Hauptwohnsitzwechsel während Prüfung

  • Hauptwohnsitzwechsel während Prüfung
     Sellyyy
      schrieb am Montag, 22. Oktober 2018
    Hallo,

    ich habe folgendes \'Problem\': in meiner Heimatstadt (A) habe ich die Ausbildung für den Führerschein angefangen, und bin leider bei der praktischen Prüfung durchgefallen.
    Nun ist es aber so, dass ich ein Studium in einer neuen Stadt (B) anfange und dafür umgezogen bin, wochenends pendle ich dennoch nach A. Beim Bürgeramt wollt ich mich dann anmelden und B als Zweitwohnsitz angeben, sieht momentan aber eher schlecht aus, da ich durchs Studium öfter in Stadt B bin als in Stadt A, somit würde B mein neuer Hauptwohnsitz werden.

    Wie siehts nun aus mit der praktischen Prüfung? Kann ich diese trotzdem noch in A absolvieren, da dort meine Führerschein-Ausbildung komplett stattgefunden hat?
    Es wäre für mich praktischer in A die Prüfung zu machen, da ich den Ort und den Verkehr besser kenne als B.

    Danke im Voraus für eure Hilfe.
  • Thema
    Re: Hauptwohnsitzwechsel während Prüfung
    Autor
      Volker Kolb
      schrieb am Mittwoch, 24. Oktober 2018
    Text
    >Hallo,
    >
    >ich habe folgendes \'Problem\': in meiner Heimatstadt (A) habe ich die Ausbildung für den Führerschein angefangen, und bin leider bei der praktischen Prüfung durchgefallen.
    >Nun ist es aber so, dass ich ein Studium in einer neuen Stadt (B) anfange und dafür umgezogen bin, wochenends pendle ich dennoch nach A. Beim Bürgeramt wollt ich mich dann anmelden und B als Zweitwohnsitz angeben, sieht momentan aber eher schlecht aus, da ich durchs Studium öfter in Stadt B bin als in Stadt A, somit würde B mein neuer Hauptwohnsitz werden.
    >
    >Wie siehts nun aus mit der praktischen Prüfung? Kann ich diese trotzdem noch in A absolvieren, da dort meine Führerschein-Ausbildung komplett stattgefunden hat?
    >Es wäre für mich praktischer in A die Prüfung zu machen, da ich den Ort und den Verkehr besser kenne als B.
    >
    >Danke im Voraus für eure Hilfe.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Fahrlaubnisbehörde von ihnen verlangt in B Prüfung zu machen, wenn Sie in A Ihre komplette Fahrausbildung absolviert haben. Sonst müssten sie ja die Fahrschule wechseln und noch jede Menge Fahrstunden nehmen, bis Sie wieder prüfungsreif sind.
    Außerdem ist der Prüfauftrag ja schon beim TÜV oder der DEKRA in A. Wenn die Fahrlaubnisbehörde also von sich aus nicht tätig wird, wird der Prüfauftrag auch in A bleiben.

    § 17 FEV, Abs. 3: Der Bewerber hat die praktische Prüfung am Ort seiner Hauptwohnung oder am Ort seiner schulischen oder beruflichen Ausbildung, seines Studiums oder seiner Arbeitsstelle abzulegen. Sind diese Orte nicht Prüforte, ist die Prüfung nach Bestimmung durch die Fahrerlaubnisbehörde an einem nahe gelegenen Prüfort abzulegen. Die Fahrerlaubnisbehörde kann auch zulassen, dass der Bewerber die Prüfung an einem anderen Prüfort ablegt.

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