Geht das mit rechten Dingen zu???

  • Geht das mit rechten Dingen zu???
     Bianca
      schrieb am Montag, 3. Juli 2006
    Sagt mal ich hätte da ne Frage...

    mein Freund ist fast am Ende seiner Fahrstunden. Die normalen Pflichtstunden ist er schon alle gefahren. Heute hatte er seine erste Sonderfahrt. Nun meinte die Fahrschule das er nach jeder 2ten Sonderfahrt zusätzlich noch eine normale Stunde nehmen muss!

    Meine Frage... geht das in andern Schulen auch so... bei mir damals war das auf alle Fälle nit... Solange er alle Pflichtstunden hat können sie ihn ja nicht zwingen nur um seine Pflichtsonderstunden zu fahren nach jeder 2ten noch ne normale zu nehmen... die werden ja stinkreich wenn sie das mit allen abziehen=?

    Oder reg ich mich da jetrzt ganz umsonst auf ;) Danke im Vorraus

    Grüße Bianca

    *Führerschein2003*
  • Thema
    Re: Geht das mit rechten Dingen zu???
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Dienstag, 4. Juli 2006
    Text
    >Sagt mal ich hätte da ne Frage...
    >
    >mein Freund ist fast am Ende seiner Fahrstunden. Die normalen Pflichtstunden ist er schon alle gefahren. Heute hatte er seine erste Sonderfahrt. Nun meinte die Fahrschule das er nach jeder 2ten Sonderfahrt zusätzlich noch eine normale Stunde nehmen muss!
    >
    >Meine Frage... geht das in andern Schulen auch so... bei mir damals war das auf alle Fälle nit... Solange er alle Pflichtstunden hat können sie ihn ja nicht zwingen nur um seine Pflichtsonderstunden zu fahren nach jeder 2ten noch ne normale zu nehmen... die werden ja stinkreich wenn sie das mit allen abziehen=?
    >
    >Oder reg ich mich da jetrzt ganz umsonst auf ;) Danke im Vorraus
    >
    >Grüße Bianca
    >
    >*Führerschein2003*
    Das ist nicht normal!
    Hans Fl.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Geht das mit rechten Dingen zu???
    Autor
      Tini1082
      schrieb am Dienstag, 4. Juli 2006
    Text
    Hey,

    also für mich klingt das auch nicht normal, eher wie Abzocke! Erkundige dich doch einmal bei anderen Fahrschulen in deiner Nähe!

    Catharina




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  • Thema
    Re: Geht das mit rechten Dingen zu???
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Dienstag, 4. Juli 2006
    Text
    Hallo Bianca,

    gesetzlich vorgeschrieben sind nur die Sonderfahrten. Es gibt also keine Pflicht-Fahrstunden.

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Geht das mit rechten Dingen zu???
    Autor
      Holger
      schrieb am Dienstag, 4. Juli 2006
    Text
    >Hallo Bianca,
    >
    >gesetzlich vorgeschrieben sind nur die Sonderfahrten. Es gibt also keine Pflicht-Fahrstunden.
    >
    >Viele Grüße
    >Kirsten

    kkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkk

    hallo kirsten,
    so einfach ist es nicht. der fl hat dafür zu sorgen, dass der fs soviele stunden fährt, bis er die ausbildungsziele erreicht hat. diese anzahl der stunden ist zwar nicht expliziet vorgeschrieben, bedeutet aber auch, dass es nicht "null" sein können. es gibt also doch "pflicht-stunden". siehe §6 fahrschüler-ausbildungs-ordnung.

