Klasse A unbeschränkt

  • Klasse A unbeschränkt
     SaskiaZ
      schrieb am Sonntag, 2. Oktober 2005
    hallöchen allerseits!

    in meinem motorradforum kam neulich die frage auf, ob man 2 jahre gedrosselt fahren muss, wenn man den führerschein mit 24 jahren anfängt. konkreter fall: führerscheinanwärter ist jetzt 24, will den führerschein (die theorie schätze ich mal) über den winter anfangen. wird im frühjahr 25 und will dann natürlich gleich offen fahren. zählt das alter zum zeitpunkt der anmeldung in der fahschule (dann müsste er noch 2 jahre gedrosselt fahren) oder ist das wie beim b-führerschein-den durfte man ja auch schon immer mit 17 anfangen, obwohl man da noch nicht fahren dürfte. kann man sich also mit 24 für den unbeschränkten schein anmelden (unabhängig davon, ob man dann zum Zeitpunkt der prüfung schon 25 ist) und dann mit 25 offen fahren oder geht das nicht?
    ich hoffe, mein kauderwelsch ist halbwegs verständlich ;-)

    bitte nur antworten von fl und denjenigen, die sich 100%ig sicher sind. dankeschön.

    gruß, suzkia
  • Thema
    Re: Klasse A unbeschränkt
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Sonntag, 2. Oktober 2005
    Text
    Entscheident ist, was er beantragt.

    Wenn er die Prüfung nach seinem Geb machen will, gleich A offen beantragen.

    Wenn er es vorher macht, muß er entweder 2 Jahre drosseln oder ne Aufstiegsprüfung machen!

    Gruß
    Wolfe

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  • Thema
    Re: Re: Klasse A unbeschränkt
    Autor
      SaskiaZ
      schrieb am Sonntag, 2. Oktober 2005
    Text
    >Entscheident ist, was er beantragt.
    >
    >Wenn er die Prüfung nach seinem Geb machen will, gleich A offen beantragen.
    >
    >Wenn er es vorher macht, muß er entweder 2 Jahre drosseln oder ne Aufstiegsprüfung machen!
    >
    >Gruß
    >Wolfe
    danke für die schnelle antwort.
    heißt das, wenn er den schein so schnell wie möglich, eventuell noch vor seinem geb. machen will, könnte er gar nicht den offenen beantragen? oder ginge das und er müsste dann nur, im fall, dass er den schein noch vor dem 25ten geb. besteht, warten bis er 25 ist (würde ihn in dem fall dann vermutlich auch erst ausgehändigt bekommen)?

    lg, saskia

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  • Thema
    Re: Re: Re: Klasse A unbeschränkt
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Sonntag, 2. Oktober 2005
    Text
    Er kann vor seinem Geb den A offen beantragen. Er darf auch 4 Wochen vor dem Geb-tag seine prüfung machen.

    Aber er muß dann warten bis zum Geb-tag.

    Wenn er vorher fahren will, kann er nur den A beschr machen und muss dann auch die 2 Jahre warten oder ne Aufstiegsprüfung machen.

    Wenn er recht früh im Frühjahr feiert, soll er offen beantragen und warten.

    Gruß
    Wolfe

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Klasse A unbeschränkt
    Autor
      SaskiaZ
      schrieb am Sonntag, 2. Oktober 2005
    Text
    dankeschön!
    ich werds weiterreichen!
    saskia

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  • Thema
    Re: Klasse A unbeschränkt
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Montag, 3. Oktober 2005
    Text
    Hallo,

    er kann 6 Monate vor seinem 25. Geburtstag die offene Klasse A beantragen, 3 Monate vorher die theoretische und 1 Monat vorher die praktische Prüfung machen. Den Schein bekommt er dann allerdings frühestens an seinem 25. Geburtstag ausgehändigt.

    Viele Grüße
    Kirsten

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