Grüner Pfeil

  • Grüner Pfeil
     Gast
      schrieb am Donnerstag, 3. März 2005
    Hi, bin heute von der Polizei angehalten worden, weil ich beim Grünen Pfeil (Ampel war rot) angeblich nicht angehalten habe.
    Der Beamte sagte, ich wäre mit 10 km/h rumgerollt, ohne anzuhalten.
    Bin mir aber 100%ig sicher, dass ich angehalten haeb. Bin langsam an die Kreuzung herangefahren (max. 10-20 km/h), weil der vor mir ja auch langsam fuhr, hab dann gebremst, kurz angehalten und bin weiter gefahren.
    50 Meter weiter wurden erst der Fahrer vor mir, dann ich und auch der Fahrer hinter mir herausgwewunken.
    Es wurde eine Anzeige wegen einer Ordnungswidrigkeit ausgestellt.
    Zu erwarten habe ich 50 Euro Bußgeld und 3 Punkte, außerdem noch ein Aufbauseminar.
    Würde ich vor Gericht recht bekommen, wenn Aussage gegen Aussage steht oder zählt die eines Polizisten mehr als meine? Bin mir nämlich wie gesagt, 100%ig sicher, dass ich gehalten habe.
  • Thema
    Re: Grüner Pfeil
    Autor
      Gast
      schrieb am Donnerstag, 3. März 2005
    Text
    Hallo,

    >Würde ich vor Gericht recht bekommen, wenn Aussage gegen Aussage steht oder zählt die eines Polizisten mehr als meine? Bin mir nämlich wie gesagt, 100%ig sicher, dass ich gehalten habe.
    >

    Keine Ahnung, aber ich wuerde Widerspruch einlegen.
    Stand denn an der Kreuzung ein Polizist der das beobachtet hat und seinem Kollegen via Funk durchgegeben hat?
    Ich glaube nicht, dass der, der euch rausgewunken hat, das beobachten konnte. Ich gehe mal davon aus, dass du an der Haltlinie angehalten hast und nicht bloss in der Kolonne.


    Viel Glueck!

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  • Thema
    Re: Re: Grüner Pfeil
    Autor
      Gast
      schrieb am Donnerstag, 3. März 2005
    Text
    >Hallo,
    >
    >>Würde ich vor Gericht recht bekommen, wenn Aussage gegen Aussage steht oder zählt die eines Polizisten mehr als meine? Bin mir nämlich wie gesagt, 100%ig sicher, dass ich gehalten habe.
    >>
    >
    >Keine Ahnung, aber ich wuerde Widerspruch einlegen.
    >Stand denn an der Kreuzung ein Polizist der das beobachtet hat und seinem Kollegen via Funk durchgegeben hat?
    >Ich glaube nicht, dass der, der euch rausgewunken hat, das beobachten konnte. Ich gehe mal davon aus, dass du an der Haltlinie angehalten hast und nicht bloss in der Kolonne.
    >
    >
    >Viel Glueck!
    >

    da wird man dem Polizisten wohl glauben, weil sonst ja keiner verknackt werden könnte. Am besten wäre es direkt vor Ort am Besten gewesen.

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  • Thema
    Re: Re: Grüner Pfeil
    Autor
      Gast
      schrieb am Donnerstag, 3. März 2005
    Text
    >Keine Ahnung, aber ich wuerde Widerspruch einlegen.
    >Stand denn an der Kreuzung ein Polizist der das beobachtet hat und seinem Kollegen via Funk durchgegeben hat?
    >Ich glaube nicht, dass der, der euch rausgewunken hat, das beobachten konnte. Ich gehe mal davon aus, dass du an der Haltlinie angehalten hast und nicht bloss in der Kolonne.
    >
    >
    >Viel Glueck!
    >
    Ja, der Polizist stand an der Kreuzung und hat es per Funk durchgegeben. Als ich dann angehalten wurde und mir von meinem angebliches Vergehen vorgeworfen wurde, haben die den angefunkt und er musste zum Parkplatz kommen, weil ich gesagt hatte, dass ich definitiv gehalten habe. Der hat dann eben gesagt das ich nicht gehalten hätte und da hab ich ihm gesagt, dass ich gehalten habe. Darauf hat er dann nur noch gesagt, dass man sich dann vor Gericht gegenüber stehen könnte, wenn ich es soweit kommen lasse.
    Wenn ich Widerspruch einlege und dem nicht recht gegeben wird, erhöht sich dann meine Strafe?

