Führerschein zu früh zugeschickt

  • Führerschein zu früh zugeschickt
     media2day
      schrieb am Samstag, 22. November 2008
    Hallo,

    ich habe gestern meinen EU-Kartenführerschein zugeschickt bekommen, obwohl ich erst nächste Woche 18 werde. Nun steht da nirgendwo, dass ich ihn erst ab meinem Geburtstag benutzen darf (da steht bei 'Austellungsdatum' sogar der 19.11.08). Darf ich damit also jetzt schon alleine fahren? An sich spricht nichts dagegen, oder übersehen ich da was?

    Danke,
    media2day
  • Thema
    Re: Führerschein zu früh zugeschickt
    Autor
      meister eder
      schrieb am Samstag, 22. November 2008
    Text
    Wie alt muß Man(n) oder Frau sein um Autofahren zu dürfen.....genau 18 Jahre. Hast BF17......nein

    Frage beantwortet!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Führerschein zu früh zugeschickt
    Autor
      media2day
      schrieb am Samstag, 22. November 2008
    Text
    >Wie alt muß Man(n) oder Frau sein um Autofahren zu dürfen.....genau 18 Jahre. Hast BF17......nein
    >
    >Frage beantwortet!

    1. Ja, ich habe BF17, wobei mir das hier ja nicht hilft.
    2. Ich bin auf deutschen und amerikanischen Straßen bereits (erlaubt) mit 16 und mit 17 alleine Auto gefahren.
    3. Wo steht denn, dass man "genau 18 Jahre" alt sein muss? Ich habe ja wohl eben das Gegenteil bewiesen, oder?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Führerschein zu früh zugeschickt
    Autor
      Yrsa
      schrieb am Samstag, 22. November 2008
    Text
    >3. Wo steht denn, dass man "genau 18 Jahre" alt sein muss? Ich habe ja wohl eben das Gegenteil bewiesen, oder?

    Ich geb dir mal ein kleines beispiel: eine Person hat ein Fahrverbot bekommen, sagen wir mal 1 Monat, nach 3,5 Wochen ist der Führerschein wieder im Briefkasten, super. Nur die Person darf nicht fahren weil sie ein Fahrverbot hat.
    Du bist noch nicht 18, also darfst du nicht alleine fahrenm basta. Wenn zB Wahlen am 12.12 sind und du am 13.12 18 wirst darfst du doch auch nicht einfach wählen, also, Auto stehen lassen (oder eben wenn du BF17 hast) oder brav mit Mama fahren.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Führerschein zu früh zugeschickt
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Samstag, 22. November 2008
    Text
    >>3. Wo steht denn, dass man "genau 18 Jahre" alt sein muss? Ich habe ja wohl eben das Gegenteil bewiesen, oder?
    >
    >Ich geb dir mal ein kleines beispiel: eine Person hat ein Fahrverbot bekommen, sagen wir mal 1 Monat, nach 3,5 Wochen ist der Führerschein wieder im Briefkasten, super. Nur die Person darf nicht fahren weil sie ein Fahrverbot hat.
    >Du bist noch nicht 18, also darfst du nicht alleine fahrenm basta. Wenn zB Wahlen am 12.12 sind und du am 13.12 18 wirst darfst du doch auch nicht einfach wählen, also, Auto stehen lassen (oder eben wenn du BF17 hast) oder brav mit Mama fahren.

    Der Führerschein darf erst mit dem 18 Geburtstag benutzt werden.
    Ausstellungsdatum hat nichts mit der Fahrerlaunis zu tun.
    Wenn Du jetzt fährst, fährst Du ohne Fahrerlaunis und das ist Strafbar.
    Hans Fl.i.R.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Führerschein zu früh zugeschickt
    Autor
      carhol
      schrieb am Samstag, 22. November 2008
    Text
    sorry hans.
    der führerschein ist erteilt, also darf te auch fahren.

    mfg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Führerschein zu früh zugeschickt
    Autor
      meister eder
      schrieb am Samstag, 22. November 2008
    Text
    >sorry hans.
    >der führerschein ist erteilt, also darf te auch fahren.
    >
    >mfg

    Leider ist deine Antwort falsch.....deswegen......
    Sie hat nur den Führerschein bekommen und nicht die Fahrerlaubins. Lassen wir jetzt mal BF17 links liegen.

    denn der §10 Mindestalter/FeV
    sagt aus....
    Das Mindestalter für die Erteilung einer Fahrerlaubnis beträgt......
    18 Jahre für die Klassen A bei stufenweisem Zugang, B, C, C1, BE, CE und C1E
    Und die Fahrerlaubins ist ja noch nicht rechtskräftig, da ja das mindst. Alter noch nicht errreicht ist.

