Klasse BE

  • Klasse BE
     Lady Nyamuragira
      schrieb am Sonntag, 1. Juli 2007
    Mein Nachbar hat letztes Jahr seinen Führerschein Klasse B gemacht und fährt seit einiger Zeit das Auto (Mercedes Viano) seiner Eltern mit Anhänger. Ich habe ihn dann gefragt, ob er denn auch Klasse BE hat, hat er gemeint, den brauche er nicht, er dürfe den Anhänger auch mit B sagt sein Vater.
    Jetzt würde mich mal interessieren, was ihn erwartet, wenn er kontrolliert wird.
  • Thema
    Re: Klasse BE
    Autor
      Swetty100
      schrieb am Sonntag, 1. Juli 2007
    Text
    Hi,
    das ist schon ok, wenn er mit einem Anhänger fährt. Der Anhänger darf nur ein Gewicht von 750kg nicht überschreiten. Wenn er einen größeren Anhänger fährt, dann muss er den Führerschein BE haben.
    Mach dir also keine Sorgen,
    Nina

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Klasse BE
    Autor
      JenMishka
      schrieb am Sonntag, 1. Juli 2007
    Text
    der anhänger darf auch mehr als 750 kg wiegen, dann darf aber das gesamtgespann eine zulässige gesamtmasse von 3,5 tonnen nicht mehr überschreiten!mfg mishka

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Klasse BE
    Autor
      kathy89
      schrieb am Sonntag, 1. Juli 2007
    Text
    naja, das kommt drauf an, wie schwer der anhänger ist. wenn das so ein 750kg ding ist, darf er den mit Klasse B ziehen. wenn es mit der zulässigen gesamtmasse vom PKW und Anhänger hinkommt, darf der anhänger auch noch ETWAS schwerer sein, fällt dann auch noch unter B.
    Ansonsten braucht er BE. Und wer mit Klasse B einen Anhänger der unter BE fällt zieht, macht sich des Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig. Und das ist keine Kleinigkeit!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Klasse BE
    Autor
      Lady Nyamuragira
      schrieb am Sonntag, 1. Juli 2007
    Text
    Das ist so ein Anhänger, wie ihn mein FL bei der BE-Ausbildung verwendet.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Klasse BE
    Autor
      kathy89
      schrieb am Sonntag, 1. Juli 2007
    Text
    >Das ist so ein Anhänger, wie ihn mein FL bei der BE-Ausbildung verwendet.
    -----------------
    tja...dann hat dein nachbar, wenn die rennleitung ihn erwischt, ein mächtiges problem. klär seinen vater mal auf, dass klasse B nicht das gleiche ist wie die alte klasse 3^^
    wie gesagt: fahren ohne fahrerlaubnis und dafür kann man sogar in knast kommen! hat ne menge unschöne folgen, wenn man sich bei sowas erwischen lässt.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Klasse BE
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Montag, 2. Juli 2007
    Text
    >Das ist so ein Anhänger, wie ihn mein FL bei der BE-Ausbildung verwendet.

    So einen Anhänger darf man auch mit Klasse B fahren, wenn das Zugfahrzeug schwer genug ist, d.h. Leermasse des Zugfahrzeugs größer als zulässige Gesamtmasse des Anhängers und zulässige Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger maximal 3,5 Tonnen.

    Ein Prüfer hat mal Bauklötze gestaunt als die Fahrschülerin mit ihrem eigenen Auto (Jeep) und Pferdeanhänger kam, um dann mit diesem Anhänger und dem Fahrschul-Golf die BE-Prüfung zu fahren. Aber er hat sich vom Fahrlehrer sofort überzeugen lassen, dass das völlig legal ist.

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Klasse BE
    Autor
      Thommy
      schrieb am Montag, 2. Juli 2007
    Text
    Die Regelung, dass die Gesamtmasse des Anhängers nicht höher sein darf, als die Leermasse des Zugfahrzeuges UND Die Gesamtmasse der Kombination nicht schwerer sein darf als 3,5 Tonnen tritt erst in Kraft, wenn der Anhänger schwerer ist als 750 Kg.

    Fazit: 750 Kg Anhänger dürfen immer angehängt werden. Also wenn das Zugfahrzeug 3499 KG wiegt dürfen 750 Kg drann. Auch wenn die Kombination dann 4,2 Tonnen wiegt.

    Ich glaube ich und andere haben das in diesem Forum schon 100 mal erklärt. Bitte Suchfunktion benutzen.

    Viele Grüße
    Thomas

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Klasse BE
    Autor
      KarstenFL
      schrieb am Montag, 2. Juli 2007
    Text
    >Die Regelung, dass die Gesamtmasse des Anhängers nicht höher sein darf, als die Leermasse des Zugfahrzeuges UND Die Gesamtmasse der Kombination nicht schwerer sein darf als 3,5 Tonnen tritt erst in Kraft, wenn der Anhänger schwerer ist als 750 Kg.
    >
    >Fazit: 750 Kg Anhänger dürfen immer angehängt werden. Also wenn das Zugfahrzeug 3499 KG wiegt dürfen 750 Kg drann. Auch wenn die Kombination dann 4,2 Tonnen wiegt.
    >
    >Ich glaube ich und andere haben das in diesem Forum schon 100 mal erklärt. Bitte Suchfunktion benutzen.
    >
    >Viele Grüße
    >Thomas

    Und wenn das Zugfahrzeug 3500 Kg wiegt ?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Klasse BE
    Autor
      JenMishka
      schrieb am Montag, 2. Juli 2007
    Text
    dann dürfen auch 750 kg dran...nur nich mehr bei 3501 kg ;)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Klasse BE
    Autor
      MaxMünchen
      schrieb am Sonntag, 8. Juli 2007
    Text
    >dann dürfen auch 750 kg dran...nur nich mehr bei 3501 kg ;)

    Was allerdings daran liegt, dass man mit Klasse B nur Fahrzeuge mit 3500 kg fahren darf - darüber braucht man dann ja C1 oder etwas Vergleichbares ;)

    Auf den Beitrag antworten


Lernen Sie mit dem Online-Lernsystem ab 5,99 € online und mobil für die Theorieprüfung!
Hier klicken!
Fahrschule.de Führerschein 2025 Logo

Fahrschule.de 2025

Theorie-App für alle
Führerscheinklassen.

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo
Fahrschule.de Führerschein Lite Logo

Fahrschule.de Lite

Die kostenlose
Testversion der App
Fahrschule.de 2025

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo