Führerscheinübergreifende Gültigkeit der ...

  • Führerscheinübergreifende Gültigkeit der Theoriestunden- prüfung
     Justin P.
      schrieb am Montag, 27. Februar 2012
    Guten Tag zusammen,
    ich habe im August letzten Jahres erfolgreich über meinen Arbeitgeber den Führerschein Klasse "C" absolviert. Alle Theoriestunden, inkl. der Prüfung natürlich inbegriffen.

    Nun habe ich vor, dieses Frühjahr (beginnend Mitte/Ende März) die FE Klasse "A" zu machen.

    Kann mir jemand sagen, ob meine bei der Fahrausbildung Klasse "C" geleisteten, allgemeinen Theoriestunden (und evtl. gar die Prüfung?) in irgendeiner Weise für die FE Kl. "A" angerechnet werden können?

    Danke im voraus, sofern mir jemand helfen kann.


    Mit freundlichem Gruß,

    Justin P.
  • Thema
    Re: Führerscheinübergreifende Gültigkeit der Theoriestunden- prüfung
    Autor
      fahrlehrer Klaus
      schrieb am Dienstag, 28. Februar 2012
    Text

    Hallo Justin.

    Du bekommst natürlich einen Bonus,
    Du musst nur 6x am Theorieunterricht Grundlagen teilnehmen und zusätzlich 4x am Unterricht für die Klasse A.

    Die Theoretische Prüfung wie gehabt.

    Klaus

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Führerscheinübergreifende Gültigkeit der Theoriestunden- prüfung
    Autor
      Peg
      schrieb am Dienstag, 28. Februar 2012
    Text


    Hallo Klaus, bist du sicher, dass die 6 Theorieeinheiten Grundstoff für die Erweiterung nötig sind und nicht die 4 A-spezifischen ausreichen?
    Schließlich ist die Bescheinigung über den Grundstoff 2 Jahr gültig und die Theo-Stunden beim Justin P. erst ein halbes Jahr her ... *grübel*

    Mein Sohn machte mit 17 Jahren binnen 1,5 Jahren auch A1, bF17 (zusammen) und dann A.
    Für A brauchte er aber nur noch die A-spezifischen Stunden zu besuchen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Führerscheinübergreifende Gültigkeit der Theoriestunden- prüfung
    Autor
      kk145
      schrieb am Dienstag, 28. Februar 2012
    Text
    Da gibt es unterschiedliche Auffassungen: Eine Theorie, dass die Stunden nach bestandener Prüfung "verbraucht" sind, eine andere, die die vollen 2 Jahre bis zur zweiten Prüfung zugesteht, und jede Menge dazwischen (gemeinsame Beantragung, zeitliche Staffelung nur wegen Mindestalter, ...). Die Fahrschule sollte wissen, wie das vor Ort gehandhabt wird.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Führerscheinübergreifende Gültigkeit der Theoriestunden- prüfung
    Autor
      Peg
      schrieb am Dienstag, 28. Februar 2012
    Text
    Danke für diese Antwort, @kk145.
    Kann man also zusammenfassend sagen, dass die Entscheidung beim jeweiligen TÜV, bzw. StVA liegt?
    Denn dass FS A im gleichen Ort anders handeln könnte als FS B, kann ich mir nur schwer vorstellen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Führerscheinübergreifende Gültigkeit der Theoriestunden- prüfung
    Autor
      kk145
      schrieb am Dienstag, 28. Februar 2012
    Text
    >Kann man also zusammenfassend sagen, dass die Entscheidung beim jeweiligen TÜV, bzw. StVA liegt?

    Ja.

    >Denn dass FS A im gleichen Ort anders handeln könnte als FS B, kann ich mir nur schwer vorstellen.

    Stimmt, trotzdem ist die Fahrschule für solche Fragen eine gute Anlaufstelle. Die kennt nämlich alle Abläufe vor Ort und kann dann nicht nur eine sachliche Auskunft geben, sondern den Fahrschüler auch individuell beraten.

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