HILFE! Probezeit + Führerscheinentzug

  • HILFE! Probezeit + Führerscheinentzug
     Gast
      schrieb am Mittwoch, 13. Oktober 2004
    Hallo ich habe ein großes Problem und bräuchte mal Hilfe. Ich bin kurz vor ablauf meiner probezeit geblitzt worden und damit hatte sich meine probezeit auf weitere 2 jahre verlängert (+teilnahme aufbauseminar). vor kurzem hats mich wieder erwischt. werde demnächst meine verwarnung bekommen mit der empfehlung an einer psychologischen untersuchung. soweit so gut, die muss man ja nicht machen. aber nun meine frage. was passiert beim dritten delikt? ich ging bisher davon aus das dann sofort der lappen weg ist (man ihn neu machen muss) und nun hab ich auf mehreren seiten diesen satz gefunden:
    "Nimmt der auffällig gewordene Führerscheinneuling nicht an der Nachschulung teil, oder begeht er innerhalb von 2 Monaten nach der Verwarnung und Information zur verkehrspsychologischen Beratung einen weiteren A-Verstoß oder zwei weitere B-Verstöße, so wird im die Fahrerlaubnis entzogen. Er muß dann die theoretische und praktische Führerscheinprüfung der beantragten Klasse wiederholen."

    da steht ja klar da "INNERHALB" der 2 monate nach der verwarnung. und was ist außerhalb? was passiert wenn ich zB 3 monate nach der verwarung mit mehr als 21 zuviel geblitzt werde?

    wäre um jede antwort sehr dankbar.
    verzweifelder gruß Flo

  • Thema
    Re: HILFE! Probezeit + Führerscheinentzug
    Autor
      Gast
      schrieb am Mittwoch, 13. Oktober 2004
    Text
    Das ist mal wieder typisch, zuerst rasen und dann wenn die Kacke dampft rumheulen...

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  • Thema
    Re: Re: HILFE! Probezeit + Führerscheinentzug
    Autor
      Gast
      schrieb am Mittwoch, 13. Oktober 2004
    Text
    ich hab dich nicht gebeten mich zu bemitleiden ... im übrigen bin ich kein "raser" so wie du es denkst. ich fahre einfach leider gezwungenermaßen viel zu viel, und bin deshalb auch mehr gefahr ausgesetzt. besitze nun 28 monate den führerschein mit einer fahrleistung von 120 000km. ergo: 1 blitzer alle 60 000km, ich glaub das ist zu verantworten kollege!!

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  • Thema
    Re: Re: Re: HILFE! Probezeit + Führerscheinentzug
    Autor
      Gast
      schrieb am Mittwoch, 13. Oktober 2004
    Text
    "Mehr Gefahr ausgesetzt" LOL

    ich finde das richtig was da oben geschrieben steht, rasen kann jeder, aber die Konsequenzen wollen sie wie du alle nicht tragen. Und ich wette, du fährst nicht nur alle 60tausend km zu schnell und wirst dann zufällig geblitzt, sondern du fährst andauernd zu schnell und hast Glück, dass nur alle 60tausend km mal was blitzt...also sei ruhig und gib den Lappen ab!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: HILFE! Probezeit + Führerscheinentzug
    Autor
      Gast
      schrieb am Mittwoch, 13. Oktober 2004
    Text
    >Hallo ich habe ein großes Problem und bräuchte mal Hilfe. Ich bin kurz vor ablauf meiner probezeit geblitzt worden und damit hatte sich meine probezeit auf weitere 2 jahre verlängert (+teilnahme aufbauseminar). vor kurzem hats mich wieder erwischt. werde demnächst meine verwarnung bekommen mit der empfehlung an einer psychologischen untersuchung. soweit so gut, die muss man ja nicht machen. aber nun meine frage. was passiert beim dritten delikt? ich ging bisher davon aus das dann sofort der lappen weg ist (man ihn neu machen muss) und nun hab ich auf mehreren seiten diesen satz gefunden:
    >"Nimmt der auffällig gewordene Führerscheinneuling nicht an der Nachschulung teil, oder begeht er innerhalb von 2 Monaten nach der Verwarnung und Information zur verkehrspsychologischen Beratung einen weiteren A-Verstoß oder zwei weitere B-Verstöße, so wird im die Fahrerlaubnis entzogen. Er muß dann die theoretische und praktische Führerscheinprüfung der beantragten Klasse wiederholen."
    >
    >da steht ja klar da "INNERHALB" der 2 monate nach der verwarnung. und was ist außerhalb? was passiert wenn ich zB 3 monate nach der verwarung mit mehr als 21 zuviel geblitzt werde?
    >
    >wäre um jede antwort sehr dankbar.
    >verzweifelder gruß Flo
    >
    >
    Hallo Flo,
    Erste Auffälligkeit nach A - Bußgeldbescheid - Nachschulung
    Zweite Auffälligkeit - Angebot der VerwBehörde innerhalb von gesetzter Frist -meistens 2 Monate - Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung - wenn Du innerhalb dieser gesetzten Frist erneut auffällig wirst passiert nichts - wirst Du nach Ablauf dieser Frist erneut auffällig wird Dir nach Rechtskraft die Fahrerlaubnis entzogen. Die Sperrfirst für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis beträgt 3 Monate. Es liegt im "Ermessen" der Erlaubnsbehörde unter welchen Voraussetzungen sie eine neue Fahrerlaubnis erteilt. Eine theor. und prakt. Prüfung mußt Du ablegen wenn die neue Fahrerlaubis nach mehr als 2 Jahren erteilt wird.

    Viele Grüße
    Elvira D. FL'in

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