Klasse A 1 mit eigenem Roller

  • Klasse A 1 mit eigenem Roller
     Gast
      schrieb am Dienstag, 13. Juli 2004
    Es ist möglich, mit dem eigenen Roller (125er der Eltern) die Klasse A 1 zu machen. Gibt es da bestimmte Voraussetzungen? Was kostet die Klasse A 1 so im Schnitt und was könnte ich mir mit dem eigenen Roller "sparen"?
  • Thema
    Re: Klasse A 1 mit eigenem Roller
    Autor
      Heinz
      schrieb am Dienstag, 13. Juli 2004
    Text
    >Es ist möglich, mit dem eigenen Roller (125er der Eltern) die Klasse A 1 zu machen. Gibt es da bestimmte Voraussetzungen? Was kostet die Klasse A 1 so im Schnitt und was könnte ich mir mit dem eigenen Roller "sparen"?
    >Ob dies möglich ist, entscheidet Dein Fahrlehrer. Wenn der Fahrlehrer dies macht, muss Deine Haftpflichtversicherung das Risiko übernehmen und dies schriftlich bestätigen. Einige Fahrlehrer haben eine sogenannte "Fremdfahrzeug- Versicherung". Ist diese abgeschlossen, ist das Fahrzeug des Fahrschülers über den Fahrlehrer mit einer gewissen Selbstbeteiligung Vollkasko versichert. Wie teuer die gesamte Ausbildung wird, ist regional unterschiedlich. Viel sparen wirst Du nicht, wenn Du auf Deinem eigenen fahrzeug fährst. Du lernst Dein eigenes fahrzeug aber wesentlich besser kennen.

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  • Thema
    Re: Re: Klasse A 1 mit eigenem Roller
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 13. Juli 2004
    Text
    >>Es ist möglich, mit dem eigenen Roller (125er der Eltern) die Klasse A 1 zu machen. Gibt es da bestimmte Voraussetzungen? Was kostet die Klasse A 1 so im Schnitt und was könnte ich mir mit dem eigenen Roller "sparen"?
    >>Ob dies möglich ist, entscheidet Dein Fahrlehrer. Wenn der Fahrlehrer dies macht, muss Deine Haftpflichtversicherung das Risiko übernehmen und dies schriftlich bestätigen. Einige Fahrlehrer haben eine sogenannte "Fremdfahrzeug- Versicherung". Ist diese abgeschlossen, ist das Fahrzeug des Fahrschülers über den Fahrlehrer mit einer gewissen Selbstbeteiligung Vollkasko versichert. Wie teuer die gesamte Ausbildung wird, ist regional unterschiedlich. Viel sparen wirst Du nicht, wenn Du auf Deinem eigenen fahrzeug fährst. Du lernst Dein eigenes fahrzeug aber wesentlich besser kennen.
    >Die Aussage das der Roller des Fahrschülers über die Fremdfahrzeugversicherung des FL versichert ist ist f a l s c h .Wenn der Beschädigte und der Schädiger ein und dieselbe Person ist tritt die Versicherung nicht in Kraft.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Klasse A 1 mit eigenem Roller
    Autor
      Heinz
      schrieb am Dienstag, 13. Juli 2004
    Text
    >>>Es ist möglich, mit dem eigenen Roller (125er der Eltern) die Klasse A 1 zu machen. Gibt es da bestimmte Voraussetzungen? Was kostet die Klasse A 1 so im Schnitt und was könnte ich mir mit dem eigenen Roller "sparen"?
    >>>Ob dies möglich ist, entscheidet Dein Fahrlehrer. Wenn der Fahrlehrer dies macht, muss Deine Haftpflichtversicherung das Risiko übernehmen und dies schriftlich bestätigen. Einige Fahrlehrer haben eine sogenannte "Fremdfahrzeug- Versicherung". Ist diese abgeschlossen, ist das Fahrzeug des Fahrschülers über den Fahrlehrer mit einer gewissen Selbstbeteiligung Vollkasko versichert. Wie teuer die gesamte Ausbildung wird, ist regional unterschiedlich. Viel sparen wirst Du nicht, wenn Du auf Deinem eigenen fahrzeug fährst. Du lernst Dein eigenes fahrzeug aber wesentlich besser kennen.
    >>Die Aussage das der Roller des Fahrschülers über die Fremdfahrzeugversicherung des FL versichert ist ist f a l s c h .Wenn der Beschädigte und der Schädiger ein und dieselbe Person ist tritt die Versicherung nicht in Kraft.
    >Ich nehme an Du bist kein Fahrlehrer und kennst Dich mit den Versicherungsbedingungen der Fahrlehrerversicherung nicht aus. Hier sind alle Fz., welche ein Fahrlehrer sich zur Ausbildung ausleiht, über den Fahrlehrer versichert. Dadurch sichert der Fahrlehrer auch die Fahrschüler ab, welche auf ihrem eigenen Zweirad die Ausbildung machen. Schau doch mal auf die Website der Fahrlehrerversicherung!!!

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  • Thema
    Re: Klasse A 1 mit eigenem Roller
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Dienstag, 13. Juli 2004
    Text
    Hallo,

    der Roller muss den Vorschriften für A1-Prüfungsfahrzeuge entsprechen. Das bedeutet 95-125 ccm und eine Höchstgeschwindigkeit von mindestens 100 km/h. Wenn es sich um einen Automatik-Roller handelt, musst du das bei der Beantragung des Führerscheins angeben und bekommst die Beschränkung, dass du immer nur Automatik fahren darfst. Außerdem muss die Versicherung schriftlich bestätigen, dass du den Roller für die Führerscheinausbildung und Prüfung benutzen darfst.
    Viele Fahrschulen verlangen bei der Ausbildung mit dem eigenen Fahrzeug nur den (billigeren) Auto-Fahrstundenpreis. Dafür geht aber Sprit und evtl. Sturzschäden auf deine Rechnung (Versicherungen ohne Selbstbeteiligung sind - wenn überhaupt zu bekommen - fast unbezahlbar).

    Viele Grüße
    Kirsten

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