Führerscheinentzug

  • Führerscheinentzug
     Gast
      schrieb am Donnerstag, 30. Dezember 2004
    Hallo,
    ab wieviel Punkten bekommt man den Führerschein eingezogen. Nach meinem Kenntnissstand, sobald 18 Strafpunkte überschritten wurden.
    Ein Freund erzählte mir, dass die Fahrerlaubnis bereits nach 13 eingezogen werden kann.
    Bitte um Aufklärung.

    MfG
    Gast
  • Thema
    Re: Führerscheinentzug
    Autor
      Gast
      schrieb am Donnerstag, 30. Dezember 2004
    Text
    >Hallo,
    >ab wieviel Punkten bekommt man den Führerschein eingezogen. Nach meinem Kenntnissstand, sobald 18 Strafpunkte überschritten wurden.
    >Ein Freund erzählte mir, dass die Fahrerlaubnis bereits nach 13 eingezogen werden kann.
    >Bitte um Aufklärung.
    >
    >MfG
    >Gast

    Am Besten gar keine Punkte sammeln.............
    >

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Führerscheinentzug
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Donnerstag, 30. Dezember 2004
    Text
    Hallo,

    ab 14 Punkte kann die Führerscheinstelle die Teilnahme an einem Aufbauseminar anordnen. Wenn man daran nicht teilnimmt ist der Führerschein weg.

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Führerscheinentzug
    Autor
      Gast
      schrieb am Donnerstag, 30. Dezember 2004
    Text
    >Hallo,
    >
    >ab 14 Punkte kann die Führerscheinstelle die Teilnahme an einem Aufbauseminar anordnen. Wenn man daran nicht teilnimmt ist der Führerschein weg.
    >

    Aber wenn man 2 Jahre 'unauffällig' fährt verfallen doch die Punkte wieder oder?


    >Viele Grüße
    >Kirsten
    >

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Führerscheinentzug
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Donnerstag, 30. Dezember 2004
    Text
    >Aber wenn man 2 Jahre 'unauffällig' fährt verfallen doch die Punkte wieder oder?

    Punkte wegen Straftaten (z.B. Unfall mit Körperverletzung) bleiben 5 Jahre, alle anderen 2 Jahre. Wenn während dieser Zeit kein neuer Punkt dazukommt, werden sie gelöscht. Mit jedem neuen Punkt beginnt die Frist von vorne.

    Viele Grüße
    Kirsten

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Führerscheinentzug
    Autor
      Gast
      schrieb am Donnerstag, 30. Dezember 2004
    Text
    Nun sollte man im Leben nie - nie sagen, aber ich hatte noch keine Punkte. Nun kann man schon mal Fehler machen aber schon beim ersten mal sollte man daraus lernen.
    Punkte im Normalfall gelten 2 Jahre, kommen in dieser Zeit neue hinzu, gelten die alten nochmal neu zwei Jahre.
    Einmal in 5 Jehren kann man durch freiwillige Teilnahme an einen Abbauseminar 4 Punkte abbauen

    Auf den Beitrag antworten


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