Höchstgeschwindigkeit eines Rollers (M)

  • Höchstgeschwindigkeit eines Rollers (M)
     Cosmic
      schrieb am Dienstag, 11. Juli 2006
    Hi,

    ich bin bald mit dem Autoführerschein (Klasse B) fertig und werde danach vielleicht des öfteren auch mit einem Roller von meiner Schwester fahren.
    Dieser fährt jedoch ein bisschen schneller als 45km/h. Und zwar fährt er so zwischen 50-60 km/h (Höchstgeschwindigkeit). Sie hatte den Roller schon gekauft & ist gefahren, bevor es die neue Regelung gab (dass man nur noch höchstens 45 km/h fahren darf). Ist es jetzt legal mit Klasse M den Roller zu fahren? Oder muss man den jetzt um 5-15 km/h drosseln lassen?
  • Thema
    Re: Höchstgeschwindigkeit eines Rollers (M)
    Autor
      Tini1082
      schrieb am Dienstag, 11. Juli 2006
    Text
    Hey,

    wenn du einen Roller fährst der schneller als 45km/h fährt, ist das fahren ohne Fahrerlaubnis und ist somit eine Straftat! Also wenn du ihn fahren willst dann solltest du immer aufpassen das du nicht schneller als 45 km/h bist!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Höchstgeschwindigkeit eines Rollers (M)
    Autor
      Cosmic
      schrieb am Dienstag, 11. Juli 2006
    Text
    >Hey,
    >
    >wenn du einen Roller fährst der schneller als 45km/h fährt, ist das fahren ohne Fahrerlaubnis und ist somit eine Straftat! Also wenn du ihn fahren willst dann solltest du immer aufpassen das du nicht schneller als 45 km/h bist!

    ----------

    ---> Ja aber dann ist es ja trotzdem "Fahren ohne Fahrerlaubnis", wenn ich nicht schneller als 45 km/h fahre, ich aber schneller fahren kann. Wenn die Polizei z.B. Stichproben macht und merkt, dass er schneller als zulässig fährt (auch wenn ich nicht schneller als zulässig gefahren bin), muss man meiner Meinung nach etwas zahlen oder ähnliches.

    Aber da war doch was mit den Rollern, die vor 2001 oder sowas zugelassen wurden. Weiß da jemand bescheid? Vielleicht sogar ein(e) erfahrene(r) Fahrlerer(in)???

    MfG

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  • Thema
    Re: Höchstgeschwindigkeit eines Rollers (M)
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Dienstag, 11. Juli 2006
    Text
    Hallo,

    in § 76 der FeV (Fahrerlaubnisverordnung) steht unter Punkt 8:

    § 6 Abs. 1 zu Klasse M
    Als zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch
    a) Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind, [...]
    c) Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Höchstgeschwindigkeit eines Rollers (M)
    Autor
      Cosmic
      schrieb am Dienstag, 11. Juli 2006
    Text
    >Hallo,
    >
    >in § 76 der FeV (Fahrerlaubnisverordnung) steht unter Punkt 8:
    >
    >§ 6 Abs. 1 zu Klasse M
    >Als zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch
    >a) Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind, [...]
    >c) Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
    >
    >Viele Grüße
    >Kirsten
    >

    ----------

    -> hm, ich denke mit dem Punkt c hat es weniger zu tun. Liegt wohl am Punkt a.
    Also soll das nun bedeuten, dass ich mit dem Roller (bzw. der Roller selbst) nicht schneller als 50 km/h fahren darf?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Höchstgeschwindigkeit eines Rollers (M)
    Autor
      Tini1082
      schrieb am Dienstag, 11. Juli 2006
    Text
    >Also soll das nun bedeuten, dass ich mit dem Roller (bzw. der Roller selbst) nicht schneller als 50 km/h fahren darf?

    Genau!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Höchstgeschwindigkeit eines Rollers (M)
    Autor
      Cosmic
      schrieb am Dienstag, 11. Juli 2006
    Text
    >>Also soll das nun bedeuten, dass ich mit dem Roller (bzw. der Roller selbst) nicht schneller als 50 km/h fahren darf?
    >
    >Genau!

    ----------

    ---> Und der Punkt c war ja das mit den Rollern aus der DDR-Zeit. Manche Roller-Marken dürfen glaube ich heute bis zu 60 km/h fahren, kann das sein?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Höchstgeschwindigkeit eines Rollers (M)
    Autor
      Tini1082
      schrieb am Dienstag, 11. Juli 2006
    Text
    >---> Und der Punkt c war ja das mit den Rollern aus der DDR-Zeit. Manche Roller-Marken dürfen glaube ich heute bis zu 60 km/h fahren, kann das sein?

    Stimmt, die alten Simson zum Beispiel oder hier sind es dann die alten Honda CB50!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Höchstgeschwindigkeit eines Rollers (M)
    Autor
      Cosmic
      schrieb am Mittwoch, 12. Juli 2006
    Text
    >>---> Und der Punkt c war ja das mit den Rollern aus der DDR-Zeit. Manche Roller-Marken dürfen glaube ich heute bis zu 60 km/h fahren, kann das sein?
    >
    >Stimmt, die alten Simson zum Beispiel oder hier sind es dann die alten Honda CB50!


    ---> Und warum darf man mit den Älteren schneller fahren? Bräuchte man da kein A1? Sind die vielleicht sicherer?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Höchstgeschwindigkeit eines Rollers (M)
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Mittwoch, 12. Juli 2006
    Text
    Sowas nennt sich Bestandsschutz.

