Hilfe bei Unklarheiten zum Thema Führerschein

  • Hilfe bei Unklarheiten zum Thema Führerschein
     ltfahrer
      schrieb am Donnerstag, 22. Juni 2006
    Für jedes Problem gibt es in unserer Gesellschaft irgendwelche Anlaufstellen,wo man Probleme mit irgendwelchen Qualifizierten Personen diese aus der Welt schaffen kann!
    Aber bei Unklarheiten wegen dem Neustrukturierten Führerschein und dergleichen,habe ich nun Vergebens gesucht und nichts gefunden!
    Stets bekomme ich von Verschiedenen stellen ( Tüv,MPU-Prüfstelle,Fahrschule) verschiedene Aussagen zu meiner Frage, wenn ich nun den FS B angefangen und erst 6 Theoriestunden vollzogen habe,aber nun bemerkt habe,daß wegen mein Vorhaben (gewerblich) für mich der FS C1E eher in betracht kommt.
    Anmeldung für klasse B ist bereits durch,aber ich möchte den C1E weiter machen und weiß nun nicht,wie alles weiter abläuft,da ich unterschiedliche Auskünfte erhalten habe.
  • Thema
    Re: Hilfe bei Unklarheiten zum Thema Führerschein
    Autor
      Holger
      schrieb am Donnerstag, 22. Juni 2006
    Text
    was hast du den mit der mpu stelle zu tun?

    wenn du b bestanden und erhalten hast, musst du einen neuen antrag auf c1 stellen. da dein antrag auf b schon genehmigt ist, ist umstellen nicht mehr möglich. andere möglichkeit, die aber blödsinnig ist, b antrag zurückziehen und neuen auf b, c1 stellen.

    holger

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  • Thema
    Re: Re: Hilfe bei Unklarheiten zum Thema Führerschein
    Autor
      ltfahrer
      schrieb am Freitag, 23. Juni 2006
    Text
    >was hast du den mit der mpu stelle zu tun?
    >
    >wenn du b bestanden und erhalten hast, musst du einen neuen antrag auf c1 stellen. da dein antrag auf b schon genehmigt ist, ist umstellen nicht mehr möglich. andere möglichkeit, die aber blödsinnig ist, b antrag zurückziehen und neuen auf b, c1 stellen.
    >
    >holger

    hallo Holger
    ich habe bei diesen von mir aufgeführten stellen angefragt,da ich wie bereits erwähnt unterschiedliche aussagen bekam.
    Eine MPU mußte ich auch machen,wegen verstöße im straßen verkehr,bei einer nachfrage,wegen der umschreibung von B auf C wurde mir dort berichtet,es sei jede Mpu prüfung auf die jeweiligen FS klassen bezogen und meine anfrage der umschreibung ergab,daß ich einen weiteren test machen müßte um die MPU für FS klasse C zu bekommen
    :-D
    aber ob ich meine FS anmeldung auf dem Straßenverkehrsamt auch von B auf C1E umschreiben kann steht nun noch offen
    daher bin ich wie folgt unwissend,denn bisher findet man nirgens die richtigen antworten :-(

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  • Thema
    Re: Hilfe bei Unklarheiten zum Thema Führerschein
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Donnerstag, 22. Juni 2006
    Text
    Hi,

    so, dann versuch ich mal deinen Text richtig zu verstehen:

    Du hast dich für Klasse B angemeldet, willst aber C1 (Empfehlung dann gleich C zu machen von mir, kostet fast das selbe, ist aber nicht auf 7,5t beschränkt).

    Den Führerscheinantrag hast du schon abgegeben auf dem Amt, bezogen auf Klasse B.

    Hoffe, soweit Richtig.

    Um irgendwas mit Klassen C zu machen, brauchst du erstmal die Klasse B, da diese Voraussetzung für die LKW-Klassen sind.

    Du kannst jedoch das Ganze als Doppelklasse anmelden, mußt dann den Theo.Grundstoff nur einmal mitmachen.

    Das Amt will beim Antrag C1 eine Gesungheitsuntersuchung zusätzlich haben.

    Damit deine Frage beantwortet?

