Hilfe!

  • Hilfe!
     Ska p
      schrieb am Dienstag, 6. Dezember 2005
    hallo!
    Kann mir einer beantworten wie lange man nach der theoretischen prüfung, die praktische prüfung ablegen kann?
    Danke!
  • Thema
    Re: Hilfe!
    Autor
      kaydee
      schrieb am Dienstag, 6. Dezember 2005
    Text
    Du hast genau ein Jahr dafür Zeit!

    greetz

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Hilfe!
    Autor
      Britta_FSB
      schrieb am Dienstag, 6. Dezember 2005
    Text
    Nachdem der Prüfauftrag beim TÜV eingegangen ist (nachdem du beim Amt warst, dauert das etwa 4 - 6 Wochen), hast du ein Jahr Zeit, um deine theoret. Prüfung zu absolvieren.

    Hast du diese bestanden, ein weiteres Jahr bis zur praktischen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Hilfe!
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Dienstag, 6. Dezember 2005
    Text
    >Nachdem der Prüfauftrag beim TÜV eingegangen ist (nachdem du beim Amt warst, dauert das etwa 4 - 6 Wochen), hast du ein Jahr Zeit, um deine theoret. Prüfung zu absolvieren.
    >
    >Hast du diese bestanden, ein weiteres Jahr bis zur praktischen.
    Aber am Tag der prakt. Prüfung darf der Sehtest nicht älter sein als 2 Jahre.
    Hans Fl.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Hilfe!
    Autor
      kaydee
      schrieb am Dienstag, 6. Dezember 2005
    Text

    >Aber am Tag der prakt. Prüfung darf der Sehtest nicht älter sein als 2 Jahre.
    >Hans Fl.

    Na, das ist mir aber neu..... Wo steht denn sowas??

    greetz
    kaydee

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Hilfe!
    Autor
      Gustav
      schrieb am Dienstag, 6. Dezember 2005
    Text
    >
    >>Aber am Tag der prakt. Prüfung darf der Sehtest nicht älter sein als 2 Jahre.
    >>Hans Fl.
    >
    >Na, das ist mir aber neu..... Wo steht denn sowas??
    >
    >greetz
    >kaydee

    Hallo kaydee,
    nirgends steht das!

    § 12, Abs. 7, FeV: "Sehtestbescheinigung, Zeugnis oder Gutachten dürfen bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre sein"

    Gruß
    Gustav

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Hilfe!
    Autor
      kaydee
      schrieb am Dienstag, 6. Dezember 2005
    Text

    >Hallo kaydee,
    >nirgends steht das!

    MIR war das schon klar..........

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Hilfe!
    Autor
      MG
      schrieb am Mittwoch, 7. Dezember 2005
    Text
    >
    >>Aber am Tag der prakt. Prüfung darf der Sehtest nicht älter sein als 2 Jahre.
    >>Hans Fl.
    >
    >Na, das ist mir aber neu..... Wo steht denn sowas??
    >
    >greetz
    >kaydee

    Das steht in den Anforderung der Eignung zur Prüfung, da hat er recht!

    Greetz

    MG

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