Innerorts Rechts überholen erlaubt ?

  • Innerorts Rechts überholen erlaubt ?
     Tomiman
      schrieb am Dienstag, 24. Oktober 2006
    Entschuldigt meine anfängerfrage, aber in meinem lehrbuch steht dazu nix.

    Also ich fahre z.b. innerorts auf einer 3 spuriegen straße in der mittleren spur, 50 sind erlaubt.
    Auf der linken spur fährt einer mit 40 (zb F...ulauto ;), dann darf ich ihn doch mit 50 rechts überholen ?

    In meinen Lehrbuch stehn nur die bekannten ausnahmen vom rechts überholverbot:
    Stehnder Verkehr
    Abbiegender Verkehr
    Straßenbahn



    Ich sehe aber das viele rechts überholen, mein bruder meint auch das wär innerorts ok, was aber nicht richtig sein muß.
    Bei mir gabs die situation auch nich nicht, da ich mich an die 50 halte, viele andere aber nicht.


    Das man ausserorts und autobahn nicht rechts überholen darf ist klar.
  • Thema
    Re: Innerorts Rechts überholen erlaubt ?
    Autor
      carhol
      schrieb am Dienstag, 24. Oktober 2006
    Text
    ich dag es ja immer: wer lesen kann, ist klar im vorteil.
    steht auch in deinem lehrbuch.
    ja, darfst du bei mehreren fahrstreifen

    holger

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Innerorts Rechts überholen erlaubt ?
    Autor
      resk
      schrieb am Dienstag, 24. Oktober 2006
    Text
    >ich dag es ja immer: wer lesen kann, ist klar im vorteil.
    >steht auch in deinem lehrbuch.
    >ja, darfst du bei mehreren fahrstreifen
    >
    >holger

    Hallo,

    mich würde einmal die gesetzliche Grundlage interessieren.Im $5 StVO steht nach §5 I , dass grds. links zu überholen ist. Eine Ausnahme, dernach innerorts rechts überholen erlaubt ist, habe ich (zumindest im §5 ) nicht gefunden.


    Vielen Dank, wenn jemand weiterhelfen kann,

    MfG,
    resk

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Innerorts Rechts überholen erlaubt ?
    Autor
      Steek
      schrieb am Dienstag, 24. Oktober 2006
    Text
    >>ich dag es ja immer: wer lesen kann, ist klar im vorteil.
    >>steht auch in deinem lehrbuch.
    >>ja, darfst du bei mehreren fahrstreifen
    >>
    >>holger
    >
    >Hallo,
    >
    >mich würde einmal die gesetzliche Grundlage interessieren.Im $5 StVO steht nach §5 I , dass grds. links zu überholen ist. Eine Ausnahme, dernach innerorts rechts überholen erlaubt ist, habe ich (zumindest im §5 ) nicht gefunden.
    >
    >
    >Vielen Dank, wenn jemand weiterhelfen kann,
    >
    >MfG,
    >resk

    Ist doch ganz logisch. Wenn du auf einer 2-spurigen Straße unterwegs bist und neben dir will jemand links irgendwohin abbiegen (noch nicht mal an einer Kreuzung) musst du doch nicht in die Eisen gehen :)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Innerorts Rechts überholen erlaubt ?
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Dienstag, 24. Oktober 2006
    Text
    >>>ich dag es ja immer: wer lesen kann, ist klar im vorteil.
    >>>steht auch in deinem lehrbuch.
    >>>ja, darfst du bei mehreren fahrstreifen
    >>>
    >>>holger
    >>
    >>Hallo,
    >>
    >>mich würde einmal die gesetzliche Grundlage interessieren.Im $5 StVO steht nach §5 I , dass grds. links zu überholen ist. Eine Ausnahme, dernach innerorts rechts überholen erlaubt ist, habe ich (zumindest im §5 ) nicht gefunden.
    >>
    >>
    >>Vielen Dank, wenn jemand weiterhelfen kann,
    >>
    >>MfG,
    >>resk
    >
    >Ist doch ganz logisch. Wenn du auf einer 2-spurigen Straße unterwegs bist und neben dir will jemand links irgendwohin abbiegen (noch nicht mal an einer Kreuzung) musst du doch nicht in die Eisen gehen :)

    Es heißt ja auch rechts schneller als links!
    Wenn zwei markierte Fahrstreifen für eine Richtung vorhanden sind,kann rechts schneller als links gefahren werden.(kein Überholen)
    Ich hoffe jetzt sind alle Zweifel ausgeräumt.
    Hans Fl.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Innerorts Rechts überholen erlaubt ?
    Autor
      Tomiman
      schrieb am Donnerstag, 26. Oktober 2006
    Text
    ok, danke für die ganzen antworten.


    >Es heißt ja auch rechts schneller als links!
    >Wenn zwei markierte Fahrstreifen für eine Richtung vorhanden sind,kann rechts schneller als links gefahren werden.(kein Überholen)
    >Ich hoffe jetzt sind alle Zweifel ausgeräumt.
    >Hans Fl.