    Ist einfach so.

    Die durfen früher schneller sein, und damit bleibt dies erhalten.

    Peng aus basta :-)

    Grüßle
    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Höchstgeschwindigkeit eines Rollers (M)
    Autor
      Cosmic
      schrieb am Donnerstag, 13. Juli 2006
    Text
    >Sowas nennt sich Bestandsschutz.
    >
    >Ist einfach so.
    >
    >Die durfen früher schneller sein, und damit bleibt dies erhalten.
    >
    >Peng aus basta :-)
    >
    >Grüßle
    >Wolfe

    kann man die schlecht drosseln oder wie?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Höchstgeschwindigkeit eines Rollers (M)
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Donnerstag, 13. Juli 2006
    Text
    Wäre sicher machbar.

    Ist aber wie bei vielen gesetzlichen Änderungen.

    Es darf niemand schlechter gestellt werden als vorher.

    Siehe z.B. auch der einschluß der Klasse A1 in den alten 3er, wenn der vor dem 1.4.80 erteilt wurde.

    Oder 7,5t Einschluss im alten 3er im Vergleich zu B heute.

    Deshalb gibt es gesetzlich keine Grundlage, diese alten Teile einzuschränken.

    Aber die Teile sterben nach und nach eh eines natürlichen Todes :-)

    Grüßle
    Wolfe

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  • Thema
    Re: Re: Re: Höchstgeschwindigkeit eines Rollers (M)
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Dienstag, 11. Juli 2006
    Text
    >Also soll das nun bedeuten, dass ich mit dem Roller (bzw. der Roller selbst) nicht schneller als 50 km/h fahren darf?

    Das bedeutet, dass der Roller nicht schneller als 50 km/h fahren darf (allerdings geht bei den meisten Fahrzeugen der Tacho ein bisschen vor).

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Höchstgeschwindigkeit eines Rollers (M)
    Autor
      Alex FTL
      schrieb am Mittwoch, 12. Juli 2006
    Text
    Hallo,

    Also Bei uns hier im Kreis im Ossiland wird ja regelrecht um jede Guterhaltende Simme (Kosename für Simson Mopeds) gekämpft, hier werden höchstpreise bezahlt. Warum ?: Jeder will doch 60, 70 fahren statt mit Vmax45 km/h von Jedem überholt zu werden.

    Grüße,

    AlexFTL

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Höchstgeschwindigkeit eines Rollers (M)
    Autor
      Cosmic
      schrieb am Mittwoch, 12. Juli 2006
    Text
    >>Also soll das nun bedeuten, dass ich mit dem Roller (bzw. der Roller selbst) nicht schneller als 50 km/h fahren darf?
    >
    >Das bedeutet, dass der Roller nicht schneller als 50 km/h fahren darf (allerdings geht bei den meisten Fahrzeugen der Tacho ein bisschen vor).
    >
    >Viele Grüße
    >Kirsten

    -> Soll das heißen, dass der Tacho dann z.b. 55 km/h anzeigt, der Roller aber in Wirklichkeit nur 50 km/h fährt? das gibts doch auch bei den autos, oder? können die Leutre denn keine richtigen Fahrzeuge mit genauer Anzeige bauen?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Höchstgeschwindigkeit eines Rollers (M)
    Autor
      Tini1082
      schrieb am Mittwoch, 12. Juli 2006
    Text
    >-> Soll das heißen, dass der Tacho dann z.b. 55 km/h anzeigt, der Roller aber in Wirklichkeit nur 50 km/h fährt? das gibts doch auch bei den autos, oder? können die Leutre denn keine richtigen Fahrzeuge mit genauer Anzeige bauen?

    Das sind Schwankungen die bei allen Fahrzeugen auftreten können, bei LKW`s bei Autos und eben auch bei Mopeds oder Motorrädern! Man kann die eben nicht 100% Eichen! Ist halt so!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Höchstgeschwindigkeit eines Rollers (M)
    Autor
      Micha2k
      schrieb am Mittwoch, 12. Juli 2006
    Text
    >Das sind Schwankungen die bei allen Fahrzeugen auftreten können, bei LKW`s bei Autos und eben auch bei Mopeds oder Motorrädern! Man kann die eben nicht 100% Eichen! Ist halt so!

    ---

    Man könnte schon, macht es aber nicht (zu teuer etc.)...

    Wenn der Tacho 50-60 anzeigt heißt das noch lange nicht, das er "wirklich" so schnell fährt.
    Es gibt (Roller)tachos, die 10km/h zu viel anzeigen... (je höher die Geschwindigkeit, desto größer ist idr. auch die Abweichung).

    Ich würd mir da wirklich nich so viele Gedanken machen...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Höchstgeschwindigkeit eines Rollers (M)
    Autor
      Cosmic
      schrieb am Donnerstag, 13. Juli 2006
    Text
    >>Das sind Schwankungen die bei allen Fahrzeugen auftreten können, bei LKW`s bei Autos und eben auch bei Mopeds oder Motorrädern! Man kann die eben nicht 100% Eichen! Ist halt so!
    >
    >---
    >
    >Man könnte schon, macht es aber nicht (zu teuer etc.)...
    >
    >Wenn der Tacho 50-60 anzeigt heißt das noch lange nicht, das er "wirklich" so schnell fährt.
    >Es gibt (Roller)tachos, die 10km/h zu viel anzeigen... (je höher die Geschwindigkeit, desto größer ist idr. auch die Abweichung).
    >
    >Ich würd mir da wirklich nich so viele Gedanken machen...

    ok

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