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  • Thema
    Re: Re: Re: Grüner Pfeil
    Autor
      Gast
      schrieb am Donnerstag, 3. März 2005
    Text
    >>Keine Ahnung, aber ich wuerde Widerspruch einlegen.
    >>Stand denn an der Kreuzung ein Polizist der das beobachtet hat und seinem Kollegen via Funk durchgegeben hat?
    >>Ich glaube nicht, dass der, der euch rausgewunken hat, das beobachten konnte. Ich gehe mal davon aus, dass du an der Haltlinie angehalten hast und nicht bloss in der Kolonne.
    >>
    >>
    >>Viel Glueck!
    >>
    >Ja, der Polizist stand an der Kreuzung und hat es per Funk durchgegeben. Als ich dann angehalten wurde und mir von meinem angebliches Vergehen vorgeworfen wurde, haben die den angefunkt und er musste zum Parkplatz kommen, weil ich gesagt hatte, dass ich definitiv gehalten habe. Der hat dann eben gesagt das ich nicht gehalten hätte und da hab ich ihm gesagt, dass ich gehalten habe. Darauf hat er dann nur noch gesagt, dass man sich dann vor Gericht gegenüber stehen könnte, wenn ich es soweit kommen lasse.
    >Wenn ich Widerspruch einlege und dem nicht recht gegeben wird, erhöht sich dann meine Strafe?
    >
    Zusätzlich können Dir die Gerichtskosten, Rechtsanwaltskosten und eine Bearbeitungsgebühr berechnet werden wenn Du Widerspruch einlegst. Ich sehe ich regelmäßig Fahrschüler bei Rot durchfahren, die hinterher behaupten es war Grün oder beim Stopschild oder Grünpfeil nicht stoppen, trotzdem behaupten gestoppt zu haben.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Grüner Pfeil
    Autor
      Gast
      schrieb am Donnerstag, 3. März 2005
    Text
    >>>Keine Ahnung, aber ich wuerde Widerspruch einlegen.
    >>>Stand denn an der Kreuzung ein Polizist der das beobachtet hat und seinem Kollegen via Funk durchgegeben hat?
    >>>Ich glaube nicht, dass der, der euch rausgewunken hat, das beobachten konnte. Ich gehe mal davon aus, dass du an der Haltlinie angehalten hast und nicht bloss in der Kolonne.
    >>>
    >>>
    >>>Viel Glueck!
    >>>
    >>Ja, der Polizist stand an der Kreuzung und hat es per Funk durchgegeben. Als ich dann angehalten wurde und mir von meinem angebliches Vergehen vorgeworfen wurde, haben die den angefunkt und er musste zum Parkplatz kommen, weil ich gesagt hatte, dass ich definitiv gehalten habe. Der hat dann eben gesagt das ich nicht gehalten hätte und da hab ich ihm gesagt, dass ich gehalten habe. Darauf hat er dann nur noch gesagt, dass man sich dann vor Gericht gegenüber stehen könnte, wenn ich es soweit kommen lasse.
    >>Wenn ich Widerspruch einlege und dem nicht recht gegeben wird, erhöht sich dann meine Strafe?
    >>
    >Zusätzlich können Dir die Gerichtskosten, Rechtsanwaltskosten und eine Bearbeitungsgebühr berechnet werden wenn Du Widerspruch einlegst. Ich sehe ich regelmäßig Fahrschüler bei Rot durchfahren, die hinterher behaupten es war Grün oder beim Stopschild oder Grünpfeil nicht stoppen, trotzdem behaupten gestoppt zu haben.
    >

    Wo genau hast Du denn gehalten ?
    Das muss an der Haltlinie gemacht werden. Ein kurzes anbremsen was aber nicht zum Stillstand der Räder führt ist kein Halten auch wenn es viele denken.
    Also sieht es eigentlich schlecht aus für dich, es sei denn Du hast einen Zeugen z.B. den Hintermann, der könnte es dann bestätigen und somit bist Du raus.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Grüner Pfeil
    Autor
      Gast
      schrieb am Donnerstag, 3. März 2005
    Text
    Die ziehen da keinen raus der angehalten hat, solche bekommen höchsten ein Präsent.
    Gib einfach zu, dass Du genauso ...e fährst wie die anderen und übernimm die Strafe wie ein Mann!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Grüner Pfeil
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 4. März 2005
    Text
    >Die ziehen da keinen raus der angehalten hat, solche bekommen höchsten ein Präsent.
    >Gib einfach zu, dass Du genauso ...e fährst wie die anderen und übernimm die Strafe wie ein Mann!
    >
    Ich habe gehalten. Keine Ahnung, was der Typ da gesehen hat. Er hat ja behauptet, ich wäre da mit 10-20 km/h ohne zu halten rumgefahren, was gar nicht sein kann, weil ich schon an die Kreuzung nur mit etwa 10-20km/h herangefahren bin. Hab dann gebremst, bis die Räder kurz stillstanden und ich auch nicht mehr gerollt bin.
    Außerdem bin ich auch kein Kerl. Weshalb sollte ich also den Helden spielen und mich zu einer Ordnungswidrigkeit bekennen, die ich nicht begangen habe?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Grüner Pfeil
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 4. März 2005
    Text
    >Zusätzlich können Dir die Gerichtskosten, Rechtsanwaltskosten und eine Bearbeitungsgebühr berechnet werden wenn Du Widerspruch einlegst. Ich sehe ich regelmäßig Fahrschüler bei Rot durchfahren, die hinterher behaupten es war Grün oder beim Stopschild oder Grünpfeil nicht stoppen, trotzdem behaupten gestoppt zu haben.
    >

    ...nicht unbedingt: Wofür gint's denn heutzutage Rechtschutzversicherungen?!

    Und selbst wenn man keine Versicherung hat und wenig Kohle hat gibt's ne Möglichkeit:

    Man kann Gerichtskostenbeihilfe beantragen!

    ...echt lustig - da bezahlt der Staat praktisch dafür, das er verklagt wird!


    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Grüner Pfeil
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 4. März 2005
    Text
    >>Zusätzlich können Dir die Gerichtskosten, Rechtsanwaltskosten und eine Bearbeitungsgebühr berechnet werden wenn Du Widerspruch einlegst. Ich sehe ich regelmäßig Fahrschüler bei Rot durchfahren, die hinterher behaupten es war Grün oder beim Stopschild oder Grünpfeil nicht stoppen, trotzdem behaupten gestoppt zu haben.
    >>
    >
    >...nicht unbedingt: Wofür gint's denn heutzutage Rechtschutzversicherungen?!
    >
    >Und selbst wenn man keine Versicherung hat und wenig Kohle hat gibt's ne Möglichkeit:
    >
    >Man kann Gerichtskostenbeihilfe beantragen!
    >
    >...echt lustig - da bezahlt der Staat praktisch dafür, das er verklagt wird!
    >
    >
    >
    Das stimmt nur teilweise. Der Staat übernimmt Deine Gerichtskosten wenn Deine Klage erfolgreich ist. Verlierst Du, zahlst Du die Strafe und Kosten der Gegenseite, dafür hast Du auch keine Versicherung.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Grüner Pfeil
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 4. März 2005
    Text
    >>>Zusätzlich können Dir die Gerichtskosten, Rechtsanwaltskosten und eine Bearbeitungsgebühr berechnet werden wenn Du Widerspruch einlegst. Ich sehe ich regelmäßig Fahrschüler bei Rot durchfahren, die hinterher behaupten es war Grün oder beim Stopschild oder Grünpfeil nicht stoppen, trotzdem behaupten gestoppt zu haben.
    >>>
    >>
    >>...nicht unbedingt: Wofür gint's denn heutzutage Rechtschutzversicherungen?!
    >>
    >>Und selbst wenn man keine Versicherung hat und wenig Kohle hat gibt's ne Möglichkeit:
    >>
    >>Man kann Gerichtskostenbeihilfe beantragen!
    >>
    >>...echt lustig - da bezahlt der Staat praktisch dafür, das er verklagt wird!
    >>
    >>
    >>
    >Das stimmt nur teilweise. Der Staat übernimmt Deine Gerichtskosten wenn Deine Klage erfolgreich ist. Verlierst Du, zahlst Du die Strafe und Kosten der Gegenseite, dafür hast Du auch keine Versicherung.
    >