    Ist das denn kein Überholen nur weil ich nich wieder vor ihm einschere?
    Auf der autobahn wär das doch verboten, rechts schneller als links zu fahren.

    Und mein zu überholender ist ja kein Linksabbieger.


    Also ich kanns in meinem buch nicht finden, nur die aufgezählten ausnahmen, und darüber steht es ist generell links zu überholen.
    Woraus man evtl schon ableiten könnte, rechts ist verboten.

    Buch ist vom Vogel verlag 7/2005


    Vieleicht kams in der Theorie mit dran, kann mich aber nicht mehr erinnern.
    Auch in den zahlreichen theoriefragen wird sowas nie gefragt, und die hab ich viele viele stunden gebüffelt.
    Theorie hab ich auch schon bestanden.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Innerorts Rechts überholen erlaubt ?
    Autor
      kaydee
      schrieb am Dienstag, 24. Oktober 2006
    Text

    >Hallo,
    >
    >mich würde einmal die gesetzliche Grundlage interessieren.Im $5 StVO steht nach §5 I , dass grds. links zu überholen ist.

    +++

    Dann führe Dir mal den dritten Absatz von Paragraph 7 zu Gemüte.... ;-)

    greetz

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Innerorts Rechts überholen erlaubt ?
    Autor
      resk
      schrieb am Dienstag, 24. Oktober 2006
    Text
    >
    >>Hallo,
    >>
    >>mich würde einmal die gesetzliche Grundlage interessieren.Im $5 StVO steht nach §5 I , dass grds. links zu überholen ist.
    >
    >+++
    >
    >Dann führe Dir mal den dritten Absatz von Paragraph 7 zu Gemüte.... ;-)
    >
    >greetz


    Vielen dank an euch beide. Fragen geklärt!

    MfG,
    resk

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Innerorts Rechts überholen erlaubt ?
    Autor
      kathy89
      schrieb am Dienstag, 24. Oktober 2006
    Text
    >ich dag es ja immer: wer lesen kann, ist klar im vorteil.
    >steht auch in deinem lehrbuch.
    >ja, darfst du bei mehreren fahrstreifen
    >
    >holger

    ist das nen Fahrlehrerspruch? - das hat mein Theorielehrer auch immer gesagt^^

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Innerorts Rechts überholen erlaubt ?
    Autor
      fahrlehrerin2008
      schrieb am Mittwoch, 25. Oktober 2006
    Text
    >>ich dag es ja immer: wer lesen kann, ist klar im vorteil.
    >>steht auch in deinem lehrbuch.
    >>ja, darfst du bei mehreren fahrstreifen
    >>
    >>holger
    >
    >ist das nen Fahrlehrerspruch? - das hat mein Theorielehrer auch immer gesagt^^

    Mit sichherheit, hat meiner auch immer gesagt und ich fang da jetzt auch schon mit an.. grins

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Innerorts Rechts überholen erlaubt ?
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Donnerstag, 26. Oktober 2006
    Text
    >>>ich dag es ja immer: wer lesen kann, ist klar im vorteil.
    >>>steht auch in deinem lehrbuch.
    >>>ja, darfst du bei mehreren fahrstreifen
    >>>
    >>>holger
    >>
    >>ist das nen Fahrlehrerspruch? - das hat mein Theorielehrer auch immer gesagt^^
    >
    >Mit sichherheit, hat meiner auch immer gesagt und ich fang da jetzt auch schon mit an.. grins

    Wenn ich mich nicht irre, wird dies auch in den Leerfolien von Vogel so erklärt.
    Hans Fl.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Innerorts Rechts überholen erlaubt ?
    Autor
      Tomiman
      schrieb am Donnerstag, 26. Oktober 2006
    Text
    ok, danke für die ganzen antworten.


    >Es heißt ja auch rechts schneller als links!
    >Wenn zwei markierte Fahrstreifen für eine Richtung vorhanden sind,kann rechts schneller als links gefahren werden.(kein Überholen)
    >Ich hoffe jetzt sind alle Zweifel ausgeräumt.
    >Hans Fl.


    Ist das denn kein Überholen nur weil ich nich wieder vor ihm einschere?
    Auf der autobahn wär das doch verboten, rechts schneller als links zu fahren?

    Und mein zu überholender ist ja kein Linksabbieger.


    Also ich kanns in meinem buch nicht finden, nur die aufgezählten ausnahmen, und darüber steht es ist generell links zu überholen.
    Woraus man evtl schon ableiten könnte, rechts ist verboten.

    Buch ist vom Vogel verlag 7/2005


    Vieleicht kams in der Theorie mit dran, kann mich aber nicht mehr erinnern.
    Auch in den zahlreichen theoriefragen wird sowas nie gefragt, und die hab ich viele viele stunden gebüffelt.
    Theorie hab ich auch schon bestanden.

    Auf den Beitrag antworten


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