KLASSE M mit Begleitendem Fahren?

  • KLASSE M mit Begleitendem Fahren?
     liquid_shit
      schrieb am Donnerstag, 30. August 2007
    Hi Leutz ich hab ein kleines Problem.
    Ich mach zur Zeit Fahrschule mit 17 Jahren für die Führerscheinklasse B in Sachsen. Heute wurde mir vom Fahrlehrer gesagt, dass der Schein den ich nach bestandener Prüfung bekomme nicht für die Klasse M ausreicht. Auf dieser Seite steht jetzt wiederum das Klasse S,M,L mit drin sind. Was stimmt denn nun und gibt es da irgendwelche Besonderheiten zwischen den Bundesländern?

    Danke für jede Antwort.

    mfg
  • Thema
    Re: KLASSE M mit Begleitendem Fahren?
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Donnerstag, 30. August 2007
    Text
    Dein FL soll mal schnell zu einer Weiterbildung.

    Die BF17-BEscheinigung reicht dafür aus.

    ABER:
    damit darfst du nicht ins Ausland, diese gilt nur in D.

    Wenn du aus D raus wolltest mit dem Roller müßtest du bei der BEhörde einen reinen M zusätzlich beantragen

    Wolfe

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