Gültigkeit Erste-Hilfe-Bescheinigung
Hallo. Ich möchte mich für den Führerschein Klasse B anmelden und habe gelesen das man bei der Führerscheinstelle eine Bescheinigung über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort vorlegen muss. Ich habe u.a. auch hier gelesen das dieser nicht älter als 2 Jahre sein darf. Als ich bei meiner zuständigen Führerscheinstelle heute morgen anrief sagte mir die Dame das mein fast 5 Jahre alter Nachweis genüge würde, dieser also anerkannt wird. Kann das sein? Ist es möglich das das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt wird?
Würde mich über eine Antwort freuen.
Mfg Olaf