Gültigkeit von Verkehrszeichen

  • Gültigkeit von Verkehrszeichen
     Gast
      schrieb am Donnerstag, 20. Januar 2005
    Folgendes Problem
    Beim Einfahren in eine Straße steht ein Parkverbotszeichen (ohne Zusatzschild)! Wie weit ist dieses Verkehrszeichen gültig? Bis zur nächsten Straßeneinmündung von rechts oder/und links? Bis zum Ende der Straße?
    Mir helfen keine Antworten mit vielleicht und eventuell....
    Bitte eine Information in welchem Paragaphen steht die Gültigkeit von Verkehrszeichen?

    Danke
  • Thema
    Re: Gültigkeit von Verkehrszeichen
    Autor
      Gast
      schrieb am Donnerstag, 20. Januar 2005
    Text
    >Folgendes Problem
    >Beim Einfahren in eine Straße steht ein Parkverbotszeichen (ohne Zusatzschild)! Wie weit ist dieses Verkehrszeichen gültig? Bis zur nächsten Straßeneinmündung von rechts oder/und links? Bis zum Ende der Straße?
    >Mir helfen keine Antworten mit vielleicht und eventuell....
    >Bitte eine Information in welchem Paragaphen steht die Gültigkeit von Verkehrszeichen?
    >
    >Danke
    >Siehe StVO §41 Nr.8 Zeichen 283 oder 286 a) Haltverbote gelten nur auf der Straßenseite, auf der die Schilder angebracht sind. b) Sie gelten auch nur bis zur nächsten Kreuzung oder bis zur nächsten Einmündung auf der gleichen Straßenseite.
    Solltest du dich noch näher für die Straßenverkehrsordnung interessieren empfehle ich dir eine Erläterung der StVO z. B. von Bouska zuzulegen.
    Gruß Werner

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Gültigkeit von Verkehrszeichen
    Autor
      Gast
      schrieb am Donnerstag, 20. Januar 2005
    Text
    >>Folgendes Problem
    >>Beim Einfahren in eine Straße steht ein Parkverbotszeichen (ohne Zusatzschild)! Wie weit ist dieses Verkehrszeichen gültig? Bis zur nächsten Straßeneinmündung von rechts oder/und links? Bis zum Ende der Straße?
    >>Mir helfen keine Antworten mit vielleicht und eventuell....
    >>Bitte eine Information in welchem Paragaphen steht die Gültigkeit von Verkehrszeichen?
    >>
    >>Danke
    >>Siehe StVO §41 Nr.8 Zeichen 283 oder 286 a) Haltverbote gelten nur auf der Straßenseite, auf der die Schilder angebracht sind. b) Sie gelten auch nur bis zur nächsten Kreuzung oder bis zur nächsten Einmündung auf der gleichen Straßenseite.
    >Solltest du dich noch näher für die Straßenverkehrsordnung interessieren empfehle ich dir eine Erläterung der StVO z. B. von Bouska zuzulegen.
    >Gruß Werner


    Interessante Antwort aber....>
    Hier ergibt sich für mich die nächste Problematik:

    Wenn ich in einer Einmündung nach links abbiege und dort steht dann kein Parkverbotszeichen, könnte ich theoretisch parken...!
    Woher soll ich wissen, daß in x-Metern Entfernung ein Verbotsschild steht?
    Muß ich dann erst nach rechts fahren bis zur nächsten Kreuzung und nachschauen, ob dort ein Verbotsschild steht?
    Vielleicht kann mal eine Politesse / Polizist dazu eine Antwort geben, wie es in der Realität in solchen Fällen gehändelt wird!!!


    Gruß Steffen

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Gültigkeit von Verkehrszeichen
    Autor
      Gast
      schrieb am Donnerstag, 20. Januar 2005
    Text
    Das Parkverbot gilt erst ab dem Schild und da wir in Deutschland Rechtsfahrgebot haben heißt das, daß man auch am rechten Fahrbahnrand in Fahrtrichtung parken muß, also kann man eigentlich ein Schild gar nicht übersehen bzw. wenn kein Schild da ist kann ich natürlich auch parken.
    Gruß Werner

    Auf den Beitrag antworten


Lernen Sie mit dem Online-Lernsystem ab 5,99 € online und mobil für die Theorieprüfung!
Hier klicken!
Fahrschule.de Führerschein 2026 Logo

Fahrschule.de 2026

Theorie-App für alle
Führerscheinklassen.

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo
Fahrschule.de Führerschein Lite Logo

Fahrschule.de Lite

Die kostenlose
Testversion der App
Fahrschule.de 2026

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo