Gespann

  • Gespann
     Gast
      schrieb am Sonntag, 23. Januar 2005
    Hallo,

    ich habe vor 3 Jahren zusätzlich zu B noch BE gemacht, weil der Anhänger meiner Eltern schwerer als das Auto war. Das Gespann hatte eine zul. Gesamtmasse unter 3,5t, und sonst hab ich den BE nie gebraucht. Jetzt haben wir in der Firma so ein Sprinter-ähnliches Fahrzeug, aber von WV, mit einer zul. gesamtmasse von 3,49t, und einen Montageanhänger mit einer zul. GM von knapp 3t. Darf ich dieses Gespann auch fahren oder brauche ich dafür C1E?

    Danke schonmal
  • Thema
    Re: Gespann
    Autor
      Gast
      schrieb am Sonntag, 23. Januar 2005
    Text
    Hallo
    ja darfst du.
    Schau mal hier unter Recht nach, da sind die EU Klassen beschrieben

    fmg willi

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Gespann
    Autor
      Gast
      schrieb am Sonntag, 23. Januar 2005
    Text
    >Hallo
    >ja darfst du.
    >Schau mal hier unter Recht nach, da sind die EU Klassen beschrieben
    >
    >fmg willi
    >

    Danke

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Gespann
    Autor
      Gast
      schrieb am Sonntag, 23. Januar 2005
    Text
    >>Hallo
    >>ja darfst du.
    >>Schau mal hier unter Recht nach, da sind die EU Klassen beschrieben
    >>
    >>fmg willi
    >>
    >
    >Danke
    >

    An deiner Stelle würde ich das nit glauben, meiner Meinung nach braucht man dafür mindestens C1E weil die zGM über 3,5t liegt.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Gespann
    Autor
      Gast
      schrieb am Sonntag, 23. Januar 2005
    Text
    >>>Hallo
    >>>ja darfst du.
    >>>Schau mal hier unter Recht nach, da sind die EU Klassen beschrieben
    >>>
    >>>fmg willi
    >>>
    >>
    >>Danke
    >>
    >
    >An deiner Stelle würde ich das nit glauben, meiner Meinung nach braucht man dafür mindestens C1E weil die zGM über 3,5t liegt.
    >
    Hallo Gast,
    du darfst mit deinem BE Kfz bis 3,5 t zG. fahren. Hierbei darfst du einen Anhänger mitführen bis zur im Fz-Schein Zugfahrzeug angegebenen zul. Anhängelast. Du darfst also diese Kombination in jedem Fall fahren. Sollte die angegebene Anhängelast unter dem zG. des Anhängers liegen, dann darfst du den Anhänger eben nur bis zu diesem Wert beladen. Also tatsächliches Gewicht des Anhängers maximal Anhängelast des Zugfahrzeugs.
    Gute Fahrt
    Gustav

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Gespann
    Autor
      Gast
      schrieb am Montag, 24. Januar 2005
    Text
    >>>>Hallo
    >>>>ja darfst du.
    >>>>Schau mal hier unter Recht nach, da sind die EU Klassen beschrieben
    >>>>
    >>>>fmg willi
    >>>>
    >>>
    >>>Danke
    >>>
    >>
    >>An deiner Stelle würde ich das nit glauben, meiner Meinung nach braucht man dafür mindestens C1E weil die zGM über 3,5t liegt.
    >>
    >Hallo Gast,
    >du darfst mit deinem BE Kfz bis 3,5 t zG. fahren. Hierbei darfst du einen Anhänger mitführen bis zur im Fz-Schein Zugfahrzeug angegebenen zul. Anhängelast. Du darfst also diese Kombination in jedem Fall fahren. Sollte die angegebene Anhängelast unter dem zG. des Anhängers liegen, dann darfst du den Anhänger eben nur bis zu diesem Wert beladen. Also tatsächliches Gewicht des Anhängers maximal Anhängelast des Zugfahrzeugs.
    >Gute Fahrt
    >Gustav
    >

    Nochmals danke

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Gespann
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 25. Januar 2005
    Text
    Ich finde es falsch dass man mit einem BE Führerschein so große Massen bewegen darf (wie oben immerhin ca. 6,5t). Die meisten Fahrschulen haben nur Züge die so leicht und kurz sind, das man größere mit B bewegen darf. Meiner Meinung nach sollte man für alles größer als 3,5t einen Lkw Führerschein machen müssen!

    Ein Lkw- und Busfahrer

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Gespann
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 25. Januar 2005
    Text
    >Ich finde es falsch dass man mit einem BE Führerschein so große Massen bewegen darf (wie oben immerhin ca. 6,5t). Die meisten Fahrschulen haben nur Züge die so leicht und kurz sind, das man größere mit B bewegen darf. Meiner Meinung nach sollte man für alles größer als 3,5t einen Lkw Führerschein machen müssen!
    >
    >Ein Lkw- und Busfahrer
    >

    deine meinung zählt aber nich!

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