Geschwindigkeitsbegrenzungen mit Gefahrenschildern

  • Geschwindigkeitsbegrenzungen mit Gefahrenschildern
     Inga_19
      schrieb am Mittwoch, 19. Juli 2006
    Hallo,
    also ich hätte mal ne Frage, vor allem an die FL's unter Euch.
    Wenn jetzt irgendwo nen Schild steht wie So'n Rollsplittsymbol mit einer 40km/h Begrenzung. Gelten die 40 dann auch, wenn absolut kein Rollsplitt liegt? Dürfte die Polizei mich blitzen, wenn man normalerweise 100 fahren dürfte und da jetzt ein bei Rollsplitt-40-Schild steht, obwohl kein Rollsplitt (mehr) vorhanden ist?

    Liebe Grüße,
    Inga
  • Thema
    Re: Geschwindigkeitsbegrenzungen mit Gefahrenschildern
    Autor
      Ludo
      schrieb am Mittwoch, 19. Juli 2006
    Text
    >Hallo,
    >also ich hätte mal ne Frage, vor allem an die FL's unter Euch.
    >Wenn jetzt irgendwo nen Schild steht wie So'n Rollsplittsymbol mit einer 40km/h Begrenzung. Gelten die 40 dann auch, wenn absolut kein Rollsplitt liegt? Dürfte die Polizei mich blitzen, wenn man normalerweise 100 fahren dürfte und da jetzt ein bei Rollsplitt-40-Schild steht, obwohl kein Rollsplitt (mehr) vorhanden ist?

    Hi!
    Bin zwar kein FL, aber die Frage kann ich dir auch beantworten. Das "Rollsplittsymbol" gehört zu den sog. GEFAHRENsymbolen, die man an dem roten Dreieck erkennt. D.h. entscheidend ist nicht, ob die Gefahr tatsächlich Realität ist (was man ja als Autofahrer nicht von einer Sekunde auf die nächste erkennen kann). Sondern es besteht, wie der Name schon sagt, die GEFAHR, dass Rollsplitt liegt. Und deshalb darf man nur 40 km/h fahren.
    Anderes Bsp., das noch deutlicher ist: Es gibt ein Gefahrensymbol, das vor Stau warnt (z.B. in Verbindung mit 100 km/h Höchstgeschwindigkeit). Da heißt es dann: Man darf nur 100 km/h fahren, weil die Gefahr besteht, dass plötzlich ein Stau auftauchen könnte. Und es heißt NICHT: 100 km/h bei Stau :-))))

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  • Thema
    Re: Re: Geschwindigkeitsbegrenzungen mit Gefahrenschildern
    Autor
      mr_checker
      schrieb am Donnerstag, 20. Juli 2006
    Text
    Wie ist das dann z.B. mit einem Baustellenschild? Wenn da jetzt steht 40 und Baustelle, darf ich dann wieder schneller fahren, wenn ich an der Baustelle vorbei bin, oder muss ich da (evtl. vergebens) auf ein neues Schild warten?

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  • Thema
    Re: Re: Re: Geschwindigkeitsbegrenzungen mit Gefahrenschildern
    Autor
      Tini1082
      schrieb am Donnerstag, 20. Juli 2006
    Text
    >Wie ist das dann z.B. mit einem Baustellenschild? Wenn da jetzt steht 40 und Baustelle, darf ich dann wieder schneller fahren, wenn ich an der Baustelle vorbei bin, oder muss ich da (evtl. vergebens) auf ein neues Schild warten?

    Ja da das Schild nur für den Bereich der Baustelle gilt, deswegen steht über der Geschwindigkeitsbegrenzung ja dieses Schild!

    Noch ein kleiner Tip, wenn auf deiner Seite zum Beispiel ein Schild mit Schulkindern und darunter ein 30 Schild steht, kannst du dann wieder schneller fahren, wenn dieses Schild auf der anderen Seite anfängt :-)!

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