Gültigkeit der Fahrschule generell

  • Gültigkeit der Fahrschule generell
     Gast
      schrieb am Freitag, 30. Juli 2004
    Hallo, ich bin heute zum 2 mal durch die praktische Prüfung gefallen.
    Im letzten Jahr (Dezember) hatte ich begonnen meinen Führerschein zu machen. Jetzt frage ich mich was passiert wenn ich wieder durchfalle, da ich dann 3 Monate warten muss. Unter umständen könnte es dann ja wieder Dezember werden.

    Muss ich dann wieder von ganz neu anfangen?
  • Thema
    Re: Gültigkeit der Fahrschule generell
    Autor
      Heinz
      schrieb am Freitag, 30. Juli 2004
    Text
    >Hallo, ich bin heute zum 2 mal durch die praktische Prüfung gefallen.
    >Im letzten Jahr (Dezember) hatte ich begonnen meinen Führerschein zu machen. Jetzt frage ich mich was passiert wenn ich wieder durchfalle, da ich dann 3 Monate warten muss. Unter umständen könnte es dann ja wieder Dezember werden.
    >Deine theoretische Prüfung ist ein Jahr gültig. Du hast also von dem Tag der theoretischen Prüfung an ein Jahr lang Zeit, die praktische Prüfung abzulegen. Eventuell verlangt die Fahrschule die Zahlung einer erneuten Grundgebühr, wenn Du in den Dezember hineinkommen solltest, da ein Ausbildungsvertrag immer nur ein Jahr gültig ist!
    >Muss ich dann wieder von ganz neu anfangen?
    >

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  • Thema
    Re: Re: Gültigkeit der Fahrschule generell
    Autor
      Heinz
      schrieb am Samstag, 31. Juli 2004
    Text
    >>Hallo, ich bin heute zum 2 mal durch die praktische Prüfung gefallen.
    >>Im letzten Jahr (Dezember) hatte ich begonnen meinen Führerschein zu machen. Jetzt frage ich mich was passiert wenn ich wieder durchfalle, da ich dann 3 Monate warten muss. Unter umständen könnte es dann ja wieder Dezember werden.
    >>Deine theoretische Prüfung ist ein Jahr gültig. Du hast also von dem Tag der theoretischen Prüfung an ein Jahr lang Zeit, die praktische Prüfung abzulegen. Eventuell verlangt die Fahrschule die Zahlung einer erneuten Grundgebühr, wenn Du in den Dezember hineinkommen solltest, da ein Ausbildungsvertrag immer nur ein Jahr gültig ist!
    >>Muss ich dann wieder von ganz neu anfangen?
    >>
    >Nein! Die abgeleisteten Theoriestunden sowie die durchgeführten Sonderfahrten sind auch über den Dezember hinaus noch anzuerkennen.

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