    Das wird doch öfter so gemacht, das der Führerschein schon ein paar Tage vorher ausgehändigt wird. Das sie am Tage ihres Geburtstages fahren können.
    Aber immer mit dem Hinweis, das sie nich nicht fahren dürfen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Führerschein zu früh zugeschickt
    Autor
      Muffy
      schrieb am Samstag, 22. November 2008
    Text
    >sorry hans.
    >der führerschein ist erteilt, also darf te auch fahren.
    >
    >mfg


    Sehe ich auch so.
    Die Fahrerlaubnis wurde mit der Aushändigung erteilt. Wenn vielleicht auch widerrechtlich, aber für den Fehler der Behörde, kann der FE-Inhaber nicht verantwortlich gemacht werden.
    Er darf also seit 19.11. ohne Begleitperson fahren.

    Gruß Muffy

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Führerschein zu früh zugeschickt
    Autor
      media2day
      schrieb am Samstag, 22. November 2008
    Text
    Wie gesagt, es stand nirgendwo, dass ich damit erst ab dem 18. Geburtstag fahren darf und es hat mir auch niemand gesagt.

    Als ich den Kartenführerschein beantragt habe, wurde mir jedoch gesagt, dass ich ab meinem 18. Geburtstag auch erstmal mit meinem BF17-Lappen fahren darf, wenn dann der Führerschein noch nicht da ist.

    Der Führerschein kam deutlich zu früh und auch noch per Einschreiben.

    Dass die Fahrerlaubnisbehörde hier einen Fehler gemacht hat, sehe ich auch als wahrscheinlich.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Führerschein zu früh zugeschickt
    Autor
      carhol
      schrieb am Sonntag, 23. November 2008
    Text
    Sorry, hatte überlesen das es sich um b17 handelt. da hätte dir der führerschein nicht zugeschickt werden dürfen weil du deine "b17 bescheinigung" abgeben musst.

    mfg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Führerschein zu früh zugeschickt
    Autor
      Makromann
      schrieb am Sonntag, 23. November 2008
    Text
    Die muss man abgeben ? Ich habe den Kartenführerschein geschickt bekommen zum 18. , den Papierlappen musste ich nicht abgeben ...



    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Führerschein zu früh zugeschickt
    Autor
      Muffy
      schrieb am Sonntag, 23. November 2008
    Text
    @ TE

    Wurde denn das Datum 19.11.08 handschriftlich auf der Rückseite des Führerscheins eingetragen oder ist es auf der Vorderseite aufgedruckt? Ist im Feld 10 ein Sternchen oder ein Datum?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Führerschein zu früh zugeschickt
    Autor
      media2day
      schrieb am Sonntag, 23. November 2008
    Text
    >Wurde denn das Datum 19.11.08 handschriftlich auf der Rückseite des Führerscheins eingetragen oder ist es auf der Vorderseite aufgedruckt? Ist im Feld 10 ein Sternchen oder ein Datum?

    Der 19.11.08 steht vorne in Feld 4a (Ausstellungsdatum). Auf der Rückseite steht in den Felder 13. und 14.(10.) nichts.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Führerschein zu früh zugeschickt
    Autor
      Muffy
      schrieb am Sonntag, 23. November 2008
    Text
    >>Wurde denn das Datum 19.11.08 handschriftlich auf der Rückseite des Führerscheins eingetragen oder ist es auf der Vorderseite aufgedruckt? Ist im Feld 10 ein Sternchen oder ein Datum?
    >
    >Der 19.11.08 steht vorne in Feld 4a (Ausstellungsdatum). Auf der Rückseite steht in den Felder 13. und 14.(10.) nichts.

    Was steht im Feld 10 auf der Rückseite?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Führerschein zu früh zugeschickt
    Autor
      media2day
      schrieb am Montag, 24. November 2008
    Text
    >Was steht im Feld 10 auf der Rückseite?

    Wie gesagt: bei mir gibt es kein Feld 10., nur ein Feld 14.(10.). Und das ist leer.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Führerschein zu früh zugeschickt
    Autor
      Muffy
      schrieb am Montag, 24. November 2008
    Text
    >>Was steht im Feld 10 auf der Rückseite?
    >
    >Wie gesagt: bei mir gibt es kein Feld 10., nur ein Feld 14.(10.). Und das ist leer.


    Es muß ein Feld 10 geben. Und zwar hinter der jeweiligen Klasse. Da ist entweder ein Sternchen oder ein Datum.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Führerschein zu früh zugeschickt
    Autor
      Caro W
      schrieb am Sonntag, 23. November 2008
    Text
    >Hallo,
    >
    >Nein du darf erst ab dem tag wo du 18 bist allein fahren!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Führerschein zu früh zugeschickt
    Autor
      Yrsa
      schrieb am Montag, 24. November 2008
    Text
    >Hallo,
    >
    >ich habe gestern meinen EU-Kartenführerschein zugeschickt bekommen, obwohl ich erst nächste Woche 18 werde. Nun steht da nirgendwo, dass ich ihn erst ab meinem Geburtstag benutzen darf (da steht bei 'Austellungsdatum' sogar der 19.11.08). Darf ich damit also jetzt schon alleine fahren? An sich spricht nichts dagegen, oder übersehen ich da was?
    >
    >Danke,
    >media2day

    Bei mir steht beim Ausstellungsdatum sogar der 22.02.2008 drin, meinen FS habe ich aber erst am 19.08.2008 bekommen, also fast 6 Monate (naja, so lange hab ich für die Fahrausbildung gebraucht). Der 22.02.2008 ist also nur das Datum an dem die Karte gedruckt wurde (oder der Antrag genehmigt wurde oder sowas in der richtung, kA). Ausschlaggeben ist das Feld 14.(10.). Wenn das bei dir leer ist dann ist ja wohl klar das du nicht fahren darfst. Ich würde mal bei deiner zuständifgen Führerscheinstelle anrufen, die werdens schon wissen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Führerschein zu früh zugeschickt
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Mittwoch, 26. November 2008
    Text
    >>Hallo,
    >>
    >>ich habe gestern meinen EU-Kartenführerschein zugeschickt bekommen, obwohl ich erst nächste Woche 18 werde. Nun steht da nirgendwo, dass ich ihn erst ab meinem Geburtstag benutzen darf (da steht bei 'Austellungsdatum' sogar der 19.11.08). Darf ich damit also jetzt schon alleine fahren? An sich spricht nichts dagegen, oder übersehen ich da was?
    >>
    >>Danke,
    >>media2day
    >
    >Bei mir steht beim Ausstellungsdatum sogar der 22.02.2008 drin, meinen FS habe ich aber erst am 19.08.2008 bekommen, also fast 6 Monate (naja, so lange hab ich für die Fahrausbildung gebraucht). Der 22.02.2008 ist also nur das Datum an dem die Karte gedruckt wurde (oder der Antrag genehmigt wurde oder sowas in der richtung, kA). Ausschlaggeben ist das Feld 14.(10.). Wenn das bei dir leer ist dann ist ja wohl klar das du nicht fahren darfst. Ich würde mal bei deiner zuständifgen Führerscheinstelle anrufen, die werdens schon wissen.

    Wenn hier noch soviel darüber diskutiert wird, es bleibt dabei, der Fhrerschein, darf erst mit dem Tag deines 18. Geburtstag benutzt werden.
    Wenn Du allein fährst, ist dass Fahren ohne Fahrerlaubnis.
    Hans Fl.i.R.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Führerschein zu früh zugeschickt
    Autor
      kaydee
      schrieb am Mittwoch, 26. November 2008
    Text

    >Wenn Du allein fährst, ist dass Fahren ohne Fahrerlaubnis.
    >Hans Fl.i.R.
    +++
    Da würde ich gern weiter diskutieren, da das so NICHT stimmt und die Strafen sich schon unterscheidet...

    siehe:
    http://www.verkehrsportal.de/stvg/stvg_06e.php

    greetz

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Führerschein zu früh zugeschickt
    Autor
      Vater
      schrieb am Mittwoch, 6. März 2019
    Text
    Meine Tochter hat heute (Mittwoch) ihren Führerschein per Einschreiben bekommen. Austellungsdatum (Feld 4a) ebenfalls von Heute (Mittwoch).
    Sie macht BF17 und wir haben vor einem Jahr bei der Behörde den Zustellservice für den Führerschein bezahlt.
    Meine Tochter wird aber erst am Sonntag 18.

    Nun gehe ich davon aus, dass meine Tochter bereits ab heute (Mittwoch) fahren darf. Die Bundesdruckerei hat ja das Ausstellungsdatum auf heute (Mittwoch) vordatiert und entsprechend 1-2 Tage vorher den Führerschein schon verschickt.
    Seeehr komisch, aber es ist nun mal so. Aber wir werden trotzdem noch warten und nix riskieren. Vor Gericht kann das anders beurteilt werden. Bei einer Verkehrskontrolle hätte ich allerdings keine Bedenken.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Führerschein zu früh zugeschickt
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Samstag, 9. März 2019
    Text
    Hi,


    >Meine Tochter hat heute (Mittwoch) ihren Führerschein per Einschreiben bekommen. Austellungsdatum (Feld 4a) ebenfalls von Heute (Mittwoch).
    >Sie macht BF17 und wir haben vor einem Jahr bei der Behörde den Zustellservice für den Führerschein bezahlt.
    >Meine Tochter wird aber erst am Sonntag 18.
    >
    Dann darf sie ALLEINE immer noch erst ab ihrem 18. Geb fahren.

    >Nun gehe ich davon aus, dass meine Tochter bereits ab heute (Mittwoch) fahren darf. Die Bundesdruckerei hat ja das Ausstellungsdatum auf heute (Mittwoch) vordatiert und entsprechend 1-2 Tage vorher den Führerschein schon verschickt.

    Gehst du falsch davon aus!

    >Seeehr komisch, aber es ist nun mal so. Aber wir werden trotzdem noch warten und nix riskieren. Vor Gericht kann das anders beurteilt werden. Bei einer Verkehrskontrolle hätte ich allerdings keine Bedenken.

    und würdest dann, wenn Tochter alleine fährt, ne Überraschung erleben, da dies fahren ohne Fahrerlaubnis wäre

    Auf den Beitrag antworten


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