Gültigkeit Theorie Prüfung

  • Gültigkeit Theorie Prüfung
     Monika Loof
      schrieb am Sonntag, 10. Januar 2010
    Hallo Zusammen,
    ich mache neben meine Berufstätigkeit Führerschein (Klasse B). Habe letzte Jahr 23.Mai meine Theorie Prüfung bestanden. Es ist wirklich nicht einfach neben ein voll zeit Job Führerschein zu schaffen. Letzte Woche habe ich von meinem Arbeitgeber ein Projekt bekommen und ich muss wahrscheinlich halbes Jahr in Ausland arbeiten(in Asia)!!! Problem ist nächste Woche muss ich schon losfahren.:( Mir fehlt noch Autobahn Fahren(Fünf Fahrstunden, und noch ein paar Übungsstunde vor der Fahr Prüfung).
    Weiß Jemand von euch, in meinem Fall, falls ich wieder in Deutschland bin und meine Führerschein weiter schaffen möchte, muss ich komplette neue anmelden, Theorie Prüfen, und Fahrstunden machen? oder gibt es vielleicht eine Verlängerungsmöglichkeit?
    vielen Dank!
    LG
  • Thema
    Re: Gültigkeit Theorie Prüfung
    Autor
      BenniMSdl
      schrieb am Sonntag, 10. Januar 2010
    Text
    >Hallo Zusammen,
    >ich mache neben meine Berufstätigkeit Führerschein (Klasse B). Habe letzte Jahr 23.Mai meine Theorie Prüfung bestanden. Es ist wirklich nicht einfach neben ein voll zeit Job Führerschein zu schaffen. Letzte Woche habe ich von meinem Arbeitgeber ein Projekt bekommen und ich muss wahrscheinlich halbes Jahr in Ausland arbeiten(in Asia)!!! Problem ist nächste Woche muss ich schon losfahren.:( Mir fehlt noch Autobahn Fahren(Fünf Fahrstunden, und noch ein paar Übungsstunde vor der Fahr Prüfung).
    >Weiß Jemand von euch, in meinem Fall, falls ich wieder in Deutschland bin und meine Führerschein weiter schaffen möchte, muss ich komplette neue anmelden, Theorie Prüfen, und Fahrstunden machen? oder gibt es vielleicht eine Verlängerungsmöglichkeit?
    >vielen Dank!
    >LG
    >

    hi, deine praxis prüfung musst du allerspätestens dann am 23. mai bestehen. sonst musst du die theorie prüfung nochmal wiederholen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Gültigkeit Theorie Prüfung
    Autor
      Monika Loof
      schrieb am Sonntag, 10. Januar 2010
    Text
    >>Hallo Zusammen,
    >>ich mache neben meine Berufstätigkeit Führerschein (Klasse B). Habe letzte Jahr 23.Mai meine Theorie Prüfung bestanden. Es ist wirklich nicht einfach neben ein voll zeit Job Führerschein zu schaffen. Letzte Woche habe ich von meinem Arbeitgeber ein Projekt bekommen und ich muss wahrscheinlich halbes Jahr in Ausland arbeiten(in Asia)!!! Problem ist nächste Woche muss ich schon losfahren.:( Mir fehlt noch Autobahn Fahren(Fünf Fahrstunden, und noch ein paar Übungsstunde vor der Fahr Prüfung).
    >>Weiß Jemand von euch, in meinem Fall, falls ich wieder in Deutschland bin und meine Führerschein weiter schaffen möchte, muss ich komplette neue anmelden, Theorie Prüfen, und Fahrstunden machen? oder gibt es vielleicht eine Verlängerungsmöglichkeit?
    >>vielen Dank!
    >>LG
    >>
    >
    >hi, deine praxis prüfung musst du allerspätestens dann am 23. mai bestehen. sonst musst du die theorie prüfung nochmal wiederholen.

    vielen Dank! Theorie Prüfung neu machen ist noch ok, kostet vielleicht 200 Euro und Zeit,aber muss ich meine komplette Fahrstunden neu machen? Das kostet richtig viel.
    LG
    Monika

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Gültigkeit Theorie Prüfung
    Autor
      BenniMSdl
      schrieb am Sonntag, 10. Januar 2010
    Text
    die theoriestunden sind 2 jahre gültig und fahrstunden musst du eh so viele machen, wie der fahrlehrer dir sagt. die sonderfahrten sind auch 2 jahre gültig. die müssen dann nicht mehr gemacht werden.

    du musst dann nur noch mal einen neuen führerscheinantrag stelle, wenn du, wie gesagt, die praxis bis dahin nicht bestanden hast

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Gültigkeit Theorie Prüfung
    Autor
      carllson
      schrieb am Sonntag, 10. Januar 2010
    Text
    Hast Du nicht in der Zeit mal Urlaub?Wenn 'Du den dann hier verbringst, könntest Du diese Zeit nutzen, um den Führerschein zu beenden. Ist allerdings eine Absprachesache mit Deinem Fahrlehrer. Der einzige Termin, der interessant ist, ist der 23.05.10. Bis zu diesem Datum müssen die Pflichtfahrten gemacht, und die Prüfung bestanden sein.

    Mfg
    carllson

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Gültigkeit Theorie Prüfung
    Autor
      Daniel ccc
      schrieb am Sonntag, 8. August 2010
    Text
    >Hast Du nicht in der Zeit mal Urlaub?Wenn 'Du den dann hier verbringst, könntest Du diese Zeit nutzen, um den Führerschein zu beenden. Ist allerdings eine Absprachesache mit Deinem Fahrlehrer. Der einzige Termin, der interessant ist, ist der 23.05.10. Bis zu diesem Datum müssen die Pflichtfahrten gemacht, und die Prüfung bestanden sein.
    >
    >Mfg
    >carllson



    ähm also ich habe mein , fühererschein, im oktober , 2009 angefangen und habe jetz noch nachtfahrten zu machen ,, und die theorie prüfung habe ich einmal nicht bestanden ,, und jetz mus ich sie wiederholen ,, die nicht bestanden theorie prüfung , war so im januar, februar , so , ? und seit dehm war ich im ausland ,,, und jetz , kann ich einfach noch die 3 stunden machen und nochmal theorie , ? und gechild mein führerschein zuende machen oda schieben die jetz deswegen stress,, ?

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Gültigkeit Theorie Prüfung
    Autor
      Lammi
      schrieb am Sonntag, 8. August 2010
    Text
    Hey,
    wenn deine Theorie schon zu lange her ist, musst du den Test nochmal neu machen. Deine Fahrstunden müssten noch gültig sein. Am besten besprichst du das mit deinem Fahlehrer. Der wird dir genau sagen könne, wie viele Stunden du noch brauchst und ob das noch rechtzeitig zu schaffen ist.

    LG Lammi

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Gültigkeit Theorie Prüfung
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Sonntag, 8. August 2010
    Text
    Du mußt bis Okt. 2010 Deine Theorieprüfung geschafft haben, weil Dei Führerscheinantrag und Prüfauftrag nur 1 Jahr gültig ist. Danach hast Du wiederum 1 Jahr Zeit die prakt. Prüfung abzulegen, weil Deine Theorieprüfung auch ein Jahr gültig ist.
    Viel Erfolg
    Gruß Manfred

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