    Sonst frag weiter

    Grüßle
    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Hilfe bei Unklarheiten zum Thema Führerschein
    Autor
      ltfahrer
      schrieb am Freitag, 23. Juni 2006
    Text
    >Hi,
    >
    >so, dann versuch ich mal deinen Text richtig zu verstehen:
    >
    >Du hast dich für Klasse B angemeldet, willst aber C1 (Empfehlung dann gleich C zu machen von mir, kostet fast das selbe, ist aber nicht auf 7,5t beschränkt).
    >
    >Den Führerscheinantrag hast du schon abgegeben auf dem Amt, bezogen auf Klasse B.
    >
    >Hoffe, soweit Richtig.
    >
    >Um irgendwas mit Klassen C zu machen, brauchst du erstmal die Klasse B, da diese Voraussetzung für die LKW-Klassen sind.
    >
    >Du kannst jedoch das Ganze als Doppelklasse anmelden, mußt dann den Theo.Grundstoff nur einmal mitmachen.
    >
    >Das Amt will beim Antrag C1 eine Gesungheitsuntersuchung zusätzlich haben.
    >
    >Damit deine Frage beantwortet?
    >
    >Sonst frag weiter
    >
    >Grüßle
    >Wolfe


    wo bekomme ich denn solch eine Gesundheitsuntersuchung ???
    muß ich da meinen Hausarzt oder einen Amtsarzt Aufsuchen ?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Hilfe bei Unklarheiten zum Thema Führerschein
    Autor
      Gustav
      schrieb am Samstag, 24. Juni 2006
    Text
    >>Hi,
    >>
    >>so, dann versuch ich mal deinen Text richtig zu verstehen:
    >>
    >>Du hast dich für Klasse B angemeldet, willst aber C1 (Empfehlung dann gleich C zu machen von mir, kostet fast das selbe, ist aber nicht auf 7,5t beschränkt).
    >>
    >>Den Führerscheinantrag hast du schon abgegeben auf dem Amt, bezogen auf Klasse B.
    >>
    >>Hoffe, soweit Richtig.
    >>
    >>Um irgendwas mit Klassen C zu machen, brauchst du erstmal die Klasse B, da diese Voraussetzung für die LKW-Klassen sind.
    >>
    >>Du kannst jedoch das Ganze als Doppelklasse anmelden, mußt dann den Theo.Grundstoff nur einmal mitmachen.
    >>
    >>Das Amt will beim Antrag C1 eine Gesungheitsuntersuchung zusätzlich haben.
    >>
    >>Damit deine Frage beantwortet?
    >>
    >>Sonst frag weiter
    >>
    >>Grüßle
    >>Wolfe
    >
    >
    >wo bekomme ich denn solch eine Gesundheitsuntersuchung ???
    >muß ich da meinen Hausarzt oder einen Amtsarzt Aufsuchen ?

    Hallo ltfahrer,
    die Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung bekommst du von deinem Hausarzt, die über dein Sehvermögen beim Augenarzt.

    Beides ist aber nur zum Erwerb von C/CE erforderlich. Für C1/C1E erst ab dem 50. Lebensjahr.

    Übrigens C1/C1E ist nur ein "halber Führerschein". Für einen relativ geringen finanziellen Aufwand kanst du C/CE machen. Erkundige dich einmal.

    Gruß
    Gustav

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Hilfe bei Unklarheiten zum Thema Führerschein
    Autor
      ltfahrer
      schrieb am Freitag, 30. Juni 2006
    Text
    >>>Hi,
    >>>
    >>>so, dann versuch ich mal deinen Text richtig zu verstehen:
    >>>
    >>>Du hast dich für Klasse B angemeldet, willst aber C1 (Empfehlung dann gleich C zu machen von mir, kostet fast das selbe, ist aber nicht auf 7,5t beschränkt).
    >>>
    >>>Den Führerscheinantrag hast du schon abgegeben auf dem Amt, bezogen auf Klasse B.
    >>>
    >>>Hoffe, soweit Richtig.
    >>>
    >>>Um irgendwas mit Klassen C zu machen, brauchst du erstmal die Klasse B, da diese Voraussetzung für die LKW-Klassen sind.
    >>>
    >>>Du kannst jedoch das Ganze als Doppelklasse anmelden, mußt dann den Theo.Grundstoff nur einmal mitmachen.
    >>>
    >>>Das Amt will beim Antrag C1 eine Gesungheitsuntersuchung zusätzlich haben.
    >>>
    >>>Damit deine Frage beantwortet?
    >>>
    >>>Sonst frag weiter
    >>>
    >>>Grüßle
    >>>Wolfe
    >>
    >>
    >>wo bekomme ich denn solch eine Gesundheitsuntersuchung ???
    >>muß ich da meinen Hausarzt oder einen Amtsarzt Aufsuchen ?
    >
    >Hallo ltfahrer,
    >die Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung bekommst du von deinem Hausarzt, die über dein Sehvermögen beim Augenarzt.
    >
    >Beides ist aber nur zum Erwerb von C/CE erforderlich. Für C1/C1E erst ab dem 50. Lebensjahr.
    >
    >Übrigens C1/C1E ist nur ein "halber Führerschein". Für einen relativ geringen finanziellen Aufwand kanst du C/CE machen. Erkundige dich einmal.
    >
    >Gruß
    >Gustav
    >
    >
    Hallo gustav
    habe gestern wegen meine FS auf der FS stalle oorgesprochen,die haben mir die auskunft gegeben,daß ich erstmals beide bescheinigungen benötige die natürlich auch ihren preis haben je bescheinigung mußt jetzt ca 60 euro zahlen
    aber dann hab ich bis zu meinen 50lebensjahr ruhe davor,dann gehts erst wieder alle 5 jahre erneute bescheinigungen vorlegen
    Danke für deine auskunft

