Wie ich gelesen habe kann man den Klasse A Führerschein schon mit dem B17 machen, bekommt ihn jedoch erst mit dem vollendeten 18. Lebensjahr. Wie sieht das aus ? Darf man dann mit 17 schon A1 auf 80km/h gedrosselt fahren ?
Thema
Re: Klasse A mit 17 machen
Autor
kaydee
schrieb am Dienstag, 7. November 2006
Text
>Wie ich gelesen habe kann man den Klasse A Führerschein schon mit dem B17 machen, bekommt ihn jedoch erst mit dem vollendeten 18. Lebensjahr. +++ Nur, wenn Du den Antrag bei der FSST erst mit 17,5 einreichst. Wenn Du schon mit 16,5 anfängst, ist ein gemeinsamer Antrag nicht möglich.
++ Darf man dann mit 17 schon A1 auf 80km/h gedrosselt fahren ?
>>Darf man dann mit 17 schon A1 auf 80km/h gedrosselt fahren ? >Ja!! >A1: Krafträder bis 125 cm³ bis 11 kW (15 PS). Für 16- bis 17Jährige max. 80 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit. -------------------------------------------------------- Nein Christian, die Frage des Treckerfahrers lautet: Wenn ich die FE A+B beantrage (dabei aber B als bF17), darf ich DANN nach bestandener Prüfung Fahrzeuge der Klasse A1 fahren? Und da lautet die Antwort ganz klar NEIN. A1 ist zwar in der Klasse A enthalten, nicht aber in B. Aber da A nicht vor dem 18. Geburtstag gefahren werden darf bedeutet das: Nein, mit 17 darf ich in diesem Fall kein Klasse A1 pflichtiges Fahrzeug fahren. Und vorweg noch mal eben den A1er zu machen halte ich in diesem Fall für rausgeschmissene 800-1000 Euro.