Illegal?

  • Illegal?
     Gast
      schrieb am Mittwoch, 6. April 2005
    Hallo, ist es verboten, auf privatem Gelände das Autofahren zu üben? Eigentlich nicht, oder? Was passiert, wenn ich von der Polizei dabei erwischt werde, wenn ich auf einem stillgelegten Verkehrsübungsplatz trainiere? (Also es ist schon eine Person mit Führerschein dabei) Der ehemalige Übungsplatz ist nicht gechlossen oder so, ist halt nur keine Person da, die kassiert und die Preis sind auch noch mit DM ausgezeichnet. Da steht nichts dran, dass man da nicht fahren dürfte...
  • Thema
    Re: Illegal?
    Autor
      Gast
      schrieb am Mittwoch, 6. April 2005
    Text
    >Hallo, ist es verboten, auf privatem Gelände das Autofahren zu üben? Eigentlich nicht, oder? Was passiert, wenn ich von der Polizei dabei erwischt werde, wenn ich auf einem stillgelegten Verkehrsübungsplatz trainiere? (Also es ist schon eine Person mit Führerschein dabei) Der ehemalige Übungsplatz ist nicht gechlossen oder so, ist halt nur keine Person da, die kassiert und die Preis sind auch noch mit DM ausgezeichnet. Da steht nichts dran, dass man da nicht fahren dürfte...
    >


    Du darfst aufPrivatem Geläde fahren wenn du die Erlaubnis des Bestitzers hast. Dies ist bei dem Stillgelegten Übungsplatz nicht der Fall.

    PS: Was nicht heißt dass du nicht fahren kannst, falls doch Polizei kommt: Schnell Plätze wechseln ...

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  • Thema
    Re: Re: Illegal?
    Autor
      Gast
      schrieb am Mittwoch, 6. April 2005
    Text
    Auf privatem Gelände darfst Du nur fahren wenn das Gelände für die Öffentlichkeit nicht zugänglich ist und wie oben schon geschrieben du die Genehmigung des Besitzers hast.

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  • Thema
    Re: Illegal?
    Autor
      Gast
      schrieb am Mittwoch, 6. April 2005
    Text
    Naja, das ist ja schon öffentlich zugänglich, also man kann darauf einfach von der Straße aus abbiegen. Ich habe doch aber auch kein Verbot vom Besitzer, solange die Polizei nicht weiß, ob der was dagegen hat, kann ich also schon fahren, oder?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Illegal?
    Autor
      Muffy
      schrieb am Mittwoch, 6. April 2005
    Text
    >Naja, das ist ja schon öffentlich zugänglich, also man kann darauf einfach von der Straße aus abbiegen. Ich habe doch aber auch kein Verbot vom Besitzer, solange die Polizei nicht weiß, ob der was dagegen hat, kann ich also schon fahren, oder?
    >

    Wenn das Gelände nicht abgeschlossen ist und jeder dort hin gelangen kann, ist es öffentlicher Verkehrsraum!
    Wenn man dort ohne Führerschein erwischt wird ===>>> FAHREN OHNE FAHRERLAUBNIS ===>>> Straftat!!!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Illegal?
    Autor
      Dhark-Bizkit
      schrieb am Donnerstag, 7. April 2005
    Text
    >>Naja, das ist ja schon öffentlich zugänglich, also man kann darauf einfach von der Straße aus abbiegen. Ich habe doch aber auch kein Verbot vom Besitzer, solange die Polizei nicht weiß, ob der was dagegen hat, kann ich also schon fahren, oder?
    >>
    >
    >Wenn das Gelände nicht abgeschlossen ist und jeder dort hin gelangen kann, ist es öffentlicher Verkehrsraum!
    >Wenn man dort ohne Führerschein erwischt wird ===>>> FAHREN OHNE FAHRERLAUBNIS ===>>> Straftat!!!
    >
    wenn es ein privates gelände ist, ist ein kein öffentlicher vekehrs raum! auf unserem hof haben wir etwa 120 qm² pflaster. das gehört und ist aber über einen 2 km lange strasse zugänbglich, und auf unseren hof herschen unsere regeln und keine stvo! da kann man fahren so viel man will. man darf nur nicht auf öffentlichen parkplätzen fahren, denn dort gilt offiziell die stvo, auf privaten geläden ist das nicht der fall, ausser es ist ausgeschildert oder es ist ein firmen gelände

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Illegal?
    Autor
      Muffy
      schrieb am Freitag, 8. April 2005
    Text
    >>>Naja, das ist ja schon öffentlich zugänglich, also man kann darauf einfach von der Straße aus abbiegen. Ich habe doch aber auch kein Verbot vom Besitzer, solange die Polizei nicht weiß, ob der was dagegen hat, kann ich also schon fahren, oder?
    >>>
    >>
    >>Wenn das Gelände nicht abgeschlossen ist und jeder dort hin gelangen kann, ist es öffentlicher Verkehrsraum!
    >>Wenn man dort ohne Führerschein erwischt wird ===>>> FAHREN OHNE FAHRERLAUBNIS ===>>> Straftat!!!
    >>
    >wenn es ein privates gelände ist, ist ein kein öffentlicher vekehrs raum! auf unserem hof haben wir etwa 120 qm² pflaster. das gehört und ist aber über einen 2 km lange strasse zugänbglich, und auf unseren hof herschen unsere regeln und keine stvo! da kann man fahren so viel man will. man darf nur nicht auf öffentlichen parkplätzen fahren, denn dort gilt offiziell die stvo, auf privaten geläden ist das nicht der fall, ausser es ist ausgeschildert oder es ist ein firmen gelände
    >
    >

    Halts doch einfach wie Dieter Nuhr!!!

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  • Thema
    Re: Illegal?
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Donnerstag, 7. April 2005
    Text
    Hallo,

    auf privatem Gelände darfst du ohne Führerschein nur fahren, wenn es nicht öffentlich zugänglich ist, d.h. wenn es durch Zaun, Tor oder Schranke abgeschlossen ist.

    Viele Grüße
    Kirsten

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  • Thema
    Re: Illegal?
    Autor
      Wolfgang (FL)
      schrieb am Donnerstag, 7. April 2005
    Text
    Hi,

    so lange es keine Zufahrtsbegrenzung gibt (Schranke, Tor oder ähnliches), also jeder auf den Platz fahren kann, darfst du dort ohne Führerschein nicht fahren.

    Nur auf komplett abgesperrten Flächen ist dies erlaubt, unabhängig davon, wem der Platz gehört.

    Im Falle eines Eingreifens der Polizei ist das FAhren ohne Fahrerlaubnis, gibt Ärger für dich und Deinen Begleiter, der nen Führerschein hat

    Grüßle
    Wolfgang

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