>>Darf ich mit der Klasse B einen VW LT mit einem zul. Gesamtgewicht von 3,5 t fahren oder gilt die Klasse nur bis 3,49 t, z.B. wie bei einem Sprinter > >wenn du in den fz-schein siehst wirst du wohl verstellen, dass dort nicht 3,5 to als zgm eingetragen ist. > >holger
In dem Fahrzeugschein steht: Zulässiges Gesamtgewicht 3500 kg was gilt nun ?
>>Hallo, >> >>mit Klasse B darfst du 3,5 t fahren. >> >>Viele Grüße >>Kirsten > >+anhänger oder?
Ja, Anhaenger mit zG bis 750 kg oder wenn ueber 750 kg dann wenn die zG des Anhängers nicht größer ist als die LM des Zugfahrzeugs und die Summe der zG von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t.
Brauchts für Anhänger nicht generell Klasse BE? Also für kleine Gespanne, sonst wohl eher C mit Erweiterung wenn >3,5 T. Oder?
>>>Hallo, >>> >>>mit Klasse B darfst du 3,5 t fahren. >>> >>>Viele Grüße >>>Kirsten >> >>+anhänger oder? > >Ja, Anhaenger mit zG bis 750 kg oder wenn ueber 750 kg dann wenn die zG des Anhängers nicht größer ist als die LM des Zugfahrzeugs und die Summe der zG von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t.
Oh, das ist ja praktisch. Ich dachte, alles was mit Anhänger ist, braucht generell die Erweiterung. Guter Tip
>>Brauchts für Anhänger nicht generell Klasse BE? Also für kleine Gespanne, sonst wohl eher C mit Erweiterung wenn >3,5 T. Oder? >.............. > >Nein, in der von mir beschriebenen Kombination geht das auch mit B. >