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Hilfe bei Unklarheiten zum Thema Führerschein
    Autor
      Gustav
      schrieb am Freitag, 30. Juni 2006
    Text
    >>>>Hi,
    >>>>
    >>>>so, dann versuch ich mal deinen Text richtig zu verstehen:
    >>>>
    >>>>Du hast dich für Klasse B angemeldet, willst aber C1 (Empfehlung dann gleich C zu machen von mir, kostet fast das selbe, ist aber nicht auf 7,5t beschränkt).
    >>>>
    >>>>Den Führerscheinantrag hast du schon abgegeben auf dem Amt, bezogen auf Klasse B.
    >>>>
    >>>>Hoffe, soweit Richtig.
    >>>>
    >>>>Um irgendwas mit Klassen C zu machen, brauchst du erstmal die Klasse B, da diese Voraussetzung für die LKW-Klassen sind.
    >>>>
    >>>>Du kannst jedoch das Ganze als Doppelklasse anmelden, mußt dann den Theo.Grundstoff nur einmal mitmachen.
    >>>>
    >>>>Das Amt will beim Antrag C1 eine Gesungheitsuntersuchung zusätzlich haben.
    >>>>
    >>>>Damit deine Frage beantwortet?
    >>>>
    >>>>Sonst frag weiter
    >>>>
    >>>>Grüßle
    >>>>Wolfe
    >>>
    >>>
    >>>wo bekomme ich denn solch eine Gesundheitsuntersuchung ???
    >>>muß ich da meinen Hausarzt oder einen Amtsarzt Aufsuchen ?
    >>
    >Hallo ltfahrer,
    >>die Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung bekommst du von deinem Hausarzt, die über dein Sehvermögen beim Augenarzt.
    >>
    >>Beides ist aber nur zum Erwerb von C/CE erforderlich. Für C1/C1E erst ab dem 50. Lebensjahr.
    >>
    >>Übrigens C1/C1E ist nur ein "halber Führerschein". Für einen relativ geringen finanziellen Aufwand kanst du C/CE machen. Erkundige dich einmal.
    >>
    >>Gruß
    >>Gustav
    >>
    >>
    >Hallo gustav
    >habe gestern wegen meine FS auf der FS stalle oorgesprochen,die haben mir die auskunft gegeben,daß ich erstmals beide bescheinigungen benötige die natürlich auch ihren preis haben je bescheinigung mußt jetzt ca 60 euro zahlen
    >aber dann hab ich bis zu meinen 50lebensjahr ruhe davor,dann gehts erst wieder alle 5 jahre erneute bescheinigungen vorlegen
    >Danke für deine auskunft


    Hallo ltfahrer,
    in der Tat sind - wie auch schon Wolfe geschrieben hat - bei ERSTERTEILUNG von C1/C1E die ärztlichen Untersuchungen vorzulegen. Diese gelten dann bis zum 50. Lebensjahr und werden dann im 5-Jahresrhytmus wieder fällig.

    Bei Umstellung eines alten Führerscheins (erteilt vor 1.1.99) werden o.g. Untersuchungen erst ab dem 50. Lebensjahr fällig.

    Hätte außer § 23 auch § 21 FeV lesen müssen. Sorry!

    Gruß
    Gustav

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