Kann man Pflichtstunden für Klasse B reduzieren, wenn eine ausländische Fahrausbildung mit begleitetem Fahren absolviert wurde?
Meine Tochter wird im Januar 18.
In USA (Michigan) hat sie bereits theoretischen Unterricht und Fahrstunden genomnen und Auto + Moped Prüfung bestanden. Da war sie aber noch keine 16 Jahre und wir haben begleitedes Fahren gemacht.
Sie ist 200h begleitedes Fahren gefahren.
Vor ihrem 16. Geburtstag sind wir nach D umgezogen.
Jetzt ist sie hier bei der Fahrschule angemeldet.
Umgeschrieben kann nach § 29 Abs. 3 Nr. 1 FeV nichts.
Wo beantragt man den Erlass von Pflichtfahrstunden?