Klassen

  • Klassen
     Gast
      schrieb am Mittwoch, 15. September 2004
    Hallo, ich bin 17 einhalb und möchte meinen führerschein machen. ich habe keinerlei ahnung, welche klasse ich machen kann und wasfüreine klasse zu was berechtigt. kann mir jemand helfen? oder einen link geben, wo das mit den klassen erklährt ist, was man mit welcher klasse fahren darf?
  • Thema
    Re: Klassen
    Autor
      Gast
      schrieb am Mittwoch, 15. September 2004
    Text
    >Hallo, ich bin 17 einhalb und möchte meinen führerschein machen. ich habe keinerlei ahnung, welche klasse ich machen kann und wasfüreine klasse zu was berechtigt. kann mir jemand helfen? oder einen link geben, wo das mit den klassen erklährt ist, was man mit welcher klasse fahren darf?
    >A1 Kraftrad 125 ccm
    Ab Motorrad 34 PS
    B Auto
    C1 LKW 3,5-7,5t
    C LKW über 7,5t
    D Bus
    E Anhänger
    T Trecker

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  • Thema
    Re: Re: Klassen
    Autor
      Gast
      schrieb am Mittwoch, 15. September 2004
    Text
    Hi, habe noch eine Ergänzung,
    bei B (PKW) ist automatisch auch L(andwirtschaftliche Fahrzeuge) und M(ofa) enthalten. BE ist, wenn du einen Anhänger über 750ZGM ziehen willst. Infos über die Klassen erhälst du auch beim Tüv.de oder fahren-lernen.de
    Jede Fahrschule wird dir sicher auch helfen. Viel Spass beim Anmelden

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  • Thema
    Re: Re: Re: Klassen
    Autor
      tobi*
      schrieb am Mittwoch, 15. September 2004
    Text
    ...
    >>bei B (PKW) ist automatisch auch L(andwirtschaftliche Fahrzeuge) und M(ofa) enthalten...

    Das stimmt so nicht ganz. Klasse M ist wohl in B enthalten, aber die Klasse M ist nicht gleichzusetzen mit Mofa. Wer Klasse M besitzt darf wohl Mofa fahren, aber nicht umgekehrt.(Siehe Definitionen)

    Klasse M:
    Zweirädrige Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3)und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen).

    Mofa:
    einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor - auch ohne Tretkurbeln -, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, daß die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt; besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein.

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