Geschwindigkeitsüberschreitung

  • Geschwindigkeitsüberschreitung
     RSTUDP
      schrieb am Freitag, 16. Juni 2006
    Hallo zusammen,
    ich habe jetzt seit ca. 2 Monaten meine Fahrerlaubnis und wie der Teufel es will, hat es mich nun tatsächlich erwischt. Meine Mutter liegt im Krankenhaus und ich natürlich hin. Auf der BAB, außerhalb geschlossener Ortschaften, 84km/h, statt erlaubter 60km/h. Was erwartet mich, zumal ich noch in der Probezeit bin?
    Danke für die rasche Antwort.
    PS: Hab heut die Nachricht vom Landkreis bekommen, der Tag ist gelaufen!
  • Thema
    Re: Geschwindigkeitsüberschreitung
    Autor
      Peg
      schrieb am Freitag, 16. Juni 2006
    Text
    Zuerst einmal die besten Genesungswünsche für deine Mama....

    ...und nun das Unangenehmere. Habe mal aus dem Bußgeldrechner des Verkehrsportal.de kopiert:

    Ermittlung von Regelsatz und Nebenfolgen ...
    » Eingabe: [ 24 km/h | außerhalb | PKW, Krad oder ... | ab 01. April 2004 ]
    Eine Überschreitung der zul. Höchstgeschwindigkeit mit Fahrzeugart PKW, Krad oder sonstige KFZ bis 3,5t um 24 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften wird gem. Bußgeldkatalog im Regelfall wie folgt bewertet:
    Bußgeld: 40,00 Euro
    Gebühren und Auslagen: ca. 25,60 Euro
    Punkte: 1 Punkt
    Probezeitmaßnahmen: Ja -> Infos

    Fahrerlaubnisrechtliche Konsequenzen:
    Schriftliche Anordnung mit darin enthaltener Fristsetzung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar (Info) durch die örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde sowie einmalige Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre. Die gebührenpflichtige Anordnung kann in der Praxis solange erfolgen, bis der Verstoß aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg getilgt wird.
    Hinweis: Ein Geschwindigkeitsverstoß ist ein sog. schwerwiegender "A-Verstoß" im Sinne der Anlage 12 der FeV. Ab drei während der Probezeit begangener und hiernach jeweils rechtskräftig sanktionierter "A-Verstöße" muss die Fahrerlaubnis zwingend entzogen werden!
    Hinweis: Bei nicht fristgerechter Teilnahme am angeordneten Aufbauseminar kommt es zwingend zum Entzug der Fahrerlaubnis!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Geschwindigkeitsüberschreitung
    Autor
      RSTUDP
      schrieb am Freitag, 16. Juni 2006
    Text
    Hallo.
    Hab ich denn überhaupt Probezeit?? Mir wurde die FE im Nov.2000 entzogen. Hab jetzt für die Wiedererteilung alles neu machen müssen. Darum! hab ich überhaupt eine Probezeit.
    Denn im Gesetz steht doch: ...Probezeit bei erstmaliger Fahrerlaubnis.


    >Zuerst einmal die besten Genesungswünsche für deine Mama....
    >
    >...und nun das Unangenehmere. Habe mal aus dem Bußgeldrechner des Verkehrsportal.de kopiert:
    >
    >Ermittlung von Regelsatz und Nebenfolgen ...
    >» Eingabe: [ 24 km/h | außerhalb | PKW, Krad oder ... | ab 01. April 2004 ]
    >Eine Überschreitung der zul. Höchstgeschwindigkeit mit Fahrzeugart PKW, Krad oder sonstige KFZ bis 3,5t um 24 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften wird gem. Bußgeldkatalog im Regelfall wie folgt bewertet:
    >Bußgeld: 40,00 Euro
    >Gebühren und Auslagen: ca. 25,60 Euro
    >Punkte: 1 Punkt
    >Probezeitmaßnahmen: Ja -> Infos
    >
    >Fahrerlaubnisrechtliche Konsequenzen:
    >Schriftliche Anordnung mit darin enthaltener Fristsetzung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar (Info) durch die örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde sowie einmalige Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre. Die gebührenpflichtige Anordnung kann in der Praxis solange erfolgen, bis der Verstoß aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg getilgt wird.
    >Hinweis: Ein Geschwindigkeitsverstoß ist ein sog. schwerwiegender "A-Verstoß" im Sinne der Anlage 12 der FeV. Ab drei während der Probezeit begangener und hiernach jeweils rechtskräftig sanktionierter "A-Verstöße" muss die Fahrerlaubnis zwingend entzogen werden!
    >Hinweis: Bei nicht fristgerechter Teilnahme am angeordneten Aufbauseminar kommt es zwingend zum Entzug der Fahrerlaubnis!
    >
    >

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  • Thema
    Re: Re: Re: Geschwindigkeitsüberschreitung
    Autor
      Peg
      schrieb am Freitag, 16. Juni 2006
    Text
    Wenn ich recht informiert bin, dann gibt es nach einem Entzug der FE keine neue Probezeit, aber ein blütenreines Westchen in Flensburg ;o).
    Sollte ich da falsch liegen, bitte ich die FLs um Korrektur. Ansonsten ist die Buße mit der, des Fahrneuling gleich.
    Nur die Weste hat schon wieder einen Fleck :o(

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Geschwindigkeitsüberschreitung
    Autor
      Peg
      schrieb am Freitag, 16. Juni 2006
    Text
    Habe dich soeben entdeckt :o)).
    Hattest ein nette Kurzunterhaltung mit dem Forenanwalt für Verkehrsrecht Marc. Dann weiß ich dich in kompetenten Händen. Viel Spaß weiterhin hier wie dort. Wir werden uns sicher noch öfter über den Weg laufen...

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