Gebühr Prüfungsvorstellung

  • Gebühr Prüfungsvorstellung
     caring
      schrieb am Montag, 22. Januar 2007
    FL verlangt Geld für Prüfungsvorstellung, obwohl die Prüfung nicht stattfinden wird
    ich bin krank (Krankenmeldung vorhanden) und kann nicht zur praktischen Prüfung am Donnerstag Nachmittag gehen, heute Montag 08:30Uhr habe ich mein Fahrlehrer darüber informiert und er sagt, dass der Fahrschule die Gebühren für Prüfungsvorstellung trotzdem bezahlt werden müssen. Weist jemand ob dies ok ist?
  • Thema
    Re: Gebühr Prüfungsvorstellung
    Autor
      kaydee
      schrieb am Montag, 22. Januar 2007
    Text
    Weist jemand ob dies ok ist?
    >

    Muss leider sagen, das dein Fahrlehrer berechtigt ist das Geld zu verlangen! Das steht in den AGBs auch so drin. Entweder auf der Rückseite deines Vertrages oder aber die AGBs hängen in deiner Fahrschule aus. Die TÜV-Gebühren allerdings kannst Du dir sparen, wenn Du die Krankschreibung vom Arzt bei der Fahrschule vorlegst, die reichen das dann weiter an den TÜV.

    greetz

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  • Thema
    Re: Re: Gebühr Prüfungsvorstellung
    Autor
      Peg
      schrieb am Montag, 22. Januar 2007
    Text
    > Weist jemand ob dies ok ist?
    >>
    >>Muss leider sagen, das dein Fahrlehrer berechtigt ist das Geld zu verlangen!
    ----------------------------
    Soweit kenne ich das auch, Kaydee. Auch mit Krankschreibung.
    Allerdings wird die Gebühr dann für die nächste Prüfung verwandt.

    Hat ein wenig was mit Erziehung zu tun (wenigstens bei der FS, von der ich meine Info habe).

    Man möchte sich so vor Schülern schützen, die aus Feigheit die Prüfung nicht antreten möchten. Hat auch schon zu erstaunlich vielen "Spontanheilungen" (mit Bestehen!!) geführt.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Gebühr Prüfungsvorstellung
    Autor
      kaydee
      schrieb am Montag, 22. Januar 2007
    Text

    >----------------------------
    >Soweit kenne ich das auch, Kaydee. Auch mit Krankschreibung.
    >Allerdings wird die Gebühr dann für die nächste Prüfung verwandt.

    +++

    Das verwenden für die nächste Prüfung mach ich auch so, allerdings läuft sowas unter Kulanz der Fahrschule. Man wäre auch berechtigt, das Entgelt ein zweites Mal zu verlangen...

    greetz

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