    holger

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Geht das mit rechten Dingen zu???
    Autor
      ex-fahrschülerin
      schrieb am Dienstag, 4. Juli 2006
    Text
    Ich hab damals die "normalen" Fahrstunden gemacht, waren glaub so 7 oder 8 Doppelstunden, dann Sonderfahren, dazwischen KEINE "normalen" stunden, danach wieder paar normale Stunden, dann Prüfung, fertig :o)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Geht das mit rechten Dingen zu???
    Autor
      car
      schrieb am Dienstag, 4. Juli 2006
    Text
    >Ich hab damals die "normalen" Fahrstunden gemacht, waren glaub so 7 oder 8 Doppelstunden, dann Sonderfahren, dazwischen KEINE "normalen" stunden, danach wieder paar normale Stunden, dann Prüfung, fertig :o)



    ja genau so müsste es doch normalerweise ablaufen. in der reihenfolge.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Geht das mit rechten Dingen zu???
    Autor
      car
      schrieb am Dienstag, 4. Juli 2006
    Text
    die normalen fahrstunden sind ja abhängig von dem Können des FS, und erst wenn der FL der meinung ist jetzt können wir mit den sonderfahrten beginnen, dann folgen diese daraufhin.

    wieso sollte man dazwischen noch normale fahrstunden nehmen?? mit den sonderfahrten bekommt man ja auch genauso immer mehr fahrpraxis dazu.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Geht das mit rechten Dingen zu???
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Dienstag, 4. Juli 2006
    Text
    >>Ich hab damals die "normalen" Fahrstunden gemacht, waren glaub so 7 oder 8 Doppelstunden, dann Sonderfahren, dazwischen KEINE "normalen" stunden, danach wieder paar normale Stunden, dann Prüfung, fertig :o)
    >
    >
    >
    >ja genau so müsste es doch normalerweise ablaufen. in der reihenfolge.

    So habe ich es auch gehandhabt.
    Hans Fl.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Geht das mit rechten Dingen zu???
    Autor
      bianca
      schrieb am Dienstag, 4. Juli 2006
    Text
    Danke für eure Beiträge... bei mir lief es auch nur so das ich nach nen paar stunden die sonderfahrten machen durfte und danach noch 1 oder 2 zur vorbereitung auf die prüfung..

    alles andere ist doch schwachsinnig und abzocke.. da seit ihr ja meiner meinung wie ich sehe..

    naja mein freund wird jetzt am montag die theorie machen und danach die fahrschule wechseln...

    Danke nochmals und Grüße

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Geht das mit rechten Dingen zu???
    Autor
      Andreas79
      schrieb am Freitag, 7. Juli 2006
    Text
    >Danke für eure Beiträge... bei mir lief es auch nur so das ich nach nen paar stunden die sonderfahrten machen durfte und danach noch 1 oder 2 zur vorbereitung auf die prüfung..
    >
    >alles andere ist doch schwachsinnig und abzocke.. da seit ihr ja meiner meinung wie ich sehe..
    >
    >naja mein freund wird jetzt am montag die theorie machen und danach die fahrschule wechseln...
    >
    >Danke nochmals und Grüße

    ...........

    Immer wenn eine Fahrschule die Stunden in der Grundausbildung "Pflichtstunden" nennt, habe ich dieses unbestimmte Gefühl, da will einer entweder seine Unfähigkeit vertuschen oder abzocken. Es stimmt zwar, was eben angesprochen wurde, daß vor den Sonderfahrten Stunden gefahren werden müssen, aber da diese individuell an den Schüler anzupassen sind, kann es nicht als "Pflichtstunde" verkauft werden, es sei denn, man kann jedem klarmachen, daß Kuno nur 4 Pflichtstunden braucht, aber Erna und Dieter jeweils 13. Da die beiden dann dumm gucken würden, macht Kuno auch 13 Pflichtstunden und schon ist alles in Butter... Oder? - Ja, ich weiß, ich hänge mich bißchen arg an der Formulierung auf, aber in einer ordentlichen Beratung vor Abschluß des Ausbildungsvertrags sollte das meines Erachtens nach auch richtig formuliert werden, damit nicht so ein gefährliches Halbwissen im Raum schweben bleibt, an dem sich dann einige schwarze Schafe dusselig verdienen gemäß dem Motto: mein Auto ist rund um die Uhr im Einsatz, so toll läuft meine Fahrschule...

    Gruß Andreas

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