Nachdem der Prüfauftrag beim TÜV eingegangen ist (nachdem du beim Amt warst, dauert das etwa 4 - 6 Wochen), hast du ein Jahr Zeit, um deine theoret. Prüfung zu absolvieren.
Hast du diese bestanden, ein weiteres Jahr bis zur praktischen.
>Nachdem der Prüfauftrag beim TÜV eingegangen ist (nachdem du beim Amt warst, dauert das etwa 4 - 6 Wochen), hast du ein Jahr Zeit, um deine theoret. Prüfung zu absolvieren. > >Hast du diese bestanden, ein weiteres Jahr bis zur praktischen. Aber am Tag der prakt. Prüfung darf der Sehtest nicht älter sein als 2 Jahre. Hans Fl.
> >>Aber am Tag der prakt. Prüfung darf der Sehtest nicht älter sein als 2 Jahre. >>Hans Fl. > >Na, das ist mir aber neu..... Wo steht denn sowas?? > >greetz >kaydee
Hallo kaydee, nirgends steht das!
§ 12, Abs. 7, FeV: "Sehtestbescheinigung, Zeugnis oder Gutachten dürfen bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre sein"
> >>Aber am Tag der prakt. Prüfung darf der Sehtest nicht älter sein als 2 Jahre. >>Hans Fl. > >Na, das ist mir aber neu..... Wo steht denn sowas?? > >greetz >kaydee
Das steht in den Anforderung der Eignung zur Prüfung, da hat er recht!