Gerecht, dass ich durchgefallen bin?

  • Gerecht, dass ich durchgefallen bin?
     Unlucky Girl
      schrieb am Donnerstag, 30. Dezember 2021
    Hey,
    ich hatte letzte Woche Mittwoch meine erste Fahrprüfung. Alles lief super. Ich hatte schon Gefahrenbremsung, Autobahn und Parken hinter mir. Ich war fast fertig, bis der Prüfer mich an die Seite ranfahren ließ. Ich bin in einer 30er Straße wenige Sekunden 34 km/h gefahren, wodurch der Prüfer mich sofort durchfallen ließ. Ich hab gemerkt, dass ich 34 gefahren bin, konnte das aber vor Aufregung nicht realisieren und nicht abbremsen konnte. Der Prüfer meinte selbst ich hab die ganze Zeit aufs Schild und aufs Tacho geschaut, aber konnte es wie gesagt nicht realisieren. Dann war ich eben nur wegen dieser einen Sache durchgefallen, wobei der Prüfer sogar meinte "Sie sind ansonsten perfekt gefahren". Ist das jetzt ernsthaft berechtigt, dass ich durchgefallen bin? Ich überlege immer mehr die Sache anzufechten... mir hätte sogar nur noch eine rechts-vor-links-Straße gefehlt und ich wär fertig gewesen...:(
  • Thema
    Re: Gerecht, dass ich durchgefallen bin?
    Autor
      Dean
      schrieb am Freitag, 31. Dezember 2021
    Text

    Anfechten, im Sinne von der Fehler wird nicht gewertet und ich habe bestanden, geht gar nicht. Maximal käme da eine neue kostenfrei vom TÜV/DEKRA durchgeführte Prüfung bei raus.
    Im Fahraufgabenkatalog steht als "schwerer Fehler" der zum sofortigen n.b. führt:
    "Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ohne zeitnahe Korrektur*
    [i.g.O. mehr als 5 km/h und a.g.O. mehr als 10 km/h zu schnell führen bei fehlender zeitnaher Korrektur zur Beendigung der Prüfung. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn eine erforderliche Geschwindigkeitsanpassung innerhalb von 3 Sekunden und in einer verkehrsüblichen Weise erfolgt.]"

    Du hast die erlaubte Geschwindigkeit um mehr als 3 km/h in einem 30er Bereich über längere Zeit (mehr als 3 Sekunden) ohne Korrektur überschritten. Also ist das n.B. berechtigt

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  • Thema
    Re: Re: Gerecht, dass ich durchgefallen bin?
    Autor
      Unlucky Girl
      schrieb am Freitag, 31. Dezember 2021
    Text
    >
    >Anfechten, im Sinne von der Fehler wird nicht gewertet und ich habe bestanden, geht gar nicht. Maximal käme da eine neue kostenfrei vom TÜV/DEKRA durchgeführte Prüfung bei raus.
    Das versuch ich ja zu erzielen. ^^
    >Im Fahraufgabenkatalog steht als "schwerer Fehler" der zum sofortigen n.b. führt:
    >"Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ohne zeitnahe Korrektur*
    Die 30er Straße war sogar relativ kurz, weil danach direkt 50 kam.
    >[i.g.O. mehr als 5 km/h und a.g.O. mehr als 10 km/h zu schnell führen bei fehlender zeitnaher Korrektur zur Beendigung der Prüfung. Eine zeitnahe Korrektur liegt vor, wenn eine erforderliche Geschwindigkeitsanpassung innerhalb von 3 Sekunden und in einer verkehrsüblichen Weise erfolgt.]"
    >
    Die 5 km/h hab ich doch dann demnach nicht überschritten?
    >Du hast die erlaubte Geschwindigkeit um mehr als 3 km/h in einem 30er Bereich über längere Zeit (mehr als 3 Sekunden) ohne Korrektur überschritten. Also ist das n.B. berechtigt
    Wieso jetzt 3 km/h? ^^'
    Ich bin normalerweise in den ganzen Fahrstunden zwar auch genau das Tempolimit gefahren, aber ich finds echt bescheuert, dass man in dem normalen Verkehr immer 10 km/h schneller fahren darf, da die Autotachos nicht geeicht sind, und ich fall dann wegen kurz 4 km/h zu schnell durch. Da würde ja nicht mal ansatzweise der Blitzer reagieren. Ich kenn ja sogar jemanden, der da in der Fahrschule oder sogar in der Prüfung geblitzt wurde, aber 4 km/h sind ja gar nix :D 5 würd ich noch verstehen für die Prüfung, aber naja...

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  • Thema
    Re: Re: Re: Gerecht, dass ich durchgefallen bin?
    Autor
      Dean
      schrieb am Freitag, 31. Dezember 2021
    Text


    Auch im normalen Verkehr darfst du nicht +10 km/h fahren. Wenn du mit 34 Km/h geblitzt wirst, werden 3 km/h abgezogen, es bleiben 1 km/h. Das kostet 30 €. Die meisten Blitzer werden auf die erlaubte Höchstgeschindigkeit + die 3 km/h eingestellt....Da aber weder dir, noch dem aaP noch dem Fahrlehrer die Tachoungenauigkeit bekannst ist (sie könnte auch 0 sein) muss man vom angezeigten Wert ausgehen.
    Warum 3 km/h ? Die 5 bzw. 10 km/h sind als Beispiel zu verstehen. In beiden Fällen sind es 10% vom möglichen Erlaubten. Alles andere wäre ziemlich unsinnig. Beispiel mit den 10 km/h a.g.O.. 70 erlaubt, du fähst 79, nach deiner Interpretation wäre das dann kein Grund zum nicht bestehen.
    Bei deinen 34 km/ würde sich der Anhalteweg um 2 Meter verlängern als wenn du 30 fährst......du würdest mit mindestens 22 km/h in das Hinderniss knallen...Eine Stoßstange hält ca. 8 km/h aus, ein Fußgänger ?????

