Führerschein trotz Sehbehinderung

  • Führerschein trotz Sehbehinderung
     Ashanti
      schrieb am Donnerstag, 7. April 2016
    Guten Tag,
    ich bin aufgrund einer Sinusitis-Operation (akute Nasennnebenhöhlenentzündung) auf dem rechten Auge komplett blind. Mein linkes Auge jedoch übernimmt die Sehkraft vom rechten. Nun bin ich dabei meinen Führerschein zu machen da ich im 3-Schicht-Dienst arbeite. Nun war ich beim Optiker und spielte direkt mit offenen Karten. Jener schickte mich zum Augenarzt da eine Mindestmessung von 0,7 auf beiden Augen nicht gegeben ist (logischer Weise). Aus dem Test wird nun also ein Gutachten.

    Die Frage ist nun: Lohnt es sich das Gutachten zu machen (was mich ohnehin 100€ kostet) oder sollte ich es sein lassen?
    Das Gesunde Auge (wenn ich richtig informiert bin) sollte eine Tagessehschärfe von 0,6 aufweisen wenn das "kranke!" Auge nicht mindestens 0,5 aufweist.

    Nur was würde nun "0,6 Tagessehschärfe" bedeuten?

    Ich hoffe Antworten zu finden die mir weiterhelfen können.

    Es grüßt,
    Ashanti
  • Thema
    Re: Führerschein trotz Sehbehinderung
    Autor
      Frau Nachbarin
      schrieb am Freitag, 8. April 2016
    Text
    Moin!

    Eine konkrete Antwort auf Deine individuelle Situation habe ich leider nicht, aber vielleicht hilft Dir trotzdem ein bisschen weiter, was ich erfahren/rausbekommen habe:

    Zumindest wenn Du den CE machen willst, sind sowieso zwei Untersuchungen fällig: eine ärztliche und eine augenärztliche -- und bei dieser augenärztlichen kann es durchaus komisch (weil IMHO vollkommen unlogisch) werden.

    Ich hatte quasi das gesamte Programm durch (inklusive Qualifikationsmodule, ADR, eine Reihe Stadtfahrten, Autobahnfahrt, 2 Überlandfahrten [Solo und Gliederzug], Rangierübungen Gliederzug), es fehlten eigentlich nur noch die Fahrten (und Rangierübungen) mit Sattelzug.

    Dann sagte die Augenärztin: „Stop! Sie können nicht Stereo-Sehen, also keine Zulassung zur Prüfung!“ (ich hatte diesen Begriff noch nie vorher gehört und wusste auch gar nicht, was das sein soll). Jedenfalls müssen Leute, die Berufskraftfahrer (ab 3,5t) oder Pilot, Busfahrer oder Taxifahrer werden wollen, „Stereo-Sehen können“ -- sonst gibt‘s keine Zulassung zu den Prüfungen.

    Eine andere Augenärztin liess „per Ferndiagnose über einen Bekannten“ verlauten: Es ist möglich, wenn sie sich eine neue Brille besorgt, dass sich das Gehirn „daran erinnert, was Stereo-Sehen ist“. Sie möge mit der neuen Brille erst ein paar Wochen leben und dann wieder zur Untersuchung.

    Neue Brille war eh‘ fällig. Also gesagt, getan. War aber leider nix. Es hiess dann dort: Ja, das gibt es. Aber das Problem mit diesem „Stereo-Sehen“ ist: Der Mensch müsse das in den ersten Lebensjahren „lernen“. Fällt das erst zur Einschulung auf, ist es bereits zu spät und kann zeitlebens nicht mehr nachgeholt werden. Basta.

    Und jetzt das Seltsame: Das Gesetz sagt, dass Berufskraftfahrer, die _dann später_ (z.B. durch einen Arbeitsunfall oder eben anderes Unglück) die Sehkraft eines Auges komplett (!) verlieren, weiterhin den Job machen dürfen. Das heisst, die Einen dürfen mit nur einem funktionierenden Auge 40 Tonnen (manchmal ja auch mehr) durch die Gegend fahren -- während den Anderen (auch mit zwei Augen) gar nicht erst die Chance gegeben wird.

    Höchst merkwürdig war auch die Tatsache, dass ich vier Termine bei drei verschiedenen Adressen hatte. Der erste war bei einem „Institut für Arbeitssicherheit“ (oder so ähnlich). Die aber hatten dieses angeblich fehlende „Stereo-Sehen“ nicht einmal moniert (geschweige denn notiert). Das fiel erst auf im Zuge der Untersuchung für die neue Brille. Wie ist das bitte möglich, dass ein solches „Institut“ Ergebnisse abliefern kann -- auf die man sich offensichtlich nicht verlassen sollte?

    Wenn ich jetzt aus all diesem Zirkus eine Schlussfolgerung ziehen sollte für Deine individuelle Situation (in der es ja offenbar gar nicht um den CE geht, sondern Du möchtest einfach die kleinen Dinger bis 3,5t durch die Gegend), würde ich sagen:

    Ja, zieh das durch! Lasse nichts, aber auch _gar nichts_ unversucht.

    Gruss,
    Frau Nachbarin
    ::::::::::::::::::::::::::::
    Offence is not given, it‘s taken.

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  • Thema
    Re: Führerschein trotz Sehbehinderung
    Autor
      kk145
      schrieb am Freitag, 8. April 2016
    Text
    >Die Frage ist nun: Lohnt es sich das Gutachten zu machen (was mich ohnehin 100€ kostet) oder sollte ich es sein lassen?
    >Das Gesunde Auge (wenn ich richtig informiert bin) sollte eine Tagessehschärfe von 0,6 aufweisen wenn das "kranke!" Auge nicht mindestens 0,5 aufweist.

    Du bist nicht richtig informiert. Die Anforderungen an das Sehvermögen kannst du in Anlage 6 zur FeV nachlesen. Welche Sehschärfe erforderlich ist, hängt von der Klasse ab, die du erwerben möchtest. Für Klasse B sollte das bei deiner kombinierten Sehschärfe gut möglich sein (Nr. 1.2.1), für Klasse C ist es unmöglich (Nr. 2.2.1).

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Führerschein trotz Sehbehinderung
    Autor
      Ashanti
      schrieb am Freitag, 8. April 2016
    Text
    >>Die Frage ist nun: Lohnt es sich das Gutachten zu machen (was mich ohnehin 100€ kostet) oder sollte ich es sein lassen?
    >>Das Gesunde Auge (wenn ich richtig informiert bin) sollte eine Tagessehschärfe von 0,6 aufweisen wenn das "kranke!" Auge nicht mindestens 0,5 aufweist.
    >
    >Du bist nicht richtig informiert. Die Anforderungen an das Sehvermögen kannst du in Anlage 6 zur FeV nachlesen. Welche Sehschärfe erforderlich ist, hängt von der Klasse ab, die du erwerben möchtest. Für Klasse B sollte das bei deiner kombinierten Sehschärfe gut möglich sein (Nr. 1.2.1), für Klasse C ist es unmöglich (Nr. 2.2.1).

    Hallo kk145,
    der Führerschein bezieht sich schon auf Klasse B. Denn das C unmöglich ist ist mir durchaus bewusst. Aber dennoch danke :-)

    Frau Nachbarin:
    Danke auch hier für die aufschlußreiche Antwort.
    Schön zu sehen, dass auch woanders Hinz-und Kunz nichts voneinander wissen. Ich werde auf jedenfall mein Glück versuchen und abwarten was heraus kommt.

    Gruß,
    Ashanti

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