung bekomm, z.B. 80 km/h max.
    >Aber so wie es aussieht bleibt es bei der Sache mit den Spiegeln...ich denke, ich kann damit leben keinen Testarossa-1 zu fahren; ich werde mir dann eben einen aus der 2.Generation kaufen :)

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  • Thema
    Re: Re: Führerschein trotz Sehbehinderung
    Autor
      D. Reis
      schrieb am Sonntag, 2. Dezember 2018
    Text
    Guten Tag, ich habe ihren Beitrag hier im Forum gelesen. Bei mir ist das Problem ähnlich. Leider wurde der Sehnerv nicht richtig entwickelt. Würde ja auch mit einer Beschränkung auf Umkreis Wohnort oder Geschwindigkeit leben. Dann kann man wenigstens den Alltag bestreiten. Leider bekomme ich das mit den hiesigen Augenärzten nicht hin. Können Sie mir vielleicht einen Kontakt zu Ihrem herstellen? Das wäre super! Wie sind ihre Erfahrungen ansonsten bisher im Straßenverkehr?
    Mit freundlichen Grüßen
    D. Reis

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  • Thema
    Re: Führerschein trotz Sehbehinderung
    Autor
      cidem
      schrieb am Mittwoch, 11. November 2009
    Text
    Hallo!
    ich bin 17 jahre alt. Ich hab ein Nystakmus und Sehkraft von 20%(kurzsichtig). Operativ ist es auch nicht möglich, da es von Geburt an so ist. Das Blindeninstitut erlaubt mir leider nicht Auto zu fahren. Sie denken, dass ich ja überhaupt nichts sehe, doch es im gegenteil, ich sehe alles scharf & deutlich nur ich kann die kleingedruckten schriften die wirklich von 5 meter abstand haben nicht lesen.
    Dabei würde ich ja so gerne einen Führerschein machen ... :'(
    Das is wirklich mein größter Traum, nur ich bräuchte ja ein Gutachten vom artzt aber die wollen mir des auch nicht geben. :( Gibt es den vielleicht eine andere Lösung den führerschein zu bekommen? Ich bin wirklich Hilfslos ich weiß nicht an wenn ich mich wenden soll? Kann mir da vielleicht bitte jemand paar Tipps geben? Das würde mich echt freuen.

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  • Thema
    Re: Re: Führerschein trotz Sehbehinderung
    Autor
      kk145
      schrieb am Mittwoch, 11. November 2009
    Text
    Das sieht nicht gut aus. Die Anforderungen an das Sehvermögen kannst du in Anlage 6 zur Fahrerlaubnisverordnung nachlesen.

    >Ich hab ein Nystakmus und Sehkraft von 20%(kurzsichtig).

    Dort liest du dann unter 1.2.1, dass - soweit die anderen Kriterien erfüllt sind - die Sehschärfe mindestens 50% betragen muss. Wenn das schlechtere Auge unter 20% liegt, muss das bessere Auge sogar eine Sehschärfe von 60% erreichen. Davon liegst du ja weit entfernt.

    Der Nystagmus an sich wäre gar nicht so schlimm (1.2.2, unten bei "Beweglichkeit"), aber die Sehschärfe ist viel zu niedrig.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Führerschein trotz Sehbehinderung
    Autor
      Nemanja
      schrieb am Donnerstag, 12. November 2009
    Text
    hallo hab eine frage ist sehr wichtig für mich.. . ich erstellte ein possitives psychologisches gutachten, aber dann hörte ich plötzlich muss noch einen kraffahrspezifischen leistungstest hinterlegen, der war eher ziemlich unter der norm, und ich hatte noch nicht mal fahrstunden, und müsste eigentlich auche ein brille tragen, hab in meienr kindheit schon 5 oda verloren, aber zum fahren würde ich mir sowieso wieder ein kaufen, die frage ist was passiert wenn ich dem amtsarzt sage das ich meine brille zu hause vergessen habe an dem tag.. . vom test, und ich mit brille beim amtsarzt bin, eigentlich ging ganz am anfang nur um so tabletten die eigentlich auch kaum mehr nehme seroquel 25mg so damit ich hald müde werd, und jz muss ich ihm das irgendwie erklären wie das ist, für mich ist bisschen eine welt zusamme gebrochen weil ich dachte.. . das das dem arzt eh wurscht is, und er eh nur auf das gutachten schaut.. was kann ich tun?? helft mir bisschen.. . und von mir aus wegen dem das ich auch keine tabletten mehr nehm hald eine harnprobe.. . und brille besorg ich mir auch und vorallem wenn ich beim amtsarzt bin werde ich sie auf meinem kopf tragen.. .

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Führerschein trotz Sehbehinderung
    Autor
      Peg
      schrieb am Donnerstag, 12. November 2009
    Text
    Melde dich am besten bei dem Partnerforum
    www.verkehrsportal.de
    an.

    Natürlich ist es ebenso kostenfrei wie hier. Nur registrieren musst du dich -wie hier auch. ;o)
    Da ist eine sehr gute MPU-Abteilung, die dir sicher schnell weiterhelfen kann.

    Zum einen, weil sich da Menschen tummeln, die entweder solche Untersuchungen schon hinter sich brachten, oder die über genügend medizinisches Wissen verfügen um dich gut und gründlich zu beraten.

    Vielleicht ein Tipp vorweg:
    Achte bitte auf eine bessere Lesbarkeit deiner Beiträge.
    Ein paar Absätze und Satzzeichen mehr, laden bestimmt mehr Menschen zum Lesen ein. ;o)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Führerschein trotz Sehbehinderung
    Autor
      A.D.
      schrieb am Freitag, 13. November 2009
    Text
    >Hallo!
    >Ich lese hier im Forum das es Leute gibt die es trotz Sehbehinderung geschafft haben einen Führerschein für einen PKW zu bekommen. Wie habt ihr das angestellt???? Mein Freund probiert das schon seit Jahren und wird immer abgewiesen. Seit seiner OP sieht er 50-55% und die sind laut Landratsamt und Augenarzt nicht ausreichend, da die 60%verlangen. Er fährt seit einem Jahr mit seinem 25er Roller, diesen Führerschein durfte er machen.
    >Er wäre ja schon damit glücklich wenn er einen mit Einschränkung machen dürfte.
    >Gebt mir doch einen Tipp wie ihr das hinbekommen habt, trotz Sehbehinderung einen PKW Führerschein machen zu dürfen, ich wäre euch sehr dankbar. Liebe Grüße Karin

    Erforderlich sind laut meiner Kenntnis sogar 70%. Die muss er mit einer Sehhilfe erreichen können oder eben ein augenärztliches Gutachten machen.

    Aber mal was anderes. Vielleicht solltet ihr mal darüber nachdenken, warum es eben diese Grenzen gibt. Ich hatte vor kurzem eine sehr starke virale Bindehautentzündung und sehe seitdem ohne Brille 20%/40%, mit Brille knapp 70%/70%. Ich finde es super, super schwierig so zu fahren, und ich fahre zumeist sogar nur Roller. Das Auto lasse ich freiwillig stehen.

    Es hat schon irgendwo einen Sinn, dass man eben nur mit bestimmten visuellen Voraussetzungen den FS machen kann. Ich jedenfalls finde es total riskant, mit so einem niedrigen Sehvermögen den FS zu machen. Denkt doch mal weiter - im Alter wird das alles sicher nicht besser... Und ihr wollt sicher auch nicht von irgendeinem Autofahrer überfahren werden, weil er euch wirklich nicht sehen kann. (Ist nur mein Gedankengang... Kein Angriff)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Führerschein trotz Sehbehinderung
    Autor
      kk145
      schrieb am Donnerstag, 16. Juni 2011
    Text
    >Erforderlich sind laut meiner Kenntnis sogar 70%. Die muss er mit einer Sehhilfe erreichen können oder eben ein augenärztliches Gutachten machen.

    Richtig. Beim augenärztlichen Gutachten gelten dann zusätzliche Bedingungen (z.B. Gesichtsfeld), Fehlsichtigkeiten müssen korrigiert werden (wenn mit einer Sehhilfe 1,0/1,0 erreichbar sind, dann muss diese Sehhilfe getragen werden - beim Sehtest muss man nur die Werte erreichen) und zum Ausgleich sind die Anforderungen an die Sehschärfe niedriger: 0,5/0,2 genügt, bei Einäugigkeit (schlechteres Auge unter 0,2) muss es dann 0,6 auf dem besseren Auge sein.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Führerschein trotz Sehbehinderung
    Autor
      DianaS.
      schrieb am Donnerstag, 8. September 2011
    Text
    >>Erforderlich sind laut meiner Kenntnis sogar 70%. Die muss er mit einer Sehhilfe erreichen können oder eben ein augenärztliches Gutachten machen.
    >
    >Richtig. Beim augenärztlichen Gutachten gelten dann zusätzliche Bedingungen (z.B. Gesichtsfeld), Fehlsichtigkeiten müssen korrigiert werden (wenn mit einer Sehhilfe 1,0/1,0 erreichbar sind, dann muss diese Sehhilfe getragen werden - beim Sehtest muss man nur die Werte erreichen) und zum Ausgleich sind die Anforderungen an die Sehschärfe niedriger: 0,5/0,2 genügt, bei Einäugigkeit (schlechteres Auge unter 0,2) muss es dann 0,6 auf dem besseren Auge sein.

