KIennzeichen bei Motorrad gebogen, Polizei hat mich ...

  • KIennzeichen bei Motorrad gebogen, Polizei hat mich angehalten!!!
     Yamaha_RD
      schrieb am Freitag, 27. Mai 2005
    Hi LeuTz,

    ich bin 18 Jahre alt und habe meinen Motorradführerschein Klasse A auf Probe! Nun hat mich die Polizei angehalten und mir gesagt dass mein Kennzeichen nicht mehr zu lesen ist da ich es gebogen habe, sondern nur "DO" die haben meine Daten aufgenommen und gesagt das ich eine Anzeige wegen Ordnungswidrigkeit bekomme, einen Punkt in Flensburg und ein ?BußGeld oder Strafgeld? (Weiss die bezeichnung net mehr genau) von 50 €!!!!! Ausserdem haben die noch gesagt dass das eine Ordnungswidrigkeit nach Verstoss B wäre! Stimmt das?? Was habe ich zu befürchten??? Danke im voraus!


    Gruss ChriZ
  • Thema
    Re: KIennzeichen bei Motorrad gebogen, Polizei hat mich angehalten!!!
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Freitag, 27. Mai 2005
    Text
    >Hi LeuTz,
    >
    >ich bin 18 Jahre alt und habe meinen Motorradführerschein Klasse A auf Probe! Nun hat mich die Polizei angehalten und mir gesagt dass mein Kennzeichen nicht mehr zu lesen ist da ich es gebogen habe, sondern nur "DO" die haben meine Daten aufgenommen und gesagt das ich eine Anzeige wegen Ordnungswidrigkeit bekomme, einen Punkt in Flensburg und ein ?BußGeld oder Strafgeld? (Weiss die bezeichnung net mehr genau) von 50 €!!!!! Ausserdem haben die noch gesagt dass das eine Ordnungswidrigkeit nach Verstoss B wäre! Stimmt das?? Was habe ich zu befürchten??? Danke im voraus!
    >
    >
    >Gruss ChriZ
    >
    Das Kennzeichen muß einen bestimmten Winkel haben.
    Bei einem B Verstoß gibt es zwar Geldbuße aber keine Nachschulung.
    Hans FL.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: KIennzeichen bei Motorrad gebogen, Polizei hat mich angehalten!!!
    Autor
      Yamaha_RD
      schrieb am Samstag, 28. Mai 2005
    Text
    >>Hi LeuTz,
    >>
    >>ich bin 18 Jahre alt und habe meinen Motorradführerschein Klasse A auf Probe! Nun hat mich die Polizei angehalten und mir gesagt dass mein Kennzeichen nicht mehr zu lesen ist da ich es gebogen habe, sondern nur "DO" die haben meine Daten aufgenommen und gesagt das ich eine Anzeige wegen Ordnungswidrigkeit bekomme, einen Punkt in Flensburg und ein ?BußGeld oder Strafgeld? (Weiss die bezeichnung net mehr genau) von 50 €!!!!! Ausserdem haben die noch gesagt dass das eine Ordnungswidrigkeit nach Verstoss B wäre! Stimmt das?? Was habe ich zu befürchten??? Danke im voraus!
    >>
    >>
    >>Gruss ChriZ
    >>
    >Das Kennzeichen muß einen bestimmten Winkel haben.
    >Bei einem B Verstoß gibt es zwar Geldbuße aber keine Nachschulung.
    >Hans FL.

    Hi Hans,

    also keine Nachschulung!!! *puhhh* Polizei hat auch kein FoTo gemacht, geschweige denn nach gemessen!!! Vielleicht nur Panikmache?? Wie ist das mit der Anzeige und dem Punkt?

    Ab welchem Winkel wird es gefährlich?
    >

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: KIennzeichen bei Motorrad gebogen, Polizei hat mich angehalten!!!
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Montag, 30. Mai 2005
    Text
    >Bei einem B Verstoß gibt es zwar Geldbuße aber keine Nachschulung.

    Nach dem zweiten B-Verstoß innerhalb der Probezeit musst du zur Nachschulung und die Probezeit wird auf 4 Jahre verlängert.

    Viele Grüße
    Kirsten

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