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Gerecht, dass ich durchgefallen bin?
    Autor
      Philipp R.
      schrieb am Mittwoch, 19. Januar 2022
    Text
    >
    >
    >Auch im normalen Verkehr darfst du nicht +10 km/h fahren. Wenn du mit 34 Km/h geblitzt wirst, werden 3 km/h abgezogen, es bleiben 1 km/h. Das kostet 30 €. Die meisten Blitzer werden auf die erlaubte Höchstgeschindigkeit + die 3 km/h eingestellt....Da aber weder dir, noch dem aaP noch dem Fahrlehrer die Tachoungenauigkeit bekannst ist (sie könnte auch 0 sein) muss man vom angezeigten Wert ausgehen.
    >Warum 3 km/h ? Die 5 bzw. 10 km/h sind als Beispiel zu verstehen. In beiden Fällen sind es 10% vom möglichen Erlaubten. Alles andere wäre ziemlich unsinnig. Beispiel mit den 10 km/h a.g.O.. 70 erlaubt, du fähst 79, nach deiner Interpretation wäre das dann kein Grund zum nicht bestehen.
    >Bei deinen 34 km/ würde sich der Anhalteweg um 2 Meter verlängern als wenn du 30 fährst......du würdest mit mindestens 22 km/h in das Hinderniss knallen...Eine Stoßstange hält ca. 8 km/h aus, ein Fußgänger ?????

    Natürlich darf man nicht 10km/h zu schnell fahren. Es ist jedoch ein unbestreitbarer Fakt, dass jeder PKW-Tacho eine gewisse Voreilung hat und man somit mit 10km/h über dem Limit auf dem Tacho definitiv niemals eine reale Überschreitung von 10km/h begeht. Ich habe auf meinem Arbeitsweg einen stationären Blitzer in einem 50km/h Bereich. Davor ein Geschwindigkeitstrichter 80 - 60 - 50. Ich fahre auf der Kraftfahrstraße bei Tempolimit 80km/h mit dem Tempomat auf 85km/h eingestellt und bin definitiv KEINE 5km/h zu schnell. Beim 60km/h Schild regel ich den Tempomat auf 70km/h runter, beim 50km/h Schild auf 60km/h und dann rechtzeitig vor dem Blitzer auf 55km/h. Teilweise ist die Regelung des Tempomaten nicht so akribisch, dass ich schon mit 56 oder 57km/h am Blitzer vorbei bin und der hat nicht ausgelöst.

    Ich beobachte leider immer wieder Leute, die mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit bis kurz vor den Blitzer fahren und dann deutlich unter die erlaubte Geschwindigkeit abbremsen.

    Was ich sagen will:
    Wenn der Tacho bei der Fahrschülerin 34km/h anzeigt, werden das real mit sehr sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht mal echte 30km/h gewesen sein.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Gerecht, dass ich durchgefallen bin?
    Autor
      Lesen bildet
      schrieb am Mittwoch, 19. Januar 2022
    Text

    >Natürlich darf man nicht 10km/h zu schnell fahren. Es ist jedoch ein unbestreitbarer Fakt, dass jeder PKW-Tacho eine gewisse Voreilung hat und man somit mit 10km/h über dem Limit auf dem Tacho definitiv niemals eine reale Überschreitung von 10km/h begeht. Ich habe auf meinem Arbeitsweg einen stationären Blitzer in einem 50km/h Bereich. Davor ein Geschwindigkeitstrichter 80 - 60 - 50. Ich fahre auf der Kraftfahrstraße bei Tempolimit 80km/h mit dem Tempomat auf 85km/h eingestellt und bin definitiv KEINE 5km/h zu schnell. Beim 60km/h Schild regel ich den Tempomat auf 70km/h runter, beim 50km/h Schild auf 60km/h und dann rechtzeitig vor dem Blitzer auf 55km/h. Teilweise ist die Regelung des Tempomaten nicht so akribisch, dass ich schon mit 56 oder 57km/h am Blitzer vorbei bin und der hat nicht ausgelöst.
    >
    >Ich beobachte leider immer wieder Leute, die mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit bis kurz vor den Blitzer fahren und dann deutlich unter die erlaubte Geschwindigkeit abbremsen.
    >
    >Was ich sagen will:
    >Wenn der Tacho bei der Fahrschülerin 34km/h anzeigt, werden das real mit sehr sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht mal echte 30km/h gewesen sein.

    Unbestreitbarer Fakt ist, dass ein Tacho nicht nacheilen darf.
    Ob er genau anzeigt, oder das maximal zulässige Maß voreilt, kann der Prüfer nicht wissen. Muss er aber auch nicht, da die angezeigte Geschwindigkeit als tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit angenommen wird.

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