Kein Versicherungsschutz, wenn nicht eingetragen

  • Kein Versicherungsschutz, wenn nicht eingetragen
     Tiditoad
      schrieb am Dienstag, 24. Oktober 2006
    Hi Leute,

    vielleicht kennt sich ja jemand von euch damit aus:

    Wenn ich eine Kfz-Versicherung habe, und in einer Klausel bestimmt habe, dass nur der und der Fahrer mit dem Auto fahren darf, und nun fährt doch jemand anders mal mit dem Fahrzeug; fährt dieser jemand dann ohne Versicherungsschutz? Oder verwarnt uns dann die Versicherung im Falle eines Unfalls nur, und meine Beiträge steigen?

    Mein Onkel, der bei der Versicherung arbeitet, meinte, man müsse es so darstellen, als sei dies die absolute Ausnahme gewesen.

    Hat jemand von euch schonmal ein solche Problem gehabt, oder weiß aus dem Bekanntenkreis, dass es möglich ist?
    Wäre euch um Antworten dankbar :)

    Tiditoad
  • Thema
    Re: Kein Versicherungsschutz, wenn nicht eingetragen
    Autor
      lololo
      schrieb am Dienstag, 24. Oktober 2006
    Text
    ich weiss nicht, ob es stimmt:

    wenn die person, die nicht mitversichert ist, einen unfall baut, dann bezahlt die versicherung den unfall, holt sich aber das geld von der person wieder.

    anders wäre zum beispiel der fall:

    unversicherte person fährt mit vater (versichert).. unfall passiert.. vater sagt, musste wichtig weg, fühlte sich nicht (kreislauf) deshalb ist die unversicherte person gefahren...

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  • Thema
    Re: Re: Kein Versicherungsschutz, wenn nicht eingetragen
    Autor
      gunny01
      schrieb am Dienstag, 24. Oktober 2006
    Text
    soso, du hast also einen alleinfahrer-rabatt und willst andere fahren lassen.
    ist dir eigentlich klar, dass alle anderen versicherungsnehmer diesen rabatt mitfinanzieren?
    auch wenn sich die versicherung im schadensfall das geld von dir wiederholt, muss sie es dennoch erst mal vorstrecken.

    wegen leuten wie dir steigen die versicherungen ständig.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Kein Versicherungsschutz, wenn nicht eingetragen
    Autor
      Tiditoad
      schrieb am Donnerstag, 26. Oktober 2006
    Text
    >soso, du hast also einen alleinfahrer-rabatt und willst andere fahren lassen.
    >ist dir eigentlich klar, dass alle anderen versicherungsnehmer diesen rabatt mitfinanzieren?
    >auch wenn sich die versicherung im schadensfall das geld von dir wiederholt, muss sie es dennoch erst mal vorstrecken.
    >
    >wegen leuten wie dir steigen die versicherungen ständig.


    Darum geht es gar nicht, du bildest dir direkt ein Urteil über mich, ohne eigentlich zu wissen worum es geht.
    Es ist nämlich so, dass ich demnächst ein paar Gepäckstücke mehr transportieren muss, und mein eigener Kofferraum zu klein dafür ist. Deshalb müsste ich das Auto meiner Eltern ausleihen, jedoch bin ich da nicht als Fahrer eingetragen. Das ist das Problem, wegen mir steigen keine Versicherungsbeiträge! Ich weiß bloß nicht, ob ich das riskieren kann/soll.

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  • Thema
    Re: Kein Versicherungsschutz, wenn nicht eingetragen
    Autor
      Heretiker
      schrieb am Mittwoch, 25. Oktober 2006
    Text
    Du wirst in Regress genommen. So oder so. Ob unwohl oder nicht, oder sonstige Ausreden. Die sind bei der Versicherung bekannt. Ausnahmen:
    Fahren dürfen folgende Personen:
    - Interessenten bei einer Probefahrt
    - Mitarbeiter einer KFZ Werkstatt im Rahmen einer Probefahrt

    Ansonsten kann ich auch nur raten:
    Rabatte wie "Fahrer über 25" aus dem Vertrag zu nehmen, die sind eher gering, und lohnen nicht die Versicherung zu be...en.

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  • Thema
    Re: Re: Kein Versicherungsschutz, wenn nicht eingetragen
    Autor
      Peg
      schrieb am Donnerstag, 26. Oktober 2006
    Text
    Ist der junge Fahrer denn überhaupt verpflichtet sich nach den Einzelheiten des Versicherungsvertrages zu erkundigen?
    Ich meine, dass in solchen Fällen der Halter zur Verantwortung gezogen werden sollte, der sein Auto (aus welchen Gründen auch immer) an einen Fahrer verleiht, der WIE ER WEISS, nicht die nötigen Voraussetzungen erfüllt.
    Schließlich ist es ja auch der Halter, der von den Rabatten profitiert, und nicht der (potentielle) Unfallfahrer.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Kein Versicherungsschutz, wenn nicht eingetragen
    Autor
      gunny01
      schrieb am Donnerstag, 26. Oktober 2006
    Text
    natürlich ist der halter verantwortlich. er hat die verfügungsgewalt.
    deswegen wird er ja auch in regress genommen, nicht der fahrer.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Kein Versicherungsschutz, wenn nicht eingetragen
    Autor
      F77
      schrieb am Donnerstag, 26. Oktober 2006
    Text
    Das ist doch alles nicht so ganz richtig.
    Eine Versicherung darf nur dann Regress fordern, wenn grob fahrlaessig gehandelt wurde. Nur weil der Fahrer noch keine 25 Jahre alt, ist das nicht grob fahrlaessig. Sonst duerfte man den Fuehrerschein schliesslich erst ab 25 machen. Grob fahrlaessig ist es erst dann, wenn z.B. Drogen ins Spiel kommen, aber das gilt fuer den/die eigentlichen Fahrer auch.
    Das einzige, was die Versicherung fordern kann, sind die hoeheren Versicherungsbeitraege und das ggfls. auch rueckwirkend, so dass evtl. da eine ganz nette Summe zustande kommt (meist sind die Versicherungen in diesem Punkt aber recht kulant).

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Kein Versicherungsschutz, wenn nicht eingetragen
    Autor
      Peg
      schrieb am Donnerstag, 26. Oktober 2006
    Text
    >natürlich ist der halter verantwortlich. er hat die verfügungsgewalt.
    >deswegen wird er ja auch in regress genommen, nicht der fahrer.
    ---------------------------------------------
    Dann widerspricht es aber doch der Aussage von Heretiker, schließlich ist im vorliegenden Fall der TE ja nicht der Halter:
    Datum: Mittwoch, 25. Oktober 2006
    Text: Du wirst in Regress genommen. So oder so. Ob unwohl oder nicht, oder sonstige Ausreden. ...............
    Da danke ich doch für die Info. Hatte nur so meine Bedenken:
    Besitze nämlich Schwiegereltern, die meinen -da noch 17jährigen- Sohn dazu überreden wollten deren Auto zu fahren, obwohl auch sie den entsprechenden Passus im Vertrag haben UND sie nicht in der Liste der Begleiter (bF17)standen. Ich war froh zu hören, dass mein Sohn diesem Angebot widerstand.
    Wenn sie nochmals so kämen (Sohnemann ist mittlerweile 18), wären also allein sie im evtl. Schadensfall zur Kasse zu bitten?

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Kein Versicherungsschutz, wenn nicht eingetragen
    Autor
      Heretiker
      schrieb am Donnerstag, 26. Oktober 2006
    Text
    Also generell wird die Versicherung immer versuchen nen dummen zu finden, der zahlt.

    Um mal noch mehr Verwirrung zu stiften: die Versicherung wird erstmal den Versicherungsnehmer in Regress nehmen.
    Ich habe momentan auch keine Lust mich durch die kompletten Bedingungen zu wühlen, und so gut hab ich es nicht mehr im Kopf.

    Aber im Zweifel mal mit logischem Menschenverstand an die Sache ran gehen:
    Wenn ich Halter des fzgs bin, habe ich für alles zu sorgen (Verkehrssicherheit, Versicherung etc). Als Fahrer habe ich mich ja auch zu vergewissern ob alles rechtens ist. Nur weil ich nicht der Halter bin, darf ich ja nicht mit einem nicht-verkehrssicheren Auto durch die Gegend fahren.

    Und da es ja nun auch noch bekannt ist, dass die Klausel besteht, würde ich sogar von Vorsatz sprechen!

    Aber warum nicht einfach mal bei der Versicherung nachfragen? Solche Rabatte umfassen i.d.R. nur 5% der Summe, darum bin ich der Meinung dass sich sowas eh meist nicht lohnt.

    Als ich noch bei der Versicherung gearbeitet habe, meine ich sind die in solchen Fällen auch immer sehr kulant gewesen. Sprich Schaden bezahlt, und dann Rabatt ab sofort entfallen lassen. Hier aber ausdrücklich ohne Gewähr, und das ist sicherlich von VS zu VS unterschiedlich!

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Kein Versicherungsschutz, wenn nicht eingetragen
    Autor
      gunny01
      schrieb am Donnerstag, 26. Oktober 2006
    Text
    ja, denn er kann ja nicht prüfen, was da im vertrag steht. versicherung ist ganz allein halterpflicht. der halter hat zu prüfen, wem er das fahrzeug überlässt.
    wie die versicherung das dann handhabt, ob regress oder kulanz oder nachforderung der höheren prämien....das kann ich leider nicht sagen. ich denke, dass es da schon unterschiede bei den gesellschaften gibt.
    übrigens, glückwunsch zu dem vernünftigen sohn. es gibt noch hoffnung für die jugend ;-)

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Kein Versicherungsschutz, wenn nicht eingetragen
    Autor
      Heretiker
      schrieb am Donnerstag, 26. Oktober 2006
    Text
    >ja, denn er kann ja nicht prüfen, was da im vertrag steht. versicherung ist ganz allein halterpflicht. der halter hat zu prüfen, wem er das fahrzeug überlässt.


    Da wäre ich mir nicht sicher ...

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  • Thema
    Re: Kein Versicherungsschutz, wenn nicht eingetragen
    Autor
      Tiditoad
      schrieb am Donnerstag, 26. Oktober 2006
    Text
    Also, meint ihr denn jetzt, ich könnte das Auto meiner Eltern für einen Tag leihen, oder würde ich dadurch meinen Vater sprichwörtlich in die Sch... fahren??
    Und falls ja, wäre das dann eine Straftat oder tatsächlich nur eine Diskussion mit der Versicherung (im Falle eines Unfalles)?

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  • Thema
    Re: Re: Kein Versicherungsschutz, wenn nicht eingetragen
    Autor
      F77
      schrieb am Donnerstag, 26. Oktober 2006
    Text
    >Also, meint ihr denn jetzt, ich könnte das Auto meiner Eltern für einen Tag leihen, oder würde ich dadurch meinen Vater sprichwörtlich in die Sch... fahren??
    >Und falls ja, wäre das dann eine Straftat oder tatsächlich nur eine Diskussion mit der Versicherung (im Falle eines Unfalles)?

    Eine Straftat ist es keinesfalls. Das Auto ist versichert, demzufolge darf es laut Gesetz jeder der eine gueltige Fahrerlaubnis Kl.B/Kl.3 besitzt auch fahren. Die persoenliche Vereinbarung (es duerfen nur deine Eltern fahren), die dein Vater mit der Versicherung getroffen hat, spielt gesetzlich erstmal keine Rolle und muss im Nachhinein zwischen deinem Vater und der Versicherung geklaert werden. Regress darf die Versicherung aber nicht fordern, bleiben also nur hoehere Versicherungsbeitraege. Zuviel wird die Versicherung aber auch nicht verlangen, sie will ja deinen Vater als Kunden behalten :-)

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