Geschwindigkeitsüberschreitung
Andyy
schrieb am Montag, 27. März 2006
Hallo,
vor einigen Wochen fuhr mir ein Polizei-Fahrzeug innerhalb der Stadt bei erlaubten 50 km/h nach. Ich fuhr ca. 70 km/h, der Polizeiwagen stand erst, beschleunigte dann und hielt mich bei der nächsten Möglichkeit an.
Abzüglich Toleranz wirft man mir eine Überschreitung von ca. 25 km/h vor, Beweismittel wurden auf dem Bußgeldbescheid nicht angegeben. Habe sofort Einspruch erhoben, ein Freund von mir kann bezeugen, dass ich lediglich geringfügig zu schnell gefahren bin (laut Tacho ca. 70 km/h - jaja, ist nicht geringfügig, aber abzgl. der Tacho-Ungenauigkeit, Toleranz etc. vielleicht effektive 60-65 km/h).
Mein Einspruch wurde abgewiesen mit der Begründung, dass ein Nachfahren laut Erlaut des Innenministeriums ausreicht. Der Hinweis, dass die Polizei deutlich schneller gefahren sein muss als ich (um mich einholen zu können), wurde ignoriert.
Meine Fragen:
a) Ist eine solche Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren tatsächlich ausreichend?
b) Mein Freund kann bezeugen, dass ich max. 70 km/h gefahren bin. Zwei Aussagen gegen zwei Aussagen - was passiert?
c) Muss man sich so etwas gefallen lassen? Ich bin definitiv nicht schneller als 70 km/h gefahren - wir vermuten, dass uns die Grünen aus purem Neid angehalten haben (ich fahre ein eher teures Auto).
Natürlich schalte ich meine Anwältin ein, aber vielleicht hat mir ja jemand dazu vorab Informationen?
Danke und viele Grüße,
Andy
vor einigen Wochen fuhr mir ein Polizei-Fahrzeug innerhalb der Stadt bei erlaubten 50 km/h nach. Ich fuhr ca. 70 km/h, der Polizeiwagen stand erst, beschleunigte dann und hielt mich bei der nächsten Möglichkeit an.
Abzüglich Toleranz wirft man mir eine Überschreitung von ca. 25 km/h vor, Beweismittel wurden auf dem Bußgeldbescheid nicht angegeben. Habe sofort Einspruch erhoben, ein Freund von mir kann bezeugen, dass ich lediglich geringfügig zu schnell gefahren bin (laut Tacho ca. 70 km/h - jaja, ist nicht geringfügig, aber abzgl. der Tacho-Ungenauigkeit, Toleranz etc. vielleicht effektive 60-65 km/h).
Mein Einspruch wurde abgewiesen mit der Begründung, dass ein Nachfahren laut Erlaut des Innenministeriums ausreicht. Der Hinweis, dass die Polizei deutlich schneller gefahren sein muss als ich (um mich einholen zu können), wurde ignoriert.
Meine Fragen:
a) Ist eine solche Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren tatsächlich ausreichend?
b) Mein Freund kann bezeugen, dass ich max. 70 km/h gefahren bin. Zwei Aussagen gegen zwei Aussagen - was passiert?
c) Muss man sich so etwas gefallen lassen? Ich bin definitiv nicht schneller als 70 km/h gefahren - wir vermuten, dass uns die Grünen aus purem Neid angehalten haben (ich fahre ein eher teures Auto).
Natürlich schalte ich meine Anwältin ein, aber vielleicht hat mir ja jemand dazu vorab Informationen?
Danke und viele Grüße,
Andy
