Geblitzt in der Probezeit - Fahrer ist nicht der Halter

  • Geblitzt in der Probezeit - Fahrer ist nicht der Halter
     Gast
      schrieb am Sonntag, 27. März 2005
    Nehmen wir mal an, ein Fahrer, der sich noch in der Probezeit befindet, wird geblitzt (21 km/h zu schnell). Der Halter bekommt dann ja Post von der Behörde.
    Würde diese dann Nachforschungen anstellen, wer der Fahrer wirklich war? Oder hat dann der Fahrer mit der Probeiezeit irgendwas zu befürchten , wenn der Halter bezahlt?

    Eine zweite Sache, die mich interessieren würde ist, ob man bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung schon belangt werden kann, wenn man von einem Polizisten dabei gesehen wird, dieser jedoch kein Messgerät benutzt? Falls ja, wonach richtet sich die Höhe des Verwarn-/bussgeldes?


  • Thema
    Re: Geblitzt in der Probezeit - Fahrer ist nicht der Halter
    Autor
      Gast
      schrieb am Sonntag, 27. März 2005
    Text
    >Nehmen wir mal an, ein Fahrer, der sich noch in der Probezeit befindet, wird geblitzt (21 km/h zu schnell). Der Halter bekommt dann ja Post von der Behörde.
    >Würde diese dann Nachforschungen anstellen, wer der Fahrer wirklich war? Oder hat dann der Fahrer mit der Probeiezeit irgendwas zu befürchten , wenn der Halter bezahlt?
    >
    >Eine zweite Sache, die mich interessieren würde ist, ob man bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung schon belangt werden kann, wenn man von einem Polizisten dabei gesehen wird, dieser jedoch kein Messgerät benutzt? Falls ja, wonach richtet sich die Höhe des Verwarn-/bussgeldes?
    >
    >
    Das Zweite weiß ich nicht, beim Ersten kann ich aus eigener Erfahrung sprechen: Bin mitm Auto von meinem Dad unterwegs gewesen, 25kmh zu schnell, er hat Post bekommen, gar keinen Einspruch eingelegt, sondern direkt gezahlt und nichts ist mehr passiert.
    Erst wenn der Halter Einspruch einlegt (egal aus welchem Grund), kann dir eventuell was passieren.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Geblitzt in der Probezeit - Fahrer ist nicht der Halter
    Autor
      Gast
      schrieb am Sonntag, 27. März 2005
    Text
    >Das Zweite weiß ich nicht, beim Ersten kann ich aus eigener Erfahrung sprechen: Bin mitm Auto von meinem Dad unterwegs gewesen, 25kmh zu schnell, er hat Post bekommen, gar keinen Einspruch eingelegt, sondern direkt gezahlt und nichts ist mehr passiert.
    >Erst wenn der Halter Einspruch einlegt (egal aus welchem Grund), kann dir eventuell was passieren.


    Stimmt nicht ganz. Wenn die Person auf dem Foto gut erkennbar ist und vor allem wenn der/die Betreffende vom Alter noch als Fahranfänger auszumachen ist, dann forschen die gerne weiter nach. Ihr wisst doch Probezeitverlängerung, Aufbauseminar, usw.
    Also wenn der Halter laut Papieren schon deutlich über 40 ist und das Foto jemand deutlich Jüngeren zeigt, dann wird nachgehakt.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Geblitzt in der Probezeit - Fahrer ist nicht der Halter
    Autor
      Gast
      schrieb am Sonntag, 27. März 2005
    Text
    Das könnte von mir stammen*g*
    22 km/h zu schnell, fahrer nicht Halter.
    halter hat Post bekommen, Formular ausgefüllt und zurückgeschickt.
    jetzt warten wir noch, ob die Polizisten vor der haustür stehen oder obs glatt läuft.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Geblitzt in der Probezeit - Fahrer ist nicht der Halter
    Autor
      Gast
      schrieb am Sonntag, 27. März 2005
    Text
    >Das könnte von mir stammen*g*
    >22 km/h zu schnell, fahrer nicht Halter.
    >halter hat Post bekommen, Formular ausgefüllt und zurückgeschickt.
    >jetzt warten wir noch, ob die Polizisten vor der haustür stehen oder obs glatt läuft.
    >
    Wenn bezahlt ist, kommt keiner mehr.
    Wenn der Polizist nicht bewisen kann, daß Du zuschnell gewesen bist, kann auch nichts passieren.
    Er muß es beweisen.
    Paule

