Klasse B

  • Klasse B
     Frank Kröger
      schrieb am Dienstag, 5. Dezember 2006
    Darf ich mit der Klasse B einen VW LT mit einem zul. Gesamtgewicht von 3,5 t fahren oder gilt die Klasse nur bis 3,49 t, z.B. wie bei einem Sprinter
  • Thema
    Re: Klasse B
    Autor
      carhol
      schrieb am Dienstag, 5. Dezember 2006
    Text
    >Darf ich mit der Klasse B einen VW LT mit einem zul. Gesamtgewicht von 3,5 t fahren oder gilt die Klasse nur bis 3,49 t, z.B. wie bei einem Sprinter

    wenn du in den fz-schein siehst wirst du wohl verstellen, dass dort nicht 3,5 to als zgm eingetragen ist.

    holger

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Klasse B
    Autor
      Frank Kröger
      schrieb am Mittwoch, 6. Dezember 2006
    Text
    >>Darf ich mit der Klasse B einen VW LT mit einem zul. Gesamtgewicht von 3,5 t fahren oder gilt die Klasse nur bis 3,49 t, z.B. wie bei einem Sprinter
    >
    >wenn du in den fz-schein siehst wirst du wohl verstellen, dass dort nicht 3,5 to als zgm eingetragen ist.
    >
    >holger

    In dem Fahrzeugschein steht: Zulässiges Gesamtgewicht 3500 kg
    was gilt nun ?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Klasse B
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Donnerstag, 7. Dezember 2006
    Text
    Hallo,

    mit Klasse B darfst du 3,5 t fahren.

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Klasse B
    Autor
      Jéromé Albano
      schrieb am Sonntag, 17. Dezember 2006
    Text
    >Hallo,
    >
    >mit Klasse B darfst du 3,5 t fahren.
    >
    >Viele Grüße
    >Kirsten

    +anhänger oder?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Klasse B
    Autor
      Lesley
      schrieb am Sonntag, 17. Dezember 2006
    Text
    >>Hallo,
    >>
    >>mit Klasse B darfst du 3,5 t fahren.
    >>
    >>Viele Grüße
    >>Kirsten
    >
    >+anhänger oder?

    Ja, Anhaenger mit zG bis 750 kg oder wenn ueber 750 kg dann wenn die zG des Anhängers nicht größer ist als die LM des Zugfahrzeugs und die Summe der zG von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Klasse B
    Autor
      EFS
      schrieb am Montag, 18. Dezember 2006
    Text
    Brauchts für Anhänger nicht generell Klasse BE? Also für kleine Gespanne, sonst wohl eher C mit Erweiterung wenn >3,5 T. Oder?

    >>>Hallo,
    >>>
    >>>mit Klasse B darfst du 3,5 t fahren.
    >>>
    >>>Viele Grüße
    >>>Kirsten
    >>
    >>+anhänger oder?
    >
    >Ja, Anhaenger mit zG bis 750 kg oder wenn ueber 750 kg dann wenn die zG des Anhängers nicht größer ist als die LM des Zugfahrzeugs und die Summe der zG von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Klasse B
    Autor
      Lesley
      schrieb am Montag, 18. Dezember 2006
    Text
    >Brauchts für Anhänger nicht generell Klasse BE? Also für kleine Gespanne, sonst wohl eher C mit Erweiterung wenn >3,5 T. Oder?
    ..............

    Nein, in der von mir beschriebenen Kombination geht das auch mit B.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Klasse B
    Autor
      EFS
      schrieb am Montag, 18. Dezember 2006
    Text
    Oh, das ist ja praktisch. Ich dachte, alles was mit Anhänger ist, braucht generell die Erweiterung. Guter Tip

    >>Brauchts für Anhänger nicht generell Klasse BE? Also für kleine Gespanne, sonst wohl eher C mit Erweiterung wenn >3,5 T. Oder?
    >..............
    >
    >Nein, in der von mir beschriebenen Kombination geht das auch mit B.
    >

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