Hallo !! Hab mal ne Frage. Ich wollte mal wissen, ob ich mit 17 schon anfangen kann meinen Fuehrerschein zu machen ... wenn nicht, kann ich dann schon den Antrag an der Fahrschule stellen ...
Freu mich auf Antworten
MFG
Thema
Re: Klasse B mit 17
Autor
Gast
schrieb am Sonntag, 22. August 2004
Text
>Hallo !! >Hab mal ne Frage. Ich wollte mal wissen, ob ich mit 17 schon anfangen kann meinen Fuehrerschein zu machen ... wenn nicht, kann ich dann schon den Antrag an der Fahrschule stellen ... > >Freu mich auf Antworten > >MFG >
Du kannst schon mit 17 anfangen! ABER
Die Therieprüfung darfst du nur 3 Monate vor deinem 18. Lebensjahr und die Praxisprüfung nur 1 Monat vorher machen!!!
Bei dem Antrag müssen deine Erziehungsberechtigten mit in die Fahrschule kommen!!! Und der Antrag beim Einwohnermelde Amt bin ich mir nicht mehr sicher ob die da auch mit müssen!
>>Hallo !! >>Hab mal ne Frage. Ich wollte mal wissen, ob ich mit 17 schon anfangen kann meinen Fuehrerschein zu machen ... wenn nicht, kann ich dann schon den Antrag an der Fahrschule stellen ... >> >>Freu mich auf Antworten >> >>MFG >> > >Du kannst schon mit 17 anfangen! ABER > >Die Therieprüfung darfst du nur 3 Monate vor deinem 18. Lebensjahr und die Praxisprüfung nur 1 Monat vorher machen!!! > >Bei dem Antrag müssen deine Erziehungsberechtigten mit in die Fahrschule kommen!!! Und der Antrag beim Einwohnermelde Amt bin ich mir nicht mehr sicher ob die da auch mit müssen! > >MfG >Danke. Geht das auch schon bevor ich 17 einhalb bin ?? ich hab gehört man kann sich erst mit 17 einhalb anmelden bei der Fahrschule ! Strecken die dann die Theorieprüfung auf ein Dreiviertel jahr hin oder wie ??
>>>Hallo !! >>>Hab mal ne Frage. Ich wollte mal wissen, ob ich mit 17 schon anfangen kann meinen Fuehrerschein zu machen ... wenn nicht, kann ich dann schon den Antrag an der Fahrschule stellen ... >>> >>>Freu mich auf Antworten >>> >>>MFG >>> >> >>Du kannst schon mit 17 anfangen! ABER >> >>Die Therieprüfung darfst du nur 3 Monate vor deinem 18. Lebensjahr und die Praxisprüfung nur 1 Monat vorher machen!!! >> >>Bei dem Antrag müssen deine Erziehungsberechtigten mit in die Fahrschule kommen!!! Und der Antrag beim Einwohnermelde Amt bin ich mir nicht mehr sicher ob die da auch mit müssen! >> >>MfG >>Danke. Geht das auch schon bevor ich 17 einhalb bin ?? ich hab gehört man kann sich erst mit 17 einhalb anmelden bei der Fahrschule ! Strecken die dann die Theorieprüfung auf ein Dreiviertel jahr hin oder wie ?? > Das Amt nimmt deinen Antrag erst ein halbes Jahr vor Geburtstag an, deshal diese Zahl !