Geltungsbereich von Schildern

  • Geltungsbereich von Schildern
     Stefan2000
      schrieb am Montag, 2. Mai 2005
    Hallo zusammen,

    ich wollte mich einmal nach dem Geltungsbereich von Schildern erkundigen. Die Situation: Es kommt ein Anwohnerparkschild, dann kommt eine T-Kreuzung, dann ein einzelner Parkplatz und dann wieder ein Anwohnerparkschild.

    Ich habe auf diesem einen Prakplatz geparkt und wurde dennoch verwarnt.... war das rechtesn?

    Vielen Dank,

    Stef.
  • Thema
    Re: Geltungsbereich von Schildern
    Autor
      CK1.1
      schrieb am Montag, 2. Mai 2005
    Text
    Grundsätzlich gelten Verbote immer bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung und müssen danach wiederholt werden, sollen sie danach auch noch gelten (gilt jetzt speziell fürs Halten&Parken!!!). Kommt der Parkplatz nach der Einmündung und danach erst das erneute Verbotsschild, scheinst du im Recht zu sein. Allerdings sind genauere Angaben von nöten:

    1. Welches Verbotszeichen war es genau? (Es gibt vieeeeele Parkverbotsschilder ;) )
    2. Waren Pfeile im Schild makiert? Wenn ja, in welche Richtungen zeigten sie?

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  • Thema
    Re: Re: Geltungsbereich von Schildern
    Autor
      Stefan2000
      schrieb am Montag, 2. Mai 2005
    Text
    >Grundsätzlich gelten Verbote immer bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung und müssen danach wiederholt werden, sollen sie danach auch noch gelten (gilt jetzt speziell fürs Halten&Parken!!!). Kommt der Parkplatz nach der Einmündung und danach erst das erneute Verbotsschild, scheinst du im Recht zu sein. Allerdings sind genauere Angaben von nöten:
    >
    >1. Welches Verbotszeichen war es genau? (Es gibt vieeeeele Parkverbotsschilder ;) )
    >2. Waren Pfeile im Schild makiert? Wenn ja, in welche Richtungen zeigten sie?

    1. Anwohnerparkoplatz von 16:00 - 9:00
    2. keine Pfeile

    greets, Stef.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Geltungsbereich von Schildern
    Autor
      Stefan2000
      schrieb am Freitag, 6. Mai 2005
    Text
    >>Grundsätzlich gelten Verbote immer bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung und müssen danach wiederholt werden, sollen sie danach auch noch gelten (gilt jetzt speziell fürs Halten&Parken!!!). Kommt der Parkplatz nach der Einmündung und danach erst das erneute Verbotsschild, scheinst du im Recht zu sein. Allerdings sind genauere Angaben von nöten:
    >>
    >>1. Welches Verbotszeichen war es genau? (Es gibt vieeeeele Parkverbotsschilder ;) )
    >>2. Waren Pfeile im Schild makiert? Wenn ja, in welche Richtungen zeigten sie?
    >
    >1. Anwohnerparkoplatz von 16:00 - 9:00
    >2. keine Pfeile
    >
    >greets, Stef.
    >
    >

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