Re: Gebühr Prüfungsvorstellung
>FL verlangt Geld für Prüfungsvorstellung, obwohl die Prüfung nicht stattfinden wird
>ich bin krank (Krankenmeldung vorhanden) und kann nicht zur praktischen Prüfung am Donnerstag Nachmittag gehen, heute Montag 08:30Uhr habe ich mein Fahrlehrer darüber informiert und er sagt, dass der Fahrschule die Gebühren für Prüfungsvorstellung trotzdem bezahlt werden müssen. Weist jemand ob dies ok ist?
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Wenn rechtzeitig und auch noch mit Krankenschein ein vereinbarter Ausbildung- oder Prüfungstermin abgesagt werden muß, verlangt die Fahrschule keine Gebühr.
Wird sehr kurzfristig und mit "schlechter" Begründung abgesagt, ist nur ein Anteil der Gebühr fällig.
Alles kann in den AGB ( Rückseite Ausbildungsvertrag ) und auf den web-Seiten der Fahrlehrerverbände genau nachgelesen werden.
Bei einer fahrpraktischen Abschlußprüfung muß ( durch die Fahrschule ) zusätzlich bei der Prüfstelle ( TÜV - DEKRA ) abgesagt werden, damit auch dort keine Gebühren berechnet werden.
I.d.R. gilt 3 Werktage zuvor als rechtzeitig abgesagt.
R.