    Also irgendetwas passt da nicht, wenn Du gehalten hast, dann kann es ja der Hintermann bezeugen, allerdings schreibst Du, den Hintermann haben sie auch angehalten, wie kann er durchfahren, wenn Du vor ihm zunächst angehalten hast ?
    Er musste dann doch zwangsläufig auch anhalten, wenn auch nicht an der Haltlinie und selbst wenn sie ihm dafür eine Owi aufbrummen, kann er aber mit Sicherheit bezeugen, Du hast gestanden, wenn es dann so war.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Grüner Pfeil
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 4. März 2005
    Text
    >Also irgendetwas passt da nicht, wenn Du gehalten hast, dann kann es ja der Hintermann bezeugen, allerdings schreibst Du, den Hintermann haben sie auch angehalten, wie kann er durchfahren, wenn Du vor ihm zunächst angehalten hast ?
    >Er musste dann doch zwangsläufig auch anhalten, wenn auch nicht an der Haltlinie und selbst wenn sie ihm dafür eine Owi aufbrummen, kann er aber mit Sicherheit bezeugen, Du hast gestanden, wenn es dann so war.
    >
    Als ich gehalten habe, war der ja noch nicht hinter mir. Als ich rumgefahren war, sprang plötzlich ein Polizist vor den Wagen meines Vordermannes und hat mit seiner Kelle gewunken. Dann kamen noch 2 andere Polizisten und haben den auf den Parkplatz gelotst (hat einen Moment gedauert). Ich wollte dann weiterfahren, aber der eine Polizist wollte einfach den Weg nicht frei machen und dann hat der mich zum Parkplatz gewunken. Erst da war der dann hinter mir.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Grüner Pfeil
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 4. März 2005
    Text
    Achja, als die Anzeige aufgenommen wurde, hat man mich auch nach meinem Einkommen gefragt. Weiß jemand, warum? Soweit ich weiß, sind doch Bußgelder in Deutschland nicht einkommensabhängig.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Grüner Pfeil
    Autor
      Gast
      schrieb am Samstag, 5. März 2005
    Text
    Hi, also was ich bis jetzt so gelesen habe, leg auf alle Fälle Widerpruch ein! Manchmal sind die Polizei echt so dreist und wollen dir noch einen reinwürgen, obwohl du dich korrekt verhalten hast!

    Das Problem is dann natürlich, da ja hinter dir niemand war, dass du keinen Zeugen hast! Derjenige vor dir, dürfte das alles wohl net so recht mitbekommen haben! Und wenn du an der HALTELINIE wirklich bis auf 0km/h runtergebremst und kurz gestanden hast, liegt hier natürlich EINDEUTIG kein verkehrswidriger Verstoß vor!

    Auch die Frage nach deinem Einkommen halte ich für völlig dreist und auch für unzulässig! Das geht den wirklich nen großen Sch***-Dreck an, was du verdienst! Natürlich sind Bußgelder NICHT einkommensabhängig, sondern pauschal! Festgelegt eben durch den Bußgeldkatalog! Ich hoffe, du hast bezüglich des Einkommens keine Angaben gemacht....haben die dich evtl. auch gleich zur Zahlung einer Strafe aufgefordert? Falls ja, bist du dem nachgekommen? Vielleicht handelt es sich ja hier auch um "Polizei-Dilettanten" bzw. um "Faker"??? Kommt einem ja schon fast so vor ....hättest auf jeden Fall mal nach dem Namen, Dienstgrad und dem zuständigen Polizeireservat fragen sollen! (Aber, hinterher is man imma schlauer! *g*)

    Kam auch schon ein Schreiben? Wie gesagt, wenn die dich ver******* wollten kommt da auch nix weiter! Sollte doch ein Schreiben kommen, leg SOFORT Einspruch ein und nimm dir einen Anwalt! Schließlich hat das alles ja auch nur 1 Beamter gesehen, oder?
    Gilt nicht der Grundsatz, dass es sich immer um mindestens 2 Polizeibeamte handeln muss? (Ausnahme bilden natürlich Laser-, und mobile Blitzgeräte/Starenkästen; hier liegt ja ein EINDEUTIGER Beweis vor!)

    Viel Glück in der Sache und halt uns aufm Laufenden!

