Gültigkeit der Fahrausbildung?

  • Gültigkeit der Fahrausbildung?
     Nicky.
      schrieb am Montag, 24. Juli 2006
    Hallo!
    Kann mir jmd. sagen wie lang eine Fahrauslbildung gültig ist?
    Also, ich bin seit nov 2005 bei einer Fahrschule angemeldet und hab ncoh keine theoretische und prakt. prüfung absolviert.wollt deswegen wissen bis wann ich die prüfungen spätestens gemacht haben muss, damit nciht alles zerfällt. danke!
  • Thema
    Re: Gültigkeit der Fahrausbildung?
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Montag, 24. Juli 2006
    Text
    Hallo

    wenn dein Führerscheinantrag bei der Behörde fertig bearbeitet ist hast du genau 1 Jahr Zeit um die Theorieprüfung zu bestehen. Manche Fahrschulen verlangen eine neue Grundgebühr wenn du länger als 1 Jahr für die Ausbildung brauchst. Das muss aber dann im Vertrag oder in den Geschäftsbedingungen (hängen in der Fahrschule aus) stehen.

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Gültigkeit der Fahrausbildung?
    Autor
      car
      schrieb am Montag, 24. Juli 2006
    Text
    ist es nicht eher so dass nach bestandener theoretischer prüfung man 1 jahr zeit hat für die praktische???

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Gültigkeit der Fahrausbildung?
    Autor
      Tini1082
      schrieb am Montag, 24. Juli 2006
    Text
    >ist es nicht eher so dass nach bestandener theoretischer prüfung man 1 jahr zeit hat für die praktische???

    So sehe ich das auch!!!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Gültigkeit der Fahrausbildung?
    Autor
      Micha2k
      schrieb am Montag, 24. Juli 2006
    Text
    Ja, die Theorieprüfung ist ein Jahr gültig.
    Der Führerscheinantrag ist AFAIK aber trotzdem nicht unbegrenzt gültig, sondern auch nur ein Jahr.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Gültigkeit der Fahrausbildung?
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Dienstag, 25. Juli 2006
    Text
    >ist es nicht eher so dass nach bestandener theoretischer prüfung man 1 jahr zeit hat für die praktische???

    Das ist auch richtig. Also vom Prüfauftrag bis zur Theorie 1 Jahr und von der bestandenen Theorie bis zur Praxis wieder ein Jahr.

    Viele Grüße
    Kirsten

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