Höchststrafe bei der Fahrprüfung

  • Höchststrafe bei der Fahrprüfung
     Grossi
      schrieb am Donnerstag, 22. April 2021
    Ich wollte in unserer Tageszeitung einen Leserbrief bringen. Meine Familie hat mir abgeraten, deshalb hier eine Kurzbeschreibung:
    Meine Enkelin, 18 Jahre mit Abitur, hatte am 20.04.21 Ihre praktische Prüfung. Alles ist 40 Minuten lang super gelaufen, Schnellstraße, Einparken, ....usw. Im Stadtbereich alles gut, und dann Überqueren einer Fahrradstraße. Stoppstelle - klar. Langsam anfahren, über den abgesenkten Bordstein, von links weder Auto noch Radfahrer, weiterrollen bis etwa 1/3 der Fahrradstraße. Da kommt von rechts ein Radfahrer ohne Helm mit hohem Tempo, deshalb abruptes Stoppen. Der Radfahrer wurde weder behindert und noch musste er ausweichen.
    Fahrprüfung nicht bestanden - durchgefallen.
    Meine Enkelin hat mich per WhatsApp informiert, ich habe ihr geantwortet: Du hast alles richtig gemacht.
    Ich selbst fahre seit 1959, anfangs mit Fiat 500, dann Opel Kadett, Opel Rekord, MB E-Klasse, MB C-Klasse, jetzt MB B-Klasse. Noch nie einen Unfall gebaut, keinen Punkt in Flensburg, Jährlich im Schnitt 25 000 km.

    Lt meiner Enkelin hat die Fahrschule bis jetzt ca. 3.000 € gekostet, jetzt soll sie nochmals ca 300 € berappen. Ich will es nicht glauben.

    Ist das Willkür oder Absicht der Fahrlehrer und -prüfer?

    Ich wünsche allen Fahranfängern stressfreies und unfallfreies Fahren.

    GROSSI

  • Thema
    Re: Höchststrafe bei der Fahrprüfung
    Autor
      Lesen bildet
      schrieb am Donnerstag, 22. April 2021
    Text
    >Ich wollte in unserer Tageszeitung einen Leserbrief bringen. Meine Familie hat mir abgeraten, deshalb hier eine Kurzbeschreibung:
    >Meine Enkelin, 18 Jahre mit Abitur, hatte am 20.04.21 Ihre praktische Prüfung. Alles ist 40 Minuten lang super gelaufen, Schnellstraße, Einparken, ....usw. Im Stadtbereich alles gut, und dann Überqueren einer Fahrradstraße. Stoppstelle - klar. Langsam anfahren, über den abgesenkten Bordstein, von links weder Auto noch Radfahrer, weiterrollen bis etwa 1/3 der Fahrradstraße. Da kommt von rechts ein Radfahrer ohne Helm mit hohem Tempo, deshalb abruptes Stoppen. Der Radfahrer wurde weder behindert und noch musste er ausweichen.
    >Fahrprüfung nicht bestanden - durchgefallen.
    >Meine Enkelin hat mich per WhatsApp informiert, ich habe ihr geantwortet: Du hast alles richtig gemacht.
    >Ich selbst fahre seit 1959, anfangs mit Fiat 500, dann Opel Kadett, Opel Rekord, MB E-Klasse, MB C-Klasse, jetzt MB B-Klasse. Noch nie einen Unfall gebaut, keinen Punkt in Flensburg, Jährlich im Schnitt 25 000 km.
    >
    >Lt meiner Enkelin hat die Fahrschule bis jetzt ca. 3.000 € gekostet, jetzt soll sie nochmals ca 300 € berappen. Ich will es nicht glauben.
    >
    >Ist das Willkür oder Absicht der Fahrlehrer und -prüfer?
    >
    >Ich wünsche allen Fahranfängern stressfreies und unfallfreies Fahren.
    >
    >GROSSI
    >
    >
    Man glaubt es kaum: Auch Abiturienten können durch die Fahrerlaubnisprüfung fallen :-)
    Die Schilderungen der Betroffenen sind oft etwas einseitig. Vielleicht war das gefühlte 1/3 tatsächlich ja schon 1/2. Interessant wäre zudem ein Blick ins Prüfprotokoll, ob dem Prüfer evtl. noch andere Schwächen aufgefallen sind.
    Übrigens gilt für Radfahrer keine Helmpflicht und sie dürfen in Fahrradstraßen genauso 30 km/h schnell fahren, wie alle anderen Fahrzeuge auch. Und da in Fahrradstraßen grundsätzlich "rechts vor links" gilt, hat Ihre Enkelin den Fahrradfahrer nicht zu erschrecken, sondern besondere Rücksicht auf ihn zu nehmen.
    Sollte der Fahrradfahrer nämlich wegen einer Schreckreaktion zu Sturz kommen, weil er annehmen musste, Ihre Enkelin hätte ihn übersehen und "zieht durch", trägt Ihre Enkelin die Schuld, auch wenn sie den Radfahrer gar nicht berührt hat.

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  • Thema
    Re: Höchststrafe bei der Fahrprüfung
    Autor
      Dean
      schrieb am Donnerstag, 22. April 2021
    Text

    > Na da freu dich das du auf deine Familie gehört hast.

    Erstens hat der Fahrlehrer mit dem nicht bestehen gar nichts zu tun sondern ausschließlich der aaP. Zweitens kennst du nur die Schilderung deiner Enkelin. "Alles super gelaufen", warst du dabei ? Da man davon ausgehen kann, daß ein aaP, im Regelfall ein Maschinenbauingenieur, mehr Ahnung vom Verkehr hat als eine Abiturienten mit 30 oder 40 Fahrstunden und ein "alter" Autofahrer, wird das Urteil berechtigt sein.
    Wobei ich mich frage wie man anhand einer einseitigen whatsapp erkennen kann das alles richtig gemacht wurde...
    Aus über 40 jähriger Erfahrung als FL weiß ich das sich häufig "Abirenten" mit der Praxis schwer tun. Ps und Nachsatz. Mit dem letzten Renter, auch so um die 80 Jahre alt, Unfall- und Punktefrei, der einen freiwilligen Test gemacht hat, habe ich nach 10 Minuten geraten er solle doch besser Bus, Bahn oder Taxi fahren statt einem PKW...

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