Gültigkeit Erste-Hilfe-Kurse

  • Gültigkeit Erste-Hilfe-Kurse
     Gast
      schrieb am Donnerstag, 14. Oktober 2004
    Holla

    Mal eine Frage:
    ich plane demnächst mit dem Führerschein anzufangen. Man muss (währenddessen) ja auch einen Kurs für lebensrettende Sofortmassnahmen mit machen. Nun habe ich in meiner Ausbildung so einen Kurs schon gemacht und auch eine Bescheinigung darüber. Wie lange ist diese Bescheinigung gültig?
  • Thema
    Re: Gültigkeit Erste-Hilfe-Kurse
    Autor
      Gast
      schrieb am Donnerstag, 14. Oktober 2004
    Text
    Also ich weiß es nicht genau, aber ich glaube ungefähr zwei Jahre.

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  • Thema
    Re: Re: Gültigkeit Erste-Hilfe-Kurse
    Autor
      Gast
      schrieb am Donnerstag, 14. Oktober 2004
    Text
    Die Johanniter z. B. meinen immer gerne, er hätte nur 1 Jahre Gültigkeit, jedoch hat er ein paar Jahre, soweit ich weiß (zumindest in Nds.).

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Gültigkeit Erste-Hilfe-Kurse
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 28. Dezember 2004
    Text
    >Die Johanniter z. B. meinen immer gerne, er hätte nur 1 Jahre Gültigkeit, jedoch hat er ein paar Jahre, soweit ich weiß (zumindest in Nds.).

    Als Ausbildungsleiter der JOHANNITER kann ich versichern, dass wir sowas NICHT behaupten!

    Für den Erstantrag ist es egal, wann der Kurs gemacht worden ist.

    Für PKW, Roller, etc. benötigt man einen Kurs "Lebensrettende Sofortmaßnahmen" von 4 Doppelstunden, für LWK und Boot einen Erste-Hilfe-Kurs von 8 Doppelstunden.

    Diese Regeln machen aber nicht wir, sondern die jeweils zuständigen Behörden. Im Zweifelsfalle beim Landratsamt oder in der Stadt bei der Führerscheinstelle anfragen, die können genaue Auskunft geben.

    Lediglich für das Ausstellen von Zweitbescheinigungen kann eine Verjährung eintreten. In der Regel wird allerdings innerhalb von zwei Jahren problemlos eine Zweitschrift ausgestellt. Diese können allerdings teuer sein (zwischen 10 und 50 Euro).

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Gültigkeit Erste-Hilfe-Kurse
    Autor
      Gast
      schrieb am Mittwoch, 29. Dezember 2004
    Text
    > für LWK und Boot einen Erste-Hilfe-Kurs von 8 Doppelstunden.

    in NRW braucht man fürn (binnen-)bootsführerschein keinen erste-hilfe-kurs

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Gültigkeit Erste-Hilfe-Kurse
    Autor
      Gast
      schrieb am Mittwoch, 29. Dezember 2004
    Text
    >>Die Johanniter z. B. meinen immer gerne, er hätte nur 1 Jahre Gültigkeit, jedoch hat er ein paar Jahre, soweit ich weiß (zumindest in Nds.).
    >
    >Als Ausbildungsleiter der JOHANNITER kann ich versichern, dass wir sowas NICHT behaupten!
    >
    >Für den Erstantrag ist es egal, wann der Kurs gemacht worden ist.
    >
    >Für PKW, Roller, etc. benötigt man einen Kurs "Lebensrettende Sofortmaßnahmen" von 4 Doppelstunden, für LWK und Boot einen Erste-Hilfe-Kurs von 8 Doppelstunden.
    >
    >Diese Regeln machen aber nicht wir, sondern die jeweils zuständigen Behörden. Im Zweifelsfalle beim Landratsamt oder in der Stadt bei der Führerscheinstelle anfragen, die können genaue Auskunft geben.
    >
    >Lediglich für das Ausstellen von Zweitbescheinigungen kann eine Verjährung eintreten. In der Regel wird allerdings innerhalb von zwei Jahren problemlos eine Zweitschrift ausgestellt. Diese können allerdings teuer sein (zwischen 10 und 50 Euro).

    Hallo,
    wie, um alles in der Welt, lassen sich bitteschön für eine Zweitschrift 50 EUR rechtfertigen???
    >

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Gültigkeit Erste-Hilfe-Kurse
    Autor
      Gast
      schrieb am Donnerstag, 14. Oktober 2004
    Text
    >Holla
    >
    >Mal eine Frage:
    >ich plane demnächst mit dem Führerschein anzufangen. Man muss (währenddessen) ja auch einen Kurs für lebensrettende Sofortmassnahmen mit machen. Nun habe ich in meiner Ausbildung so einen Kurs schon gemacht und auch eine Bescheinigung darüber. Wie lange ist diese Bescheinigung gültig?
    >

    Bisher immer noch unbegrenzt.
    Viele Grüße ANNE

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Gültigkeit Erste-Hilfe-Kurse
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Dienstag, 28. Dezember 2004
    Text
    >>Holla
    >>
    >>Mal eine Frage:
    >>ich plane demnächst mit dem Führerschein anzufangen. Man muss (währenddessen) ja auch einen Kurs für lebensrettende Sofortmassnahmen mit machen. Nun habe ich in meiner Ausbildung so einen Kurs schon gemacht und auch eine Bescheinigung darüber. Wie lange ist diese Bescheinigung gültig?
    >>
    >
    >Bisher immer noch unbegrenzt.
    >Viele Grüße ANNE
    >
    Ich habe noch einen Erste Hilfe-Schein VON 1962 UND DER IST AUCH NOCH GÜLTIG:
    Also keine Panik!
    Gruß Hans FL.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Gültigkeit Erste-Hilfe-Kurse
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 28. Dezember 2004
    Text
    >>>Holla
    >>>
    >>>Mal eine Frage:
    >>>ich plane demnächst mit dem Führerschein anzufangen. Man muss (währenddessen) ja auch einen Kurs für lebensrettende Sofortmassnahmen mit machen. Nun habe ich in meiner Ausbildung so einen Kurs schon gemacht und auch eine Bescheinigung darüber. Wie lange ist diese Bescheinigung gültig?
    >>>
    >>
    >>Bisher immer noch unbegrenzt.
    >>Viele Grüße ANNE
    >>
    >Ich habe noch einen Erste Hilfe-Schein VON 1962 UND DER IST AUCH NOCH GÜLTIG:
    >Also keine Panik!
    >Gruß Hans FL.
    >
    Hans im Glück

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  • Thema
    Re: Gültigkeit Erste-Hilfe-Kurse
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Mittwoch, 29. Dezember 2004
    Text
    Hallo,

    im Gesetz steht keine "Altersbeschränkung" für den Sofortmaßnahmen-Kurs. Es gibt aber Führerscheinstellen, die nur Bescheinigungen akzeptieren, die jünger als 2 Jahre sind. Wenn das bei dir der Fall ist, frag mal nach deren Rechtsgrundlage.

    Viele Grüße
    Kirsten

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