Geschwindigkeit am Grenzübergang?

  • Geschwindigkeit am Grenzübergang?
     Gast
      schrieb am Dienstag, 3. August 2004
    Hallo!
    Ich hätte mal eine Frage und zwar:

    Wenn ich auf der Autobahn z.B. aus irgendeinem Nachbarland nach Deutschland fahren und ein Stück vor der Grenze eine Geschwindigkeitsbeschränkung steht, ist diese automatisch wieder aufgehoben, sobald ich über die Grenze bin (also ab diesem Schild mit den Sternchen drum rum wo Bundesrepublik Deutschland in der Mitte steht)? Oder muss die Geschwindigkeitsbeschränkung extra aufgehoben werden?
  • Thema
    Re: Geschwindigkeit am Grenzübergang?
    Autor
      Francesca*
      schrieb am Dienstag, 3. August 2004
    Text
    >Hallo!
    >Ich hätte mal eine Frage und zwar:
    >
    >Wenn ich auf der Autobahn z.B. aus irgendeinem Nachbarland nach Deutschland fahren und ein Stück vor der Grenze eine Geschwindigkeitsbeschränkung steht, ist diese automatisch wieder aufgehoben, sobald ich über die Grenze bin (also ab diesem Schild mit den Sternchen drum rum wo Bundesrepublik Deutschland in der Mitte steht)? Oder muss die Geschwindigkeitsbeschränkung extra aufgehoben werden?

    Die Geschwindigkeitsbeschränkung muß extra aufgehoben werden, da die blaue Tafel " Bundesrepublik Deutschland" lediglich ein Hinweisschild, aber kein Verkehrszeichen ist.

    Gruß Francesca

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  • Thema
    Re: Re: Geschwindigkeit am Grenzübergang?
    Autor
      Wolfgang (FL)
      schrieb am Mittwoch, 4. August 2004
    Text
    Ähm, Frau Kollegin.

    ab dem Schild Ende Bundesrepublik befindest du dich im Ausland.

    Also gelten ab dort die entsprechenden Regelungen.

    zB. Autobahnübergang nach F:

    vorher theo unlimitiert, wäre ab dem Grenzübergang Autobahnlimit F gültig (wenn ich es richtig im Kopf habe: 130)

    Grüßle
    Wolfgang

    PS: schau mal hier, ist was für uns Fahrlehrers :-)
    [URL=http://www.fahrlehrerecke.de]Fahrlehrerecke, das Board für Fahrlehrer[/URL]

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  • Thema
    Re: Re: Re: Geschwindigkeit am Grenzübergang?
    Autor
      Gast
      schrieb am Mittwoch, 4. August 2004
    Text
    >Ähm, Frau Kollegin.
    >
    >ab dem Schild Ende Bundesrepublik befindest du dich im Ausland.
    >
    >Also gelten ab dort die entsprechenden Regelungen.
    >
    >zB. Autobahnübergang nach F:
    >
    >vorher theo unlimitiert, wäre ab dem Grenzübergang Autobahnlimit F gültig (wenn ich es richtig im Kopf habe: 130)
    >
    >Grüßle
    >Wolfgang
    >
    >PS: schau mal hier, ist was für uns Fahrlehrers :-)
    >[URL=http://www.fahrlehrerecke.de]Fahrlehrerecke, das Board für Fahrlehrer[/URL]
    >

    ich glaub in Frankreich sinds nur 120 und bei Regen 110.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Geschwindigkeit am Grenzübergang?
    Autor
      tobi*
      schrieb am Mittwoch, 4. August 2004
    Text
    Hi Herr Kollege,

    die frage ging doch:
    wenn man aus dem Ausland in die Bundesrepublik einfällt, ah: einfährt!
    Das im Nachbarland aufgestellte Streckenverbot "vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit" dürfte international anerkannt sein, somit auch grenzüberschreitend gelten, solange bis es eben durch ein entsprechendes Verkehrszeichen oder eine andere Anordnung (Ortstafel, Beginn der Autobahn, oder sowas) aufgehoben wird.
    Ich kenne das an Autobahn-Grenzübergängen eigentlich nur so, dass solche Verkehrszeichen hinter den Zollanlagen aufgestellt sind.

    'Grüssle'

    tobi

    P.S. Danke für den Tip mit der FL-Seite

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Geschwindigkeit am Grenzübergang?
    Autor
      Wolfgang (FL)
      schrieb am Mittwoch, 4. August 2004
    Text
    Hi Tobi,

    oops, ging ja in die andere Richtung.

    Hmm, lesen lernen, dann schreiben.

    Aber auch da bin ich der Meinung, dass dann ab Grenze D deutsche Vorschriften greifen.

    Also wenn nix steht auf der Autobahn, Richtgeschwindigkeit 130.

    Aber mir ist mom kein Grenzübergang bekann, wo ich kein Schild gesehen hätte.

    Mal die Tage aufpassen, wenn wieder unterwegs im Elsaß.

    Und ansonsten versuche ich mich mal schlau zu machen

    Grüßle
    Wolfgang

    PS: Gerne doch :-) Wollen ja Zulauf haben. Breitgrinzzzzzzzzz

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Geschwindigkeit am Grenzübergang?
    Autor
      Gast
      schrieb am Mittwoch, 4. August 2004
    Text
    Wie ist das mit diesen Tafeln, die normalerweise am Grenzübergang stehen? Wo drauf steht, wie schnell man innerorts, außerorts und auf Autobahnen (manchmal auch Kraftfahrstraßen) im jeweiligen Land fahren darf? Gilt ab da dann die Geschwindigkeit, die da drauf steht, oder gilt, wenn *vor* der Grenze eine niedrigere Geschwindigkeit ausgeschildert war diese noch weiter?

    Wenn die Beschränkung weder wiederholt noch aufgehoben wird, ab wann kann ich davon ausgehen, dass diese wohl aufgehoben sein soll?

    Was ich mal gesehen habe: Im Ausland stand vor der Grenze nach D eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80 oder 60 km/h (weiß ich nicht mehr genau). Hinter der Grenze stand dann Richtgeschwindigkeit 130 (dieses eckige, blaue Schild)... ist damit die Geschwindigkeitsbeschränkung aufgehoben? Oder muss es in jedem Fall dieses "durchgestrichene" runde Schild (Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung oder Ende aller Streckenverbote) sein?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Geschwindigkeit am Grenzübergang?
    Autor
      Wolfgang (FL)
      schrieb am Mittwoch, 4. August 2004
    Text
    Hi,

    bin immer noch der Auffassung, dass ab Grenze die landeseigenen gelten.

    Wenn eine Sammel-Infotafel da steht mit allen möglichen Geschwindigkeiten, gilt eben die für deine Straße.

    Wenn du aus dem Ausland zurückkommst und ab Grenze das Richtgeschwindigkeitszeichen hast, dann gilt dieses IMHO auch ab dort, also kein Limit mehr, nur die Empfehlung.

    So halte ich es bisher an den Grenzen.

    Grüßle
    Wolfgang

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