HILFE! Probezeit + Führerscheinentzug
Gast
schrieb am Mittwoch, 13. Oktober 2004
Hallo ich habe ein großes Problem und bräuchte mal Hilfe. Ich bin kurz vor ablauf meiner probezeit geblitzt worden und damit hatte sich meine probezeit auf weitere 2 jahre verlängert (+teilnahme aufbauseminar). vor kurzem hats mich wieder erwischt. werde demnächst meine verwarnung bekommen mit der empfehlung an einer psychologischen untersuchung. soweit so gut, die muss man ja nicht machen. aber nun meine frage. was passiert beim dritten delikt? ich ging bisher davon aus das dann sofort der lappen weg ist (man ihn neu machen muss) und nun hab ich auf mehreren seiten diesen satz gefunden:
"Nimmt der auffällig gewordene Führerscheinneuling nicht an der Nachschulung teil, oder begeht er innerhalb von 2 Monaten nach der Verwarnung und Information zur verkehrspsychologischen Beratung einen weiteren A-Verstoß oder zwei weitere B-Verstöße, so wird im die Fahrerlaubnis entzogen. Er muß dann die theoretische und praktische Führerscheinprüfung der beantragten Klasse wiederholen."
da steht ja klar da "INNERHALB" der 2 monate nach der verwarnung. und was ist außerhalb? was passiert wenn ich zB 3 monate nach der verwarung mit mehr als 21 zuviel geblitzt werde?
wäre um jede antwort sehr dankbar.
verzweifelder gruß Flo
"Nimmt der auffällig gewordene Führerscheinneuling nicht an der Nachschulung teil, oder begeht er innerhalb von 2 Monaten nach der Verwarnung und Information zur verkehrspsychologischen Beratung einen weiteren A-Verstoß oder zwei weitere B-Verstöße, so wird im die Fahrerlaubnis entzogen. Er muß dann die theoretische und praktische Führerscheinprüfung der beantragten Klasse wiederholen."
da steht ja klar da "INNERHALB" der 2 monate nach der verwarnung. und was ist außerhalb? was passiert wenn ich zB 3 monate nach der verwarung mit mehr als 21 zuviel geblitzt werde?
wäre um jede antwort sehr dankbar.
verzweifelder gruß Flo
