Führerscheinerwerb bei Vorbesitz

  • Führerscheinerwerb bei Vorbesitz
     Christian Jesch
      schrieb am Freitag, 16. Juli 2004
    Hallo Forum,

    habe eine kurze Frage:

    ich habe gelesen, wenn man bereits eine Führerscheinklasse besitzt, kann man bei Erwerb einer weiteren Klasse die Ausbildung verkürzen.

    Meine Frage: ist diese auch möglich, wenn ich Klasse B machen will und bereits Klasse M habe ?

    Gruß
    Christian
  • Thema
    Re: Führerscheinerwerb bei Vorbesitz
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 16. Juli 2004
    Text
    Hey!
    Komisch, dass sich da niemand meldet...
    Also ich weiß, dass du nicht so viele Theoriestunden haben musst, aber die genaue Zahl weiß ich auch nicht.
    Das steht doch bestimmt irgendwo auf dieser Seite oder frag in deiner FS...
    LG
    Mel

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Führerscheinerwerb bei Vorbesitz
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 16. Juli 2004
    Text
    >Hey!
    >Komisch, dass sich da niemand meldet...
    >Also ich weiß, dass du nicht so viele Theoriestunden haben musst, aber die genaue Zahl weiß ich auch nicht.
    >Das steht doch bestimmt irgendwo auf dieser Seite oder frag in deiner FS...
    >LG
    Mel

    Hallo Christian, du mußt 6 X 90 min. Grundstoff (anstatt 12 X 90 min.)und 2 X 90 min. Zusatzstoff für Kl:B machen. Ansonsten gibt es keine weiteren Vergünstigungen.
    Ich denke, dass ich deine Frage beantwortet habe.
    Viele Grüße ANNE


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  • Thema
    Re: Führerscheinerwerb bei Vorbesitz
    Autor
      Wolfgang (FL)
      schrieb am Freitag, 16. Juli 2004
    Text
    Hi Christian,

    du bekommst bei der Theorie 6 Grundstunden erlassen, mehr aber auch nicht.

    Also noch 6Std Grundunterricht, 2x Sonderstoff B und in der Praxis Grundfahrstunden, bis du das Fahrzeug und den Verkehr drauf hast (was bei Vorbesitz und gefahren in der Zeit eigenlich auch schneller gehen sollte) plus die vorgeschriebenen 12 Sonderfahrten

    Grüßle
    wOLFGANG

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  • Thema
    Re: Re: Führerscheinerwerb bei Vorbesitz
    Autor
      Gast
      schrieb am Samstag, 17. Juli 2004
    Text
    hi, ich hatte auch schon den 125 er führerschein und mach nun klasse b.
    den erste-hilfe-kurs musste ich auch nicht nochmal machen und in der theorieprüfung hatte ich statt 30 nur 20 fragen (10 basisfragen 10 zusatzwissen)
    obwohl das eigentlich egal ist-schließlich lernt man ja eh alles...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Führerscheinerwerb bei Vorbesitz
    Autor
      Gast
      schrieb am Sonntag, 18. Juli 2004
    Text
    >Hi Christian,
    >
    >du bekommst bei der Theorie 6 Grundstunden erlassen, mehr aber auch nicht.
    >
    >Also noch 6Std Grundunterricht, 2x Sonderstoff B und in der Praxis Grundfahrstunden, bis du das Fahrzeug und den Verkehr drauf hast (was bei Vorbesitz und gefahren in der Zeit eigenlich auch schneller gehen sollte) plus die vorgeschriebenen 12 Sonderfahrten
    >
    >Grüßle
    >wOLFGANG
    >

    Gilt das auch, wenn man nur eine Prüfbescheinigung zum Führen von Mofas hat ? Oder nur bei Klasse M ?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Führerscheinerwerb bei Vorbesitz
    Autor
      Gast
      schrieb am Sonntag, 18. Juli 2004
    Text
    >>Hi Christian,
    >>
    >>du bekommst bei der Theorie 6 Grundstunden erlassen, mehr aber auch nicht.
    >>
    >>Also noch 6Std Grundunterricht, 2x Sonderstoff B und in der Praxis Grundfahrstunden, bis du das Fahrzeug und den Verkehr drauf hast (was bei Vorbesitz und gefahren in der Zeit eigenlich auch schneller gehen sollte) plus die vorgeschriebenen 12 Sonderfahrten
    >>
    >>Grüßle
    >>wOLFGANG
    >>
    >
    >Gilt das auch, wenn man nur eine Prüfbescheinigung zum Führen von Mofas hat ? Oder nur bei Klasse M ?
    >
    hi wolfgang,
    hätte dann auch noch ne frage, ich habe meinen b schein und möchte jetzt a begrenzt machen. bekomme ich dann auch was bei der theorie erlassen?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Führerscheinerwerb bei Vorbesitz
    Autor
      Gast
      schrieb am Sonntag, 18. Juli 2004
    Text
    >>>Hi Christian,
    >>>
    >>>du bekommst bei der Theorie 6 Grundstunden erlassen, mehr aber auch nicht.
    >>>
    >>>Also noch 6Std Grundunterricht, 2x Sonderstoff B und in der Praxis Grundfahrstunden, bis du das Fahrzeug und den Verkehr drauf hast (was bei Vorbesitz und gefahren in der Zeit eigenlich auch schneller gehen sollte) plus die vorgeschriebenen 12 Sonderfahrten
    >>>
    >>>Grüßle
    >>>wOLFGANG
    >>>
    >>
    >>Gilt das auch, wenn man nur eine Prüfbescheinigung zum Führen von Mofas hat ? Oder nur bei Klasse M ?

    Für die Prüfbescheinigung Mofa gilt das nicht. Bei B nur, wenn man M, A1, oder A hat.
    >>
    >hi wolfgang,
    >hätte dann auch noch ne frage, ich habe meinen b schein und möchte jetzt a begrenzt machen. bekomme ich dann auch was bei der theorie erlassen?
    >

    Hallo, ich bin zwar nicht Wolfgang, gebe dir aber trotzdem mal eine Antwort. Wenn du B hast u. A machen möchtest, mußt du auch nur 6 X 90 min. Grundstoff u. 4 X 90 min. Zusatzstoff für A machen. Den Erste-Hilfe-Kurs brauchst du auch nicht mehr machen.
    Ich denke, dass nun alles klar ist.
    Gruß ANNE

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Führerscheinerwerb bei Vorbesitz
    Autor
      Wolfgang (FL)
      schrieb am Sonntag, 18. Juli 2004
    Text
    >hi wolfgang,
    >hätte dann auch noch ne frage, ich habe meinen b schein und möchte jetzt a begrenzt machen. bekomme ich dann auch was bei der theorie erlassen?

    Hi,

    jepp. die 6h Erlaß gibt es generell bei einer Erweiterung der Fahrerlaubnis

    Grüßle
    Wolfgang

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Führerscheinerwerb bei Vorbesitz
    Autor
      Gast
      schrieb am Montag, 19. Juli 2004
    Text
    >>hi wolfgang,
    >>hätte dann auch noch ne frage, ich habe meinen b schein und möchte jetzt a begrenzt machen. bekomme ich dann auch was bei der theorie erlassen?
    >
    >Hi,
    >
    >jepp. die 6h Erlaß gibt es generell bei einer Erweiterung der Fahrerlaubnis
    >
    >Grüßle
    >Wolfgang
    >
    dankeschön! bist ein schatz!!!
    liebe grüße

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Führerscheinerwerb bei Vorbesitz
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Montag, 19. Juli 2004
    Text
    >>Gilt das auch, wenn man nur eine Prüfbescheinigung zum Führen von Mofas hat ? Oder nur bei Klasse M ?

    Es werden nur "richtige" Führerscheine (egal welche Klasse) angerechnet, die Mofa-Prüfbescheinigung leider nicht.

    Viele Grüße
    Kirsten

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  • Thema
    Re: Re: Re: Führerscheinerwerb bei Vorbesitz
    Autor
      Wolfgang (FL)
      schrieb am Sonntag, 18. Juli 2004
    Text
    Hi,

    gilt nur bei Erweiterung eines Führerscheines

    Mofa ist nur eine Prüfbescheinigung, gilt also nicht.

    Grüßle
    Wolfgang

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