Gültigkeit von CE für umgebauten Bus?

  • Gültigkeit von CE für umgebauten Bus?
     Gast
      schrieb am Freitag, 17. September 2004
    Hallo Leute,
    gestern hat mich ein Bekannter gefragt ob ich seinen alten, für Werbezwecke umgebauten Omnibus zu einer Veranstaltung fahren könnte. Ich selber besitze den CE Führerschein. Früher durfte man mit dem 2er auch n Bus fahren, halt nur ohne Fahrgäste. Wie ist das beim EU Schein? Darf ich mit CE den Bus fahren ohne Fahrgäste?
    Darüber haben sich schon einige Gedanken gemacht, aber keiner war sich sicher..........
    Freu mich auf eure antworten

    gruß
    Tobi
  • Thema
    Re: Gültigkeit von CE für umgebauten Bus?
    Autor
      Gast
      schrieb am Sonntag, 19. September 2004
    Text
    >Hallo Leute,
    >gestern hat mich ein Bekannter gefragt ob ich seinen alten, für Werbezwecke umgebauten Omnibus zu einer Veranstaltung fahren könnte. Ich selber besitze den CE Führerschein. Früher durfte man mit dem 2er auch n Bus fahren, halt nur ohne Fahrgäste. Wie ist das beim EU Schein? Darf ich mit CE den Bus fahren ohne Fahrgäste?
    >Darüber haben sich schon einige Gedanken gemacht, aber keiner war sich sicher..........
    >Freu mich auf eure antworten

    Überführungsfahrten sind jedenfalls ok.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Gültigkeit von CE für umgebauten Bus?
    Autor
      Gast
      schrieb am Sonntag, 19. September 2004
    Text
    Also soweit ich weiß, dürfen mit dem CE auch Busse gefahren werden, allerdings nur im Inland und ohne Fahrgäste, es darf höchstens ein "richtiger" Busfahrer dabei sein.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Gültigkeit von CE für umgebauten Bus?
    Autor
      willi
      schrieb am Sonntag, 19. September 2004
    Text
    Hallo,
    steht in der Spalte 12 von Deinem Führerschein "172" darfst Du auch Busse ohne Fahrgäste fahren.

    willi

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Gültigkeit von CE für umgebauten Bus?
    Autor
      tobi*
      schrieb am Sonntag, 19. September 2004
    Text
    >Hallo,
    >steht in der Spalte 12 von Deinem Führerschein "172" darfst Du auch Busse ohne Fahrgäste fahren.
    >
    >willi

    Es kommt zunächst einmal darauf an, um was für ein Fahrzeug es sich laut Fahrzeugschein handelt. Ein "Kraftomnibus" benötigt Klasse D, bzw. -wie Willi schreibt- Klasse C mit 172.
    Ist es aufgrund der Einzelabnahme nach dem Umbau zu einem "SonderKFZ" mit mehr als 7,5 t zGM ist C alleine ausreichend.
    Im Zweifel in den Fahrzeugschein schauen.

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