Gültigkeit des Ausbildungsvertrages

  • Gültigkeit des Ausbildungsvertrages
     Libelle
      schrieb am Dienstag, 2. Januar 2007
    Ich habe ein paar Fragen.Es geht um folgendes.Ich habe mich vor einem Jahr in meiner Fahrschule angemeldet für Führerscheinklasse B.Da ich aber leider 3 mal durch die Fahrprüfung durchgefallen bin, bin ich immer noch nicht fertig.
    1.Muss ich jetzt die Anmeldegebühr von 285 Euro noch einmal bezahlen?
    2.Muss ich bei dem Amt einen neuen Antrag stellen?
    3.Muss ich die Theoriestunden noch einmal besuchen?

    Wer echt nett, wenn mir ein Fahrlehrer die Fragen beantworten könnte.
  • Thema
    Re: Gültigkeit des Ausbildungsvertrages
    Autor
      Bettina
      schrieb am Dienstag, 2. Januar 2007
    Text
    >Ich habe ein paar Fragen.Es geht um folgendes.Ich habe mich vor einem Jahr in meiner Fahrschule angemeldet für Führerscheinklasse B.Da ich aber leider 3 mal durch die Fahrprüfung durchgefallen bin, bin ich immer noch nicht fertig.
    >1.Muss ich jetzt die Anmeldegebühr von 285 Euro noch einmal bezahlen?

    Im Regelfall mal nicht!

    >2.Muss ich bei dem Amt einen neuen Antrag stellen?

    Wie lange ist es denn her, dass Du Deinen Antrag gestellt hast?
    Und wann hattest Du Deine Theorieprüfung? (Die hast Du ja schon, oder?)
    Du hast nach bestandener Theorieprüfung ein Jahr Zeit Deine praktische Prüfung zu bestehen.

    >3.Muss ich die Theoriestunden noch einmal besuchen?

    Deine Theoriestunden sind 2 Jahre gültig!

    Bei Dir ist ja das Problem, dass Du durch die praktische Prüfung 3 Mal durchgefallen bist, richtig?
    Dann kommt erst mal 3 Monate Wartefrist auf Dich zu. Und dann kannst Du wieder in die Prüfung gehen.
    Wenn in der Zwischenzeit Deine Theorieprüfung verfällt, da älter als ein Jahr, musst Du diese auch noch mal machen. Allerdings brauchst Du für diese keine neuen Theoriestunden, wenn diese nicht älter als 2 Jahre sind.

    >Wer echt
    nett, wenn mir ein Fahrlehrer die Fragen beantworten könnte.

    Sorry, bin ich leider noch nicht, aber ich arbeite dran!
    Hoffe Dir trotzdem ein klein wenig geholfen zu haben.

    LG Bettina

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Gültigkeit des Ausbildungsvertrages
    Autor
      carhol
      schrieb am Dienstag, 2. Januar 2007
    Text
    >1.Muss ich jetzt die Anmeldegebühr von 285 Euro noch einmal bezahlen?
    wenn deine fahrschule es möchte: ja

    >2.Muss ich bei dem Amt einen neuen Antrag stellen?

    wenn er noch kein jahr alt ist: nein

    >3.Muss ich die Theoriestunden noch einmal besuchen?
    >
    >nein.

    holger

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Gültigkeit des Ausbildungsvertrages
    Autor
      Libelle
      schrieb am Mittwoch, 3. Januar 2007
    Text
    >>1.Muss ich jetzt die Anmeldegebühr von 285 Euro noch einmal bezahlen?
    >wenn deine fahrschule es möchte: ja
    >
    >>2.Muss ich bei dem Amt einen neuen Antrag stellen?
    >
    >wenn er noch kein jahr alt ist: nein
    >
    >>3.Muss ich die Theoriestunden noch einmal besuchen?
    >>
    >>nein.
    >
    >holger

    Erstmal Danke für die Antworten.
    Nochmal ein paar Fragen: Weshalb muss man die Anmeldegebühr nochmal zahlen? Ich dachte immer, mit der Anmeldegebühr zahlt man den Theorieunterricht. Da ich die Theorieprüfung vor einem halben Jahr bestanden haben ist es für mich ja gar nicht notwendig den Theorieunterricht zu besuchen und die gebühr noch einmal zu zahlen.
    Stimmt das so?
    Ich weis es leider nicht auf den Tag genau, wann ich den Antrag gestellt habe, woher erfahre ich es wenn er abgelaufen ist?
    Noch eine letzte Frage 2007 wurde doch die Mehrwertsteuer um 3% erhöht.Muss ich jetzt im neuen jahr 3% mehr bezahlen für die Fahrstunden?

    Da ich gerade 3 Monate gesperrt bin sehe ich meinen Fahlehrer nie.Deshalb muss ich wohl euch Fragen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Gültigkeit des Ausbildungsvertrages
    Autor
      PatrickK
      schrieb am Mittwoch, 3. Januar 2007
    Text
    Weshalb muss man die Anmeldegebühr nochmal zahlen? Ich dachte immer, mit der Anmeldegebühr zahlt man den Theorieunterricht.
    >Noch eine letzte Frage 2007 wurde doch die Mehrwertsteuer um 3% erhöht.Muss ich jetzt im neuen jahr 3% mehr bezahlen für die Fahrstunden?
    >

    Die Anmeldegebühr ist ja nicht nur für den Theorieunterricht, sondern auch für die Bearbeitung der Anträge undso. Und schliesslich muss die Frau im
    Büro auch bezahlt werden. Sagen es wir mal so, die Anmeldegebühr ist für die Fahrschule sozusagen eine zusätzliche Einahmequelle, da sie durch die Fahrstunden eigentlich kaum was verdient.
    Ob du die 3% zahlen musst hängt davon ab, ob die Fahrschule die 3% an ihre Kunden weitergibt, wenn nicht dann bleibt der alte Preis. Jedoch weiss ich, das der Tüv die 3% für die Praktische Prüfung
    draufgeschlagen hat. Da zahlst du auf jeden Fall etwas mehr.

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