    Hallo,
    ich misch mich auch mal ein, da ich momentan schon verzweifelt bin. Ich hatte 2004 schon einmal mit dem FS begonnen. Nachdem der Augenarzt eine Netzhautablösung am rechten Auge feststellte, wurde dies operiert. Natürlich war klar, dass so kein Sehtest ausreicht bzw. nicht bestanden wird und so führte der Arzt damals dieses Gutachten durch, welches 80% Sehkraft ergab. Leider kam dann einiges dazwischen, so dass ich den FS nicht weiter machen konnte. Auf Grund meiner Einstellung bei der Stadt musste ich im Juni 2011 zu einer Amtsärztin. Diese machte einen Sehtest und stellte auf dem linken Auge 60% Sehkraft fest und meinte, dass diese sicher noch nach oben korrigierbar wäre. Auf ihren Rat beschloss ich wieder mal zum Augenarzt zu gehen. Folgendes Disaster: Augen wurden untersucht...während der Untersuchung hieß es, dass sich nur das rechte (operierte) Auge verschlechtert hätte. Das andere sei gleich geblieben. Ich fragte dann wegen FS nach. Sie schüttelte sofort den Kopf und meinte, dass ich den nicht machen darf, da ich ihrer Aussage nach nur 40% Sehkraft auf meinem besseren Auge hätte. Ich fragte sie dann nach dem Gutachten. Auch dies lehnte sie ab und meinte das könne ich vergessen. Ich solle akzeptieren dass ich für den FS 80% Sehkraft bräuchte. Ok. Ich holte dann (natürlich unter Tränen...immerhin nahm ich schon am Unterricht teil und übte auch auf dem Verkehrsübungsplatz) mein Brillenrezept. Erstaunlich: Beide Werte waren anders. Soviel zum Thema: nur das rechte Auge hätte sich verändert. (Werte 2004: li -4,75, re -4,00, 2011 li -6,25, re -6,50). Am nächsten Tag war ich dann beim Optiker, der die Werte nach Rezept einstellte und sagte: Sehkraft links 50%, rechts 30%. Meine Frage: Wie kommen 3 verschiedene Werte innerhalb von 2 Monaten zusammen? Haben Faktoren wie Schlafmangel (durch Krankheit) und Krankheit (Nasennebenhöhlenentzündung) einen Einfluss auf die Ergebnisse? Welche Chancen rechnet ihr mir aus? Würde natürlich auch jegliche Beschränkungen in Kauf nehmen. Danke euch schon einmal jetzt für eure Antworten.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Führerschein trotz Sehbehinderung
    Autor
      Peg
      schrieb am Donnerstag, 8. September 2011
    Text
    Welche Chancen rechnet ihr mir aus? Würde natürlich auch jegliche Beschränkungen in Kauf nehmen. Danke euch schon einmal jetzt für eure Antworten.


    Hallo, DianaS.
    In dem Thread von Janagirl im Verkehrsportal (wo du ja auch User bist), wurde die Frage schon einmal gestellt und beantwortet.
    Schaue hier:
    http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?s=&showtopic=91386&view=findpost&p=1057178367
    und lies bitte bis Beitrag 422.

