Handy am Ohr, aber noch kein Bescheid von der Polizei
Handy am Ohr, aber noch kein Bescheid von der Polizei
D.B.ausN.
schrieb am Freitag, 30. Juli 2010
Hallo, ich wurde rund um den 29.05. bei der Autofahrt mit dem Handy am Ohr erwischt, habe aber bis heute noch nichts von der Polizei gehört.
Ab wann tritt in diesem Falle eine Verjährungsfrist ein??
Thema
Re: Handy am Ohr, aber noch kein Bescheid von der Polizei
Autor
Christian D.
schrieb am Freitag, 30. Juli 2010
Text
>Hallo, >ich wurde rund um den 29.05. bei der Autofahrt mit dem Handy am Ohr erwischt, habe aber bis heute noch nichts von der Polizei gehört. > >Ab wann tritt in diesem Falle eine Verjährungsfrist ein??
Re: Handy am Ohr, aber noch kein Bescheid von der Polizei
Autor
kk145
schrieb am Freitag, 30. Juli 2010
Text
>Ab wann tritt in diesem Falle eine Verjährungsfrist ein??
Innerhalb von 3 Monaten muss gegen dich eine Anhörung angeodnet (falls du nicht schon vor Ort angehört wurdest) oder ein Bußgeldbescheid erlassen werden. Dazu kommt jeweils noch eine Postlaufzeit von 2 Wochen. Es dauert also noch mehr als einen Monat bis die Sache verjährt ist.