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Geblitzt in der Probezeit - Fahrer ist nicht der Halter
    Autor
      Gast
      schrieb am Sonntag, 27. März 2005
    Text
    >Wenn der Polizist nicht bewisen kann, daß Du zuschnell gewesen bist, kann auch nichts passieren.
    >Er muß es beweisen.
    >Paule
    >
    die zeugenaussagen von zwei polizisten reichen aus! aber das wird keine polizist machen, weil das für die auch sau viel arbeit ist, weil bei sowas jeder auf jeden fall einspruch einlegt und viele es auch auf eine verhandlung ankommen lassen würden.
    das heißt für die polizisten auch papierarbeit, aussagen machen und was weiß ich alles, da haben die doch selbst keine bock drauf!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Geblitzt in der Probezeit - Fahrer ist nicht der Halter
    Autor
      Gast
      schrieb am Sonntag, 27. März 2005
    Text
    Wie soll denn dabei die Geschwindigkeit bestimmt werden? Weil für das Abschätzen von Geschwindigkeiten ist unser Auge ja nicht konstruiert....
    Der Polizist kann ja schlecht sagen: "Ich habe gesehen, dass sie 100 kmh zu schnell gefahren sind!
    Und welches Bußgeld wollen die denn dann verhängen?

    Bei 20 kmh sind es ja 35 Euro und bei 21 gibts ja schon mehr.... Und wie will man diesen 1 kmh abschätzen?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Geblitzt in der Probezeit - Fahrer ist nicht der Halter
    Autor
      Gast
      schrieb am Sonntag, 27. März 2005
    Text
    >Nehmen wir mal an, ein Fahrer, der sich noch in der Probezeit befindet, wird geblitzt (21 km/h zu schnell). Der Halter bekommt dann ja Post von der Behörde.
    >Würde diese dann Nachforschungen anstellen, wer der Fahrer wirklich war? Oder hat dann der Fahrer mit der Probeiezeit irgendwas zu befürchten , wenn der Halter bezahlt?
    >
    >Eine zweite Sache, die mich interessieren würde ist, ob man bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung schon belangt werden kann, wenn man von einem Polizisten dabei gesehen wird, dieser jedoch kein Messgerät benutzt? Falls ja, wonach richtet sich die Höhe des Verwarn-/bussgeldes?
    >
    >
    Zum ersten: du hast nichts zu befürchten, denn wenn der Halter zahlt ist es egal wer gefahren ist.
    Zum zweiten: du kannst belangt werden, musst aber höchstens 75€ zahlen auf Grund einer ORDNUNGSWIDRIGKEIT!!!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Geblitzt in der Probezeit - Fahrer ist nicht der Halter
    Autor
      Gast
      schrieb am Montag, 28. März 2005
    Text
    Wie ist denn das, wenn man über ne rote Ampel gefahren ist, geblitzt wurde, der Halter aber nicht der Fahrer ist? Stellen die dann auch keine Nachforschungen an, wenn der Halter keinen Einspruch einlegt? Und was genau würde dem Halter dann passieren?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Geblitzt in der Probezeit - Fahrer ist nicht der Halter
    Autor
      FOOL
      schrieb am Montag, 28. März 2005
    Text
    >Zum ersten: du hast nichts zu befürchten, denn wenn der Halter zahlt >ist es egal wer gefahren ist.
    >Zum zweiten: du kannst belangt werden, musst aber höchstens 75€ >zahlen auf Grund einer ORDNUNGSWIDRIGKEIT!!!

    totaler quatsch. Das mag evtl. bei einer roten Ampel der Fall sein.
    Aber nicht bei der Geschwindigkeit. Es gilt in den Deutschland der Bestimmtheitsgrundsatz. Das heisst, dass ein Gesetz genau bestimmt sein muss und zwar so dass die Handlung darunter subsumiert werden kann. Wenn die Handlung nun nicht definierbar unter das Gesetz (Bußgelkatalog) subsumiert werden kann, weil die Geschwindigkeit nicht genau feststeht, so wird nicht subsumiert und dementsprechend keine Strafe fäliig werden (dürfen).

    Auf den Beitrag antworten


Lernen Sie mit dem Online-Lernsystem ab 5,99 € online und mobil für die Theorieprüfung!
Hier klicken!
Fahrschule.de Führerschein 2026 Logo

Fahrschule.de 2026

Theorie-App für alle
Führerscheinklassen.

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo
Fahrschule.de Führerschein Lite Logo

Fahrschule.de Lite

Die kostenlose
Testversion der App
Fahrschule.de 2026

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo