Klasse AM machen mit bestandener B Prüfung

  • Klasse AM machen mit bestandener B Prüfung
     stadtkind1828
      schrieb am Mittwoch, 4. November 2020
    Hallo zusammen,

    folgende Situation: wenn ich die Theorieprüfung für den Führerschein Klasse B erfolgreich beim TÜV abgelegt habe und ich mich aber letztendlich dazu entscheide die Klasse AM (Roller) zu absolvieren (und nicht B), muss ich dann hierfür noch speziell die Theorieprüfung AM ablegen oder wäre die abgelegte B Theorieprüfung ausreichend, da diese ja letztendlich „höherwertig“ ist und AM ja beinhaltet?
    Mir ist bewusst, dass ich für AM so oder so noch eine praktische Prüfung usw. ablegen muss und auch nochmal Kosten auf mich zukommen, es geht bei meiner Frage aber ausschließlich um die Theorieprüfung, ob diese dann „ersatzweise“ anerkennt wird oder ich diese ebenso nochmals ablegen muss und nochmals die Theoriestunden absitzen muss.
  • Thema
    Re: Klasse AM machen mit bestandener B Prüfung
    Autor
      RiNa
      schrieb am Mittwoch, 4. November 2020
    Text
    >Hallo zusammen,
    >
    >folgende Situation: wenn ich die Theorieprüfung für den Führerschein Klasse B erfolgreich beim TÜV abgelegt habe und ich mich aber letztendlich dazu entscheide die Klasse AM (Roller) zu absolvieren (und nicht B), muss ich dann hierfür noch speziell die Theorieprüfung AM ablegen


    ja, du brauchst eine neue Theorieprüfung. wenn du wirklich nur speziell die Klasse AM machen möchtest, musst du nämlich noch das Theoriesonderwissen für die Kl.AM im Unterrich besuchen und dann eben nochmal die Prüfung machen, weil da dann auch das Sonderwissen AM geprüft wird und nicht B.

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  • Thema
    Re: Klasse AM machen mit bestandener B Prüfung
    Autor
      Lesen bildet
      schrieb am Mittwoch, 4. November 2020
    Text
    >Hallo zusammen,
    >
    >folgende Situation: wenn ich die Theorieprüfung für den Führerschein Klasse B erfolgreich beim TÜV abgelegt habe und ich mich aber letztendlich dazu entscheide die Klasse AM (Roller) zu absolvieren (und nicht B), muss ich dann hierfür noch speziell die Theorieprüfung AM ablegen oder wäre die abgelegte B Theorieprüfung ausreichend, da diese ja letztendlich „höherwertig“ ist und AM ja beinhaltet?
    >Mir ist bewusst, dass ich für AM so oder so noch eine praktische Prüfung usw. ablegen muss und auch nochmal Kosten auf mich zukommen, es geht bei meiner Frage aber ausschließlich um die Theorieprüfung, ob diese dann „ersatzweise“ anerkennt wird oder ich diese ebenso nochmals ablegen muss und nochmals die Theoriestunden absitzen muss.
    >

    Da Du noch nicht Inhaber der FE-Klasse B bist, bist Du auch nicht im Besitz der Einschlussklasse AM. Selbiges gilt übrigens auch für die Klasse L, für die man ausschließlich eine Theorieprüfung benötigt, und die ebenfalls Einschlussklasse der Klasse B ist. Folglich musst Du den normalen Weg des Ersterwerbs der Klasse AM beschreiten - inkl. Theorieprüfung. Für die Ausbildung wird Dir der Grundstoff aus B angerechnet, den 2-stündigen klassenspezifischen Stoff AM musst Du noch machen.
    Selbst für eine Mofaprüfbescheinigung müsstest Du noch die entsprechende Ausbildung absolvieren und die Theorieprüfung ablegen, wenn Du nicht im Besitz irgendeiner Fahrerlaubnisklasse bist (und nicht vor dem 1.4.1980 das 15. Lebensjahr vollendet hast).

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