    Zu deiner Info, was die Glaubwürdigkeit des Mr.T angeht:
    Er war bis zu seiner kürzlichen Pensionierung stellv. Leiter eines Straßenverkehrsamtes (oder war es die Führerscheinstelle?) und für diese Fragen entscheidungsbefugt.
    Tut mir Leid. :o(

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Führerschein trotz Sehbehinderung
    Autor
      DianaS.
      schrieb am Donnerstag, 8. September 2011
    Text
    > Welche Chancen rechnet ihr mir aus? Würde natürlich auch jegliche Beschränkungen in Kauf nehmen. Danke euch schon einmal jetzt für eure Antworten.
    >
    >
    >Hallo, DianaS.
    >In dem Thread von Janagirl im Verkehrsportal (wo du ja auch User bist), wurde die Frage schon einmal gestellt und beantwortet.
    >Schaue hier:
    >http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?s=&showtopic=91386&view=findpost&p=1057178367
    >und lies bitte bis Beitrag 422.
    >
    >Zu deiner Info, was die Glaubwürdigkeit des Mr.T angeht:
    >Er war bis zu seiner kürzlichen Pensionierung stellv. Leiter eines Straßenverkehrsamtes (oder war es die Führerscheinstelle?) und für diese Fragen entscheidungsbefugt.
    >Tut mir Leid. :o(

    Danke für den Link. Lese mir das alles in Ruhe durch. In Beitrag 422 spricht Mr. T ja nur, dass es bei bestimmten Dingen eben eine Geschwindigkeitsbegrenzung gibt. Wie gesagt, wäre das für mich ja kein Problem. Bin eh nicht der Fan vom schnellen Fahren. Sowas schaue ich mir lieber im TV an. Bin eher vorsichtig (allein schon weil ich Mutter bin).

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Führerschein trotz Sehbehinderung
    Autor
      Peg
      schrieb am Donnerstag, 8. September 2011
    Text

    >Danke für den Link. Lese mir das alles in Ruhe durch. In Beitrag 422 spricht Mr. T ja nur, dass es bei bestimmten Dingen eben eine Geschwindigkeitsbegrenzung gibt.

    Ja, unser Mr.T ist kein Freund der vielen Worte. ;o)
    Aber die Frage wurde dann ja noch einmal zielführender gestellt, und da stellte sich heraus, dass diese "bestimmten Dinge" Sachen, wie zB Querschnittslähmung sind.


    >Wie gesagt, wäre das für mich ja kein Problem.

    Das Problem ist, dass sich "diese Dinge" nicht auf eine Sehschwäche beziehen. :o(


    >allein schon weil ich Mutter bin.

    Eine schöne Aufgabe und große Verantwortung.
    Herzlichen Glückwunsch dazu. :o)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Führerschein trotz Sehbehinderung
    Autor
      Peg
      schrieb am Donnerstag, 8. September 2011
    Text
    Der Link sollte dich eigentlich zu Beitrag 418 geführt haben ;o)

    In Beitrag 420 steht:
    Eine "beschränkte" Klasse B aufgrund mangelnden Sehvermögens ist nicht möglich.
    d.h., entweder reichen die Sehwerte aus oder sie reichen nicht. Reichen sie nicht, kann der Mangel nicht durch eine Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit kompensiert werden.

    In Beitrag 422 kommt dann, in welchen Fällen die Einschränkung Anwendung finden kann.
    Zu den Betroffenen gehörst du leider (oder Gott sei Dank!) nicht.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Führerschein trotz Sehbehinderung
    Autor
      DianaS.
      schrieb am Donnerstag, 8. September 2011
    Text
    >Der Link sollte dich eigentlich zu Beitrag 418 geführt haben ;o)
    >
    >In Beitrag 420 steht:
    >Eine "beschränkte" Klasse B aufgrund mangelnden Sehvermögens ist nicht möglich.
    >d.h., entweder reichen die Sehwerte aus oder sie reichen nicht. Reichen sie nicht, kann der Mangel nicht durch eine Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit kompensiert werden.
    >
    >In Beitrag 422 kommt dann, in welchen Fällen die Einschränkung Anwendung finden kann.
    >Zu den Betroffenen gehörst du leider (oder Gott sei Dank!) nicht.

    Ja habe den ganzen Beitrag nun gelesen. Allerdings ist dieses Mädchen ja scheinbar nicht sehr Auskunftsfreudig und wenn ich mir die Beiträge alle so durchlese, vermute ich, dass sie vielleicht noch andere Probleme (vll. Gesichtsfeld, räumliches Sehen, ... ) mit den Augen hat oder eben die Richtlinien, die sie im Gutachten erreichen muss, nicht erfüllt. So liegt es vll nicht nur an ihrer schlechten Sehstärke dass sie das Gutachten einfach nicht bekommt. Aber das ist ja ein anderes Thema, denn ich bin ja nicht sie. =)

    Genau...Gott sei Dank gehöre ich in diesem Fall den Mr. T beschreibt nicht zu den Personen die eine Beschränkung erhalten. Aber hier genau in diesem Thread beschreibt eine Person, dass sie nicht die 70% erreicht, Gutachten gemacht hat und nun mit Einschränkungen (u.A. Geschwindigkeit) Auto fährt.

    Momentan ist das alles etwas viel. Ich versuche halt auch selbst im Netz zu recherchieren. Kenne bzw. hab auch die neue FeV vom 01.07.11 gelesen. Nach meinem Verständnis erreiche ich die geforderten Werte im Gutachten (diese 0.5 und 0.2 bzw beidäugig 0.5) bzw. würde sie erreichen (laut Optiker). Demnach hätte ich doch das Recht dieses Gutachten zu machen. Ok...wenn ich dann noch andere Probleme habe und gewissen andere Werte, die zum Erhalt eines positiven Gutachtens wichtig sind, nicht erreiche, dann soll es eben nicht sein und ich müsse mich damit abfinden.
    Nur warum stehen in der FeV -bei nicht bestehen des Sehtests trotz Sehhilfe (also nicht erreichen der Werte 0.7 / 0.7)-dass Werte in Höhe von 0.5 und 0.2 in Form eines Gutachtens ausreichen und die Ärztin sagt mir es würde 80% gelten?! So Dinge verwirren mich, denn eigentlich schenke ich den Göttern in weis meinen Glauben wenn es um solche Dinge geht.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Führerschein trotz Sehbehinderung
    Autor
      kk145
      schrieb am Freitag, 9. September 2011
    Text
    >Momentan ist das alles etwas viel. Ich versuche halt auch selbst im Netz zu recherchieren. Kenne bzw. hab auch die neue FeV vom 01.07.11 gelesen. Nach meinem Verständnis erreiche ich die geforderten Werte im Gutachten (diese 0.5 und 0.2 bzw beidäugig 0.5) bzw. würde sie erreichen (laut Optiker).

    Die 0,5/0,2 ist nur eine Anforderung von vielen. Eine weitere wichtige Anforderung an die Sehschärfe ist, dass Fehlsichtigkeiten soweit möglich korrigiert werden müssen. Das ist ein wesentlicher Unterschied zum Sehtest. Wenn beim Sehtest jemand ohne Sehhilfe die 0,7/0,7 erreicht, interessiert sich niemand dafür, was mit Sehhilfe erreichbar wäre. Im Gegensatz dazu gilt in der augenärztlichen Untersuchung: Wenn der Augenarzt zu der Überzeugung kommt, dass 1,0/1,0 erreichbar ist, sind die Anforderungen bei JEDER - auch nur geringfügig - schlechteren Sehschärfe nicht erfüllt. Theoretisch gilt das sogar für die 0,7/0,7-Grenze, obwohl man das praktisch durch einen Sehtest mit der entsprechenden Sehhilfe umgehen kann.

    Wichtig in deinem Fall ist also, dass du nicht nur 0,5/0,2 schaffst, sondern dass außerdem der Augenarzt davon überzeugt ist, dass deine maximal mögliche Sehschärfe - also evtl. deutlich mehr als 0,5/0,2 - erreicht ist.


    >Ok...wenn ich dann noch andere Probleme habe und gewissen andere Werte, die zum Erhalt eines positiven Gutachtens wichtig sind, nicht erreiche, dann soll es eben nicht sein und ich müsse mich damit abfinden.

    Diese Anforderungen gibt es, du kannst sie in Anlage 6 zur FeV unter Nummer 1.2.2 ("Übrige Sehfunktionen") nachlesen.


    >Nur warum stehen in der FeV -bei nicht bestehen des Sehtests trotz Sehhilfe (also nicht erreichen der Werte 0.7 / 0.7)-dass Werte in Höhe von 0.5 und 0.2 in Form eines Gutachtens ausreichen und die Ärztin sagt mir es würde 80% gelten?!

    Weil die Ärztin die falsche Untersuchung durchführt. Du benötigst eine Untersuchung für die sog. Gruppe 1, (A, A1, B, BE, M, S, L, T) die Ärztin führte offensichtlich eine Untersuchung für Gruppe 2 (C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E, FzF) durch. Hier gelten dann verständlicherweise höhere Anforderungen, u.a. darf kein Auge unter den genannten 0,8 liegen.


    >So Dinge verwirren mich, denn eigentlich schenke ich den Göttern in weis meinen Glauben wenn es um solche Dinge geht.

    Das ist keine medizinische Frage. Weise die Ärztin darauf hin, dass du nur Klasse B erwerben willst.

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