    Mastersky

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Grüner Pfeil
    Autor
      Gast
      schrieb am Samstag, 5. März 2005
    Text
    >Hi, also was ich bis jetzt so gelesen habe, leg auf alle Fälle Widerpruch ein! Manchmal sind die Polizei echt so dreist und wollen dir noch einen reinwürgen, obwohl du dich korrekt verhalten hast!
    >
    >Das Problem is dann natürlich, da ja hinter dir niemand war, dass du keinen Zeugen hast! Derjenige vor dir, dürfte das alles wohl net so recht mitbekommen haben! Und wenn du an der HALTELINIE wirklich bis auf 0km/h runtergebremst und kurz gestanden hast, liegt hier natürlich EINDEUTIG kein verkehrswidriger Verstoß vor!
    >
    >Auch die Frage nach deinem Einkommen halte ich für völlig dreist und auch für unzulässig! Das geht den wirklich nen großen Sch***-Dreck an, was du verdienst! Natürlich sind Bußgelder NICHT einkommensabhängig, sondern pauschal! Festgelegt eben durch den Bußgeldkatalog! Ich hoffe, du hast bezüglich des Einkommens keine Angaben gemacht....haben die dich evtl. auch gleich zur Zahlung einer Strafe aufgefordert? Falls ja, bist du dem nachgekommen? Vielleicht handelt es sich ja hier auch um "Polizei-Dilettanten" bzw. um "Faker"??? Kommt einem ja schon fast so vor ....hättest auf jeden Fall mal nach dem Namen, Dienstgrad und dem zuständigen Polizeireservat fragen sollen! (Aber, hinterher is man imma schlauer! *g*)
    >
    >Kam auch schon ein Schreiben? Wie gesagt, wenn die dich ver******* wollten kommt da auch nix weiter! Sollte doch ein Schreiben kommen, leg SOFORT Einspruch ein und nimm dir einen Anwalt! Schließlich hat das alles ja auch nur 1 Beamter gesehen, oder?
    >Gilt nicht der Grundsatz, dass es sich immer um mindestens 2 Polizeibeamte handeln muss? (Ausnahme bilden natürlich Laser-, und mobile Blitzgeräte/Starenkästen; hier liegt ja ein EINDEUTIGER Beweis vor!)
    >
    >Viel Glück in der Sache und halt uns aufm Laufenden!
    >
    >Mastersky
    >
    >
    an alle die es noch nicht mit dem grünpfeil wissen : 3 sekunden anhalten (räder müssen stillstehen - 3 sekunden lang). die ampel (rot) mit grünpfeilschild behandeln als währe es ein stopschild. hab ihr´s jetzt verstanden. wenn´s euer fl nicht richtig erklärt hat, tretet ihm in den ....


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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Grüner Pfeil
    Autor
      Gast
      schrieb am Samstag, 5. März 2005
    Text
    >an alle die es noch nicht mit dem grünpfeil wissen : 3 sekunden anhalten (räder müssen stillstehen - 3 sekunden lang).

    Die 3 Sekunden sind nicht vorgeschrieben, aber sie dienen genau zur Vermeidung der Diskussion "Ich habe doch angehalten" - "Nein, du hast nicht ganz angehalten".

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Grüner Pfeil
    Autor
      Gast
      schrieb am Samstag, 5. März 2005
    Text
    >>an alle die es noch nicht mit dem grünpfeil wissen : 3 sekunden anhalten (räder müssen stillstehen - 3 sekunden lang).
    >
    >Die 3 Sekunden sind nicht vorgeschrieben, aber sie dienen genau zur Vermeidung der Diskussion "Ich habe doch angehalten" - "Nein, du hast nicht ganz angehalten".
    >

    3sek is nur son fahrschullehrsatz, der aber nicht gilt.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Grüner Pfeil
    Autor
      Gast
      schrieb am Sonntag, 6. März 2005
    Text
    >>>an alle die es noch nicht mit dem grünpfeil wissen : 3 sekunden anhalten (räder müssen stillstehen - 3 sekunden lang).
    >>
    >>Die 3 Sekunden sind nicht vorgeschrieben, aber sie dienen genau zur Vermeidung der Diskussion "Ich habe doch angehalten" - "Nein, du hast nicht ganz angehalten".
    >>
    >
    >3sek is nur son fahrschullehrsatz, der aber nicht gilt.
    >
    Alle Räder müssen stillgestanden haben,
    Viele Autofahrer glauben immer sie hätten angehalten, haben sie aber nicht.
    Zücken zahlen freundlich sein und beim nächsten Mal korrekt anhalten.
    Paule

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