Geschwindigkeitsüberschreitung

  • Geschwindigkeitsüberschreitung
     ***
      schrieb am Donnerstag, 1. März 2007
    Hallo,
    ist es richtig, dass man als Fahranfänger (noch in der Probezeit) 20km/h innerorts zu schnell sein kann, bevor man zum Aufbauseminar muss, bzw. den Führerschein abgeben muss??? Bekommt man nicht als Fahranfänger innerorts schon ab 12km/h Punkte/ Aufbauseminar etc...?
    Ach und weiß jemand genau wieviel toleranz abgezogen wird?
    Ich bitte um schnelle Antwort und bedanke mich im Vorraus!
  • Thema
    Re: Geschwindigkeitsüberschreitung
    Autor
      Wespe
      schrieb am Donnerstag, 1. März 2007
    Text
    Hallo,
    ein Fahranfänger in der Probezeit muss ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21km/h zum Aufbauseminar (sowohl innerorts als auch außerorts), Probezeit verängert sich um 2 Jahre, zudem noch ein Bußgeld von 50€ und 1 Punkt. Wenn du bis zur gesetzten Frist am Aufbauseminar nicht teilgenommen hast, oder wenn die Teilnahme-Bescheinigung der Behörde nicht rechtzeitig vorliegt, wird deine Fahrerlaubnis entzogen.
    Bezüglich der Toleranz: unter einer Geschwindigkeit unter 100 km/h, minus 3 km/h und über 100km/h, minus 10%.

    Bei falschen Angaben bitte ich Bitte um korrektur.

    Gruß Wespe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Geschwindigkeitsüberschreitung
    Autor
      F77
      schrieb am Freitag, 2. März 2007
    Text
    >Bezüglich der Toleranz: unter einer Geschwindigkeit unter 100 km/h, minus 3 km/h und über 100km/h, minus 10%.
    >
    >Bei falschen Angaben bitte ich Bitte um korrektur.

    Na dann will ich das mal tun. Es werden nicht 10% sondern 3% abgezogen (bei Geschwindigkeiten oberhalb 100 km/h).

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Geschwindigkeitsüberschreitung
    Autor
      Peg
      schrieb am Donnerstag, 1. März 2007
    Text
    Bei einer Überschreitung von 12 km/h innerhalb geschl. Ortschaft, sieht es so aus:

    » Eingabe: [ 12 km/h | innerhalb | PKW, Krad oder ... | ab 01. April 2004 ]

    Eine Überschreitung der zul. Höchstgeschwindigkeit mit Fahrzeugart PKW, Krad oder sonstige KFZ bis 3,5t um 12 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften wird gem. Bußgeldkatalog im Regelfall wie folgt bewertet:
    Verwarnungsgeld: 25,00 Euro

    ........................................

    Bei einer Überschreitung von 20 km/h so:

    » Eingabe: [ 20 km/h | innerhalb | PKW, Krad oder ... | ab 01. April 2004 ]

    Eine Überschreitung der zul. Höchstgeschwindigkeit mit Fahrzeugart PKW, Krad oder sonstige KFZ bis 3,5t um 20 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften wird gem. Bußgeldkatalog im Regelfall wie folgt bewertet:
    Verwarnungsgeld: 35,00 Euro

    ..........................................

    Richtig interessant wird es erst ab dem 21. Kilometer/h:

    » Eingabe: [ 21 km/h | innerhalb | PKW, Krad oder ... | ab 01. April 2004 ]

    Eine Überschreitung der zul. Höchstgeschwindigkeit mit Fahrzeugart PKW, Krad oder sonstige KFZ bis 3,5t um 21 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften wird gem. Bußgeldkatalog im Regelfall wie folgt bewertet:
    Bußgeld: 50,00 Euro
    Gebühren und Auslagen: ca. 24,00 Euro
    Punkte: 1 Punkt
    Probezeitmaßnahmen: Ja -> Infos

    ...DAZU kommt DANN auch die verl. Probezeit und das Aufbauseminar

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Geschwindigkeitsüberschreitung
    Autor
      Peg
      schrieb am Donnerstag, 1. März 2007
    Text
    Bei falschen Angaben bitte ich Bitte um korrektur.

    Gruß Wespe
    ..................................

    Hört sich klasse an, Wespe.
    War wohl schon beim Schreiben als dein post reinkam. Da hätte ich mir meinen sparen können ;o))

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Geschwindigkeitsüberschreitung
    Autor
      ***
      schrieb am Donnerstag, 1. März 2007
    Text
    Also es ist ja gut für die Fahranfänger, aber ich finds eigentlich schon echt viel, wenn man 20kmh zu schnell fahren darf!
    Aber vielen ank nochmal für die Bestätigungen!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Geschwindigkeitsüberschreitung
    Autor
      Peg
      schrieb am Donnerstag, 1. März 2007
    Text
    ... aber ich finds eigentlich schon echt viel, wenn man 20kmh zu schnell fahren darf!

    ------------------------------

    Darfst du doch gar nicht. Zur Strafe musst du das Staatssäckel mit 35 Euronrn auffüllen.

    Auf